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Ach ja, übrigens: Wo bleibt die Würde derjenigen, die die Bedingungen dafür schaffen, daß Migranten sich ins weiche Nest setzen können?...Aufforderung zum Rechtsbruch
Illegale – so Puff – könnten sich nicht auf Corona testen lassen oder gar wegen einer Virus-Erkrankung behandeln lassen. Denn dann müssten sie ja zugeben, dass sie unter dem Radar der Judikative und Exekutive fliegen. Und schon wären sie in den Fängen der Ausländer- und Meldebehörden, die sie dann dingfest machen und mit Abschiebung bedrohen würden. Eigentlich sei kein Mensch illegal, aber in Corona-Zeiten schon mal gar nicht. Denn schließlich würden nicht behandelte Illegale eine gesundheitliche Gefahr für die Gesellschaft darstellen. Na ja, das ist aber schon ein sehr rassistisches Argument, Herr Weihbischof… Wie auch immer!
Deshalb müsse die Übermittlungspflicht mindestens für die Zeit der Pandemiebekämpfung ausgesetzt werden. Hier nimmt der Gottesmann Bezug auf [Links nur für registrierte Nutzer]. Diese regelt unter anderem, dass jede Person, deren illegaler Aufenthalt in Deutschland festgestellt wird, den zuständigen Behörden zu melden ggf. zu übergeben ist, damit z. B. seine Identität festgestellt oder die Frage geklärt werden kann, ob nicht vielleicht doch ein spitzfindiger Anwalt einen Asylgrund findet. – Angela Merkel dürfte Puffs Vorschlag gern hören. Noch dazu aus dem Mund eines ranghohen Vertreters der zweitbarmherzigsten Religion in Deutschland nach dem Islam: dem Christentum. Einfach mal das deutsche Recht da lassen, wo es hingehört: im Bücherregal....
...Aussetzung der Übermittlungspflicht ein trojanisches Pferd
Denn tatsächlich wollen der Weihbischof und andere migrantophile Kirchenvertreter den Status der Illegalität ganz aufheben. Das Grundrecht, in Würde zu leben, dürfe durch keine staatliche Gewalt beschränkt werden darf. Was selbstverständlich auch bedeutet: Wo jemand in Würde leben möchte, kann er sich selbst aussuchen....
Ich kann gar nicht so viel essen...