Hier sollte man sich die Formulierung aus den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung als Beispiel hernehmen. Dort heißt es nämlich:
Das ist zwar der österreichische Text, aber in Deutschland wird er nicht viel anders sein.Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen der Personen, die denSchaden, für den sie von einem Dritten verantwortlich gemacht werden, rechtswidrig und vorsätzlich herbeigeführt haben. Dem Vorsatz wird gleichgehalten eine Handlung oder Unterlassung, bei welcher der Schadenseintritt mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden musste, jedoch in Kauf genommen wurde