Richtig. Die Zulassung, ein Medizinprodukt in dieser niedrigen Klasse zu bekommen, dauert schonmal mindestens ein Jahr. Und dann ist immer die 4-stellige Kennummer:
""Eine 4-stellige Kennnummer hinter dem CE-Logo identifiziert die sog. Benannte Stelle in Europa, die die Einhaltung der Anforderungen gemäß 93/42/EWG geprüft hat (EG-Konformitätsbewertung).""
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Und bei der Herstellung braucht man einen Sicherheitsbeauftragten im Sinne des Medizinproduktegesetzes, der bei Gefahr des Produktes Meldung machen muss - zur Behörde in Berlin. Das betrifft auch zugekaufte Ware. Der Sicherheitsbeauftragte muss geschult sein (externe Lehrgänge, ...) Ich hatte mal diesen Job.
Besorgniserregend wird allerdings dein krasses Unwissen.
Selbstverständlich ist auch eine FFP-2-Maske bei entsprechender Anwendung ein Medizinprodukt, genauso wie ein für medizinische Zwecke vorgesehenes Körperthermometer, ein Blutdruckmessgerät, ein für medizinische Zwecke vorgesehenes Oxymeter, und was da alles noch in die Kategorie nichtinvasiver Medizinprodukte gehört.
Sonst wäre keine erweiterte Zertifizierung nach dem Medizinproduktegesetz und auch keine vier Zahlen als Zusatz zum CE-Zeichen erforderlich.
Hinweise für Hersteller, Importeure und Vertreiber zur Sonderzulassung von medizinischen Gesichtsmasken sowie partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP2 und FFP3)
....
Am 25. Mai 2020 sowie am 14. Dezember 2020 wurden die Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie (Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung – MedBVSV) und die Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung – SchutzmV) veröffentlicht. Innerhalb dieser Verordnungen wird die Zuständigkeit für die Bescheinigung der Verkehrsfähigkeit von partikelfiltrierenden Halbmasken, die zu der Gruppe der Produkte der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gehören, als Voraussetzung für das Inverkehrbringen in Deutschland den verantwortlichen Marktüberwachungsbehörden nach § 24 Absatz 1 ProdSG zugeordnet.
Das BfArM wird die Versorgungssituation und den geänderten Rechtsrahmen bei allen eingehenden Anträgen auf Sonderzulassung nach § 7 Abs. 1 Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) und Art. 59 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/745 zugrunde legen.
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Es geht weniger um das "Glauben" als vielmehr das WIE der Diskussionführung. Kann ja sein, dass Chronos sich bei FFP als "medizinischen Masken" vertan hat, aber das kann man kurz und sachlich aus der Welt schaffen, und sicher nicht mit unsachlichen Anschuldigungen. Es ist bezeichnend, dass Schwabi das dann argumentativ einbrachte und du erst danach darauf angesprungen bist... wieder mit Anschuldigungen gespickt...
Problem dabei ist: Es macht mittlerweile hier drin noch weniger Spass mitzulesen, als im Tesla-Strang...
Waere das SARS-CoV2 Virus bereits beim ersten Lockdown im Maeru 2020 vollstaendig eingedaemmt
worden haette es vielleicht bis dahin nur 1000 mal mutieren koennen. Wird die Eindaemmung weiter
nachlaessig und zoegerlich betrieben mutiert es vielleicht 3000 mal. Je mehr Zeit dem SARS-CoV2
Virus zur Verbreitung gelassen wird um so mehr Zeit hat es Mutanten zu entwickeln. Die Mutanten
koennen entweder harmloser oder agressiver sein. Das ist die tatsaechliche Gefahr. Man darf es nicht
dazu kommen lassen das sich aus einer der zahlreichen SARS-CoV2 Mutationen ein superschneller
Verbreiter und agressiver Killer entwickeln kann. Je haeufiger das SARS-CoV2 Virus mutieren, um so
groesser ist die Wahrscheinlichkeit das einer der Mutanten zum Turbo-Booster und globaler Killer wird.
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
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