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Keine Hoffnung auf Osterferien!!
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"... und alles kommt, wie's kommen muss.... " (Reinhard Mey "Der Gauckler")
"Selbstmordgedanken bei Selbständigen"
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Nun gut, Hauptsache unsere Beamten kommen gut durch die Krise. Und wer sich selbst umbringt, ist wenigstens nicht an Corona gestorben.
Hier läuft eine der größten Schweinereien der Geschichte ab. Während die Börsen zu Rekordhochs eilen, mitten in einer Krise, denken Selbständige und Unternehmer an Selbstmord. Schaltet mal das Hirn ein...
Geändert von Schlummifix (15.02.2021 um 06:48 Uhr)
Skandal Vertuschung als System, der Pharma Betrugs Bande. Tot Schweigen, ein wichtiges Anzeichen, für Organisiertes Verbrechen, bis zum Mord. Google, läuft wohl im Panik Modus inzwischen
Die Verbrechen, der Politik Forscher, der Pharma Industrie, noch vor wenigen Monaten, das man mit dem nie zugelassenen Pharma Ebola Mittel, in Deutschland und der Welt Leute ermordete, werden vertuscht. Sogar eine Empfehlung der EU Pharma Zulassungs Behörde EMA gab es, welche die Biowaffen Impfstoffe, ohne Kontrolle zugelassen hatten gab es: Ursula von der Leyen, Angela Merkel, Markus Söder, Jens Spahn
Das Pharma Mittel: Remisdimir, was auch Antony Fauci wieder mal empfahl. Denn Mord ist das Geschäft und Menschenversuche. Parnter Horst Seehofer, schon beim [Links nur für registrierte Nutzer]heute Markus Söder, durch die Pharma Firma, des Donald Rumsfeld: [Links nur für registrierte Nutzer].
Null Ergebnisse bei google, auch in anderen Suchmaschinen. Gibt es nicht mehr, obwohl Münchner, Frankfurter Professoren, damit Menschenversuche machten. Tausende von Artikeln, gibt es real.
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1 Ergebnis (0,21 Sekunden)
Geändert von navy (15.02.2021 um 06:58 Uhr)
Mit den Kindern und Senioren wird dann gebastelt oder Spiele gemacht !
Auch Kuchen oder Kekse werden gebacken !
Und es gibt auch schon Heime wo Tiere mit drin leben , zumeist Katzen und Angestellte bringen ihre Hunde mit !
Genauso gibt es Heime wo im Garten Kaninchen und Hühner leben und wo mit den Bewohnern zusammen Gemüse angebaut wird !
"... und alles kommt, wie's kommen muss.... " (Reinhard Mey "Der Gauckler")
Wenn " Querdenker " einen durch die Polizei erteilen Platzverweis nicht nachkommen
sich beharrlich entweder aktiv oder passiv widersetzen, bekommen die Taeter eine
Anzeige wg. Widerstandes und sind damit beschuldigte Straftaeter.
Eine Verurteilung wg. Widerstandes gegen die Staatsgewalt ist eine " Lampe " die
in jedem Fuehrungszeugnis alles ueberstrahlt. Die meisten " Querdenker " und andere
" Widerstaendler " begreifen das erst nachtraeglich, wenn sie verurteilt sind.
§ 113 STGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder
3. die Tat mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangen wird.
(3) 1Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist.
2Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.
(4) 1Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. 2Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
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" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
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