Tübingen. OB Palmer führt weitgehende Testpflicht im öffentlichen Leben ein.
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Das ist nein Testlauf für die Impfpflicht und den digitalen Impfausweis.Tübingens OB Boris Palmer macht Corona-Schnelltesttickets für zahlreiche Einrichtungen verpflichtend
Seit Montag gilt für alle Einwohner des Landkreises Tübingen eine erweiterte Testpflicht zum möglichen Nachweis von COVID-19, wie das Schwäbische Tagblatt berichtet. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat Oberbürgermeister Boris Palmer (Bündnis 90/Die Grünen) am Samstag unterzeichnet.
Im gesamten Stadtgebiet gilt die Testpflicht für Friseure und körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetikstudios. Alle Betriebe, in denen die Testpflicht gilt, müssen darauf am Eingang gut sichtbar mit Plakaten hinweisen, die die Stadtverwaltung zur Verfügung stellt.
Im Einzelhandel gilt die Testpflicht in der Tübinger Innenstadt. Sie gilt für jene Betriebe, die wieder schließen müssten, wenn die Tübinger Inzidenz über 100 steigt. Das sind zum Beispiel Bekleidungsgeschäfte oder Haushaltswarenläden. Ohne ein negatives Testergebnis ist der Besuch von diesen Geschäften nicht mehr möglich.
Jetzt darf schon jeder Provinzbürgermeister weitreichende Grundrechtseinschränkungen beschließen. Der Testzwang ist unverschämter Übergriff seitens der Exekutive.