Zitat Zitat von truthCH Beitrag anzeigen
Kommt immer auf den Angeklagten an - wir hatten hier in der Schweiz Fälle, wo nicht ein Familienmitglied getötet wurde sondern eben Unbeteiligte. Diese wurden durch die Täter noch verhöhnt und es war denen schlicht egal, dass sie getötet haben. Gleiches auch bei Schwerverletzten.

Als Mord würde ich das nicht betiteln und verfolgen, aber als vorsätzliche (versuchte) Tötung hingegen schon - wer mit 100+ innerorts umherfährt nimmt nun mal auch Tote und Schwerverletzte bewusst in Kauf.
Wenn Du das so siehst - bedingt vorsätzliche Tötung - dann redest Du nach deutschem Recht nun einmal über Mord. Ein Mordmerkmal, d.h. ein Tatmerkmal, welches eine vorsätzliche Tötung als Mord qualifiziert, ist die Verwendung eines gemeingefährlichen Mittels, d.h., bei dem Du die Wirkung des Mittels nicht im Griff hast, wie z.B. bei einer Bombe. Und ein in der Stadt auf dem Sievekingsdamm oder der Sievekingsallee mit 100 km/h pilotiertes Auto ist ein gemeingefährliches Mittel, das der Grünschnabel eben genau nicht im Griff hatte, was sich dann auch zeigte.