+ Auf Thema antworten
Seite 2 von 4 ErsteErste 1 2 3 4 LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 11 bis 20 von 39

Thema: Bewährungsstrafe für Raserei mit tödlichem Ausgang

  1. #11
    Mitglied
    Registriert seit
    12.10.2017
    Beiträge
    3.458

    Standard AW: Bewährungsstrafe für Raserei mit tödlichem Ausgang

    Zitat Zitat von truthCH Beitrag anzeigen
    Kommt immer auf den Angeklagten an - wir hatten hier in der Schweiz Fälle, wo nicht ein Familienmitglied getötet wurde sondern eben Unbeteiligte. Diese wurden durch die Täter noch verhöhnt und es war denen schlicht egal, dass sie getötet haben. Gleiches auch bei Schwerverletzten.

    Als Mord würde ich das nicht betiteln und verfolgen, aber als vorsätzliche (versuchte) Tötung hingegen schon - wer mit 100+ innerorts umherfährt nimmt nun mal auch Tote und Schwerverletzte bewusst in Kauf.
    Wenn Du das so siehst - bedingt vorsätzliche Tötung - dann redest Du nach deutschem Recht nun einmal über Mord. Ein Mordmerkmal, d.h. ein Tatmerkmal, welches eine vorsätzliche Tötung als Mord qualifiziert, ist die Verwendung eines gemeingefährlichen Mittels, d.h., bei dem Du die Wirkung des Mittels nicht im Griff hast, wie z.B. bei einer Bombe. Und ein in der Stadt auf dem Sievekingsdamm oder der Sievekingsallee mit 100 km/h pilotiertes Auto ist ein gemeingefährliches Mittel, das der Grünschnabel eben genau nicht im Griff hatte, was sich dann auch zeigte.

  2. #12
    1291-er Eidgenosse (NW) Benutzerbild von truthCH
    Registriert seit
    21.09.2012
    Ort
    Nidwalden
    Beiträge
    4.678

    Standard AW: Bewährungsstrafe für Raserei mit tödlichem Ausgang

    Zitat Zitat von Väterchen Frost Beitrag anzeigen
    Wenn Du das so siehst - bedingt vorsätzliche Tötung - dann redest Du nach deutschem Recht nun einmal über Mord. Ein Mordmerkmal, d.h. ein Tatmerkmal, welches eine vorsätzliche Tötung als Mord qualifiziert, ist die Verwendung eines gemeingefährlichen Mittels, d.h., bei dem Du die Wirkung des Mittels nicht im Griff hast, wie z.B. bei einer Bombe. Und ein in der Stadt auf dem Sievekingsdamm oder der Sievekingsallee mit 100 km/h pilotiertes Auto ist ein gemeingefährliches Mittel, das der Grünschnabel eben genau nicht im Griff hatte, was sich dann auch zeigte.
    Nicht ganz - vorsätzliche Tötung umfasst und unterscheidet zwischen Mord und Totschlag. Da keine niederen oder besonders verwerflichen Umstände vorliegen, kann es meines Erachtens nur Totschlag sein und kein Mord, da der Mord eben verwerfliche oder niedere Beweggründe voraussetzt.

    Beiden obliegt jedoch die Tatsache, dass der Tod willentlich herbeigeführt wird, womit sich dann die vorsätzliche von der fahrlässigen unterscheidet. Darum plädiert wohl auch kein Staatsanwalt auf vorsätzliche Tötung, weil es doch unheimlich schwer zu beweisen wird, dass er willentlich (im Sinne von "Dich räum ich jetzt weg") jemanden tot fahren wollte.

    Darum wird wohl meistens auf fahrlässige Tötung angeklagt, wenn überhaupt, weil dort alle Merkmale vorhanden sind bis auf das willentlich und damit eine grössere Wahrscheinlichkeit haben auf Erfolg.

    Aber ich hab wahrscheinlich einfach Mühe mit dem "fahrlässig" - weil eben dieses Verhalten nicht fahrlässig ist sondern grobfahrlässig meines Erachtens und damit die fahrlässige Tötung für mich nicht stimmig ist.
    Wenn das grüne Reich die Energieversorgung an die Wand gefahren hat, fällt auch die Ampel aus und dann gilt wieder rechts vor links! Ja, ich spare Strom - fahre einen Benziner.

  3. #13
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Bewährungsstrafe für Raserei mit tödlichem Ausgang

    Zitat Zitat von Väterchen Frost Beitrag anzeigen
    Wenn Du das so siehst - bedingt vorsätzliche Tötung - dann redest Du nach deutschem Recht nun einmal über Mord. Ein Mordmerkmal, d.h. ein Tatmerkmal, welches eine vorsätzliche Tötung als Mord qualifiziert, ist die Verwendung eines gemeingefährlichen Mittels, d.h., bei dem Du die Wirkung des Mittels nicht im Griff hast, wie z.B. bei einer Bombe. Und ein in der Stadt auf dem Sievekingsdamm oder der Sievekingsallee mit 100 km/h pilotiertes Auto ist ein gemeingefährliches Mittel, das der Grünschnabel eben genau nicht im Griff hatte, was sich dann auch zeigte.
    Zitat Zitat von truthCH Beitrag anzeigen
    Nicht ganz - vorsätzliche Tötung umfasst und unterscheidet zwischen Mord und Totschlag. Da keine niederen oder besonders verwerflichen Umstände vorliegen, kann es meines Erachtens nur Totschlag sein und kein Mord, da der Mord eben verwerfliche oder niedere Beweggründe voraussetzt.

    Beiden obliegt jedoch die Tatsache, dass der Tod willentlich herbeigeführt wird, womit sich dann die vorsätzliche von der fahrlässigen unterscheidet. Darum plädiert wohl auch kein Staatsanwalt auf vorsätzliche Tötung, weil es doch unheimlich schwer zu beweisen wird, dass er willentlich (im Sinne von "Dich räum ich jetzt weg") jemanden tot fahren wollte.

    Darum wird wohl meistens auf fahrlässige Tötung angeklagt, wenn überhaupt, weil dort alle Merkmale vorhanden sind bis auf das willentlich und damit eine grössere Wahrscheinlichkeit haben auf Erfolg.

    Aber ich hab wahrscheinlich einfach Mühe mit dem "fahrlässig" - weil eben dieses Verhalten nicht fahrlässig ist sondern grobfahrlässig meines Erachtens und damit die fahrlässige Tötung für mich nicht stimmig ist.

    Es geht um bewusste Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz. Während bewusste Fahrlässigkeit voraussetzt, dass der Täter die Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt und sich mit dieser jedoch nicht abfindet, sondern vielmehr darauf vertraut, der Erfolg werde nicht eintreten, nimmt er ihn bei bedingtem Vorsatz billigend in Kauf. Wer ein schnelles Auto schnell fährt, nimmt nicht automatisch den Tod Anderer billigend in Kauf.

  4. #14
    Mitglied
    Registriert seit
    12.10.2017
    Beiträge
    3.458

    Standard AW: Bewährungsstrafe für Raserei mit tödlichem Ausgang

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Es geht um bewusste Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz. Während bewusste Fahrlässigkeit voraussetzt, dass der Täter die Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt und sich mit dieser jedoch nicht abfindet, sondern vielmehr darauf vertraut, der Erfolg werde nicht eintreten, nimmt er ihn bei bedingtem Vorsatz billigend in Kauf. Wer ein schnelles Auto schnell fährt, nimmt nicht automatisch den Tod Anderer billigend in Kauf.

    Danke - oh ich bin wieder im Strafrecht Grundkurs 2. Semester?
    Das ist natürlich klar. Bei gewissen Verkehrskreisen gehe ich als Richter mal davon aus, dass er sich über das Risiko eben gar keine Gedanken hat und daher war "A" eben nicht der Meinung, die Folge sicher vermeiden zu können, sondern setze sich - und jetzt O-Ton aus einer Musterlösung für eine Examensklausur, nach der ich als Korrekturassi korrigieren musste - in frivoler Gleichgültigkeit über das Risiko hinweg und das führte da zu Totschlag. Deswegen sind eben 99,9 % der Tötungen im Straßenverkehr ja auch fahrlässige solche.

  5. #15
    Mitglied Benutzerbild von Kaktus
    Registriert seit
    09.08.2017
    Beiträge
    10.944

    Standard AW: Bewährungsstrafe für Raserei mit tödlichem Ausgang

    Ich habe den Spiegel-Artikel nicht gelesen, weil ich mit den Nutzungsbedingungen nicht einverstanden bin. Wird irgendwo erwähnt, welche Nationalität der Fahrer hat?
    Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
    https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es

  6. #16
    Herzland Benutzerbild von Süßer
    Registriert seit
    09.05.2013
    Ort
    ja
    Beiträge
    7.707

    Standard AW: Bewährungsstrafe für Raserei mit tödlichem Ausgang

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Es geht um bewusste Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz. Während bewusste Fahrlässigkeit voraussetzt, dass der Täter die Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt und sich mit dieser jedoch nicht abfindet, sondern vielmehr darauf vertraut, der Erfolg werde nicht eintreten, nimmt er ihn bei bedingtem Vorsatz billigend in Kauf. Wer ein schnelles Auto schnell fährt, nimmt nicht automatisch den Tod Anderer billigend in Kauf.
    Interessante Frage!

    Aber was hier geopfert wurde ist der Rechtsstaat.

    Seit wann kann der Richter frei nach seinem Gefühl entscheiden?
    In einem Rechtsstaat sollte er an Gesetze und an die Maßstäbe, die andere Prozesse vorgeben, gebunden sein.

  7. #17
    Mitglied Benutzerbild von Blackbyrd
    Registriert seit
    18.04.2019
    Beiträge
    6.008

    Standard AW: Bewährungsstrafe für Raserei mit tödlichem Ausgang

    Zitat Zitat von Kaktus Beitrag anzeigen
    Ich habe den Spiegel-Artikel nicht gelesen, weil ich mit den Nutzungsbedingungen nicht einverstanden bin. Wird irgendwo erwähnt, welche Nationalität der Fahrer hat?
    Es ist nur eine Vermutung von mir, aber der NDR, aus dem ich den Artikel zitierte, hat ausgerechnet für diesen Artikel keine Kommentarfunktion aufgemacht, ein Schelm, der sich nun solche Gedanken wie du machst.

  8. #18
    Mitglied Benutzerbild von Kaktus
    Registriert seit
    09.08.2017
    Beiträge
    10.944

    Standard AW: Bewährungsstrafe für Raserei mit tödlichem Ausgang

    Zitat Zitat von Süßer Beitrag anzeigen
    Interessante Frage!

    Aber was hier geopfert wurde ist der Rechtsstaat.

    Seit wann kann der Richter frei nach seinem Gefühl entscheiden?
    In einem Rechtsstaat sollte er an Gesetze und an die Maßstäbe, die andere Prozesse vorgeben, gebunden sein.
    Über deinen Satz mit dem "billigend in Kauf nehmen" kann man streiten. In der fahrschule lernt man schon, den Bremsweg zu berechnen...
    Mich interessiert außerdem, wieso der Fall nach 1 Jahr schon verjährt ist bzw. nicht innerhalb dieser Frist abgewickelt wurde.
    Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
    https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es

  9. #19
    Mitglied Benutzerbild von mathetes
    Registriert seit
    17.11.2015
    Beiträge
    7.469

    Standard AW: Bewährungsstrafe für Raserei mit tödlichem Ausgang

    Zitat Zitat von truthCH Beitrag anzeigen
    Kommt immer auf den Angeklagten an - wir hatten hier in der Schweiz Fälle, wo nicht ein Familienmitglied getötet wurde sondern eben Unbeteiligte. Diese wurden durch die Täter noch verhöhnt und es war denen schlicht egal, dass sie getötet haben. Gleiches auch bei Schwerverletzten.

    Als Mord würde ich das nicht betiteln und verfolgen, aber als vorsätzliche (versuchte) Tötung hingegen schon - wer mit 100+ innerorts umherfährt nimmt nun mal auch Tote und Schwerverletzte bewusst in Kauf.
    Es reicht ja den bestehenden Strafrahmen auszunutzen, bei fahrlässiger Tötung immerhin 5 Jahre Haft (in Deutschland), Kopftreter wurden schon zu geringeren Haftstrafen verurteilt, in ganz krassen Fällen meinetwegen eine Verurteilung wegen Totschlag. Aber Unfälle bleiben Unfälle.

    Zitat Zitat von Väterchen Frost Beitrag anzeigen
    Wenn Du das so siehst - bedingt vorsätzliche Tötung - dann redest Du nach deutschem Recht nun einmal über Mord. Ein Mordmerkmal, d.h. ein Tatmerkmal, welches eine vorsätzliche Tötung als Mord qualifiziert, ist die Verwendung eines gemeingefährlichen Mittels, d.h., bei dem Du die Wirkung des Mittels nicht im Griff hast, wie z.B. bei einer Bombe. Und ein in der Stadt auf dem Sievekingsdamm oder der Sievekingsallee mit 100 km/h pilotiertes Auto ist ein gemeingefährliches Mittel, das der Grünschnabel eben genau nicht im Griff hatte, was sich dann auch zeigte.
    Da dürftest du Recht haben, reicht ein Mordmerkmal aus? Dann wäre das das Auto als gemeingefährliches Tatmittel, den Vorsatz finde ich trotzdem konstruiert, außer man fährt in den Gegenverkehr oder missachtet rote Ampel, aber zu schnell zu fahren ist in meinen Augen noch kein Vorsatz. 100 in der Stadt klingt auch krasser als vll. ist, gibt genug mehrspurige Bundesstraßen in Städten wo man 100 und schneller fahren könnte.

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Es geht um bewusste Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz. Während bewusste Fahrlässigkeit voraussetzt, dass der Täter die Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt und sich mit dieser jedoch nicht abfindet, sondern vielmehr darauf vertraut, der Erfolg werde nicht eintreten, nimmt er ihn bei bedingtem Vorsatz billigend in Kauf. Wer ein schnelles Auto schnell fährt, nimmt nicht automatisch den Tod Anderer billigend in Kauf.
    Das ist eben der Knackpunkt, wie will man einen bedingten Vorsatz nachweisen, wem wirklich alles egal ist, auch der eigene Tod, ist in meinen Augen so oder so nicht mehr zurechnungsfähig und damit ein Fall für die Psychiatrie.
    Und es bringt alle dahin, die Kleinen und die Großen, und die Reichen und die Armen, und die Freien und die Sklaven, dass man ihnen ein Malzeichen an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn gibt;
    und dass niemand kaufen oder verkaufen kann, als nur der, welcher das Malzeichen hat, den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.


  10. #20
    Herzland Benutzerbild von Süßer
    Registriert seit
    09.05.2013
    Ort
    ja
    Beiträge
    7.707

    Standard AW: Bewährungsstrafe für Raserei mit tödlichem Ausgang

    Zitat Zitat von Kaktus Beitrag anzeigen
    Über deinen Satz mit dem "billigend in Kauf nehmen" kann man streiten. In der fahrschule lernt man schon, den Bremsweg zu berechnen...
    Mich interessiert außerdem, wieso der Fall nach 1 Jahr schon verjährt ist bzw. nicht innerhalb dieser Frist abgewickelt wurde.

    Das war nicht mein Statement, kam von Cornjung.

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Bewährungsstrafe für LKW-Fahrer, unfassbar.
    Von Blackbyrd im Forum GG / Bürgerrechte / §§ / Recht und Gesetz
    Antworten: 57
    Letzter Beitrag: 16.11.2019, 06:23
  2. Bewährungsstrafe für Besitz von Kinderpornos
    Von BlackForrester im Forum Deutschland
    Antworten: 15
    Letzter Beitrag: 26.07.2015, 17:15
  3. Nadine tot - Bewährungsstrafe
    Von Odin im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 24
    Letzter Beitrag: 06.05.2007, 13:28
  4. Bewährungsstrafe wegen Kinderpornos!
    Von esperan im Forum Deutschland
    Antworten: 100
    Letzter Beitrag: 19.01.2007, 13:43

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben