Igno-ProllBank: Stalker ManfredM, et al...
Die Bewegung " Querdenker711 " ist als ausgefeiltes franchising Unternehmskonzept gestaltet.
Der geschaeftstuechtige Gruender Michael - Sabbatical - Ballweg vergibt Lizenzen an regionale
franchising Nehmer in den jeweiligen Staedten. Fuer die Lizenzen zahlen die frachising Nehmer
an Michael Ballweg mehre Tausend EUR. Da die Lizenznehmer relativ schnell viel Geld verdienen
koennen, sind sogar Aerzte und Rechtsanwaelte darunter und zocken die " Querdenker " ab.
Dabei geht es dem frachising Geber Ballweg nicht nur um die Profite sondern er schiebt den
franchising Nehmer die jeweilige Verantwortung fuer die Demonstrationen in die Schuhe. Das
heisst bei Rechtsverstoessen halten die franchising Nehmer ihre Koepfe hin, werden verurteilt,
bestraft und in Strafregistern verzeichnet. Der profitgierige Drecksack Ballweg ist damit sowohl
strafrechtlich als auch zivilrechtlich fuer Rechtsverstoesse der " Querdenker " nicht an die Eier
zu fassen.
Hinzu kommt noch das sich bei der " Querdenken711 " Bewegung um ein Geschaeftsmodell
handelt mit dem hohe Profit ueber Spendenbetrug, Verkauf von Werbeartikeln (Merchandise)
sowie Tickets fuer Staedtereisen und Unterbringung der " Querdenkerschwachkoepfe " zur
Teilnahme an den jeweils veranstalteten Demonstrationen generiert werden.
Michael Ballweg ist ein gerissener, verschlagener und hinterhaeltiger Nepper, Schnepper
und Bauernfaenger. Der Verbrecher und schaebige Lump gehoert angeklagt, verurteilt
und verknastet. Die Bewegung " Querdenken711 " sollte als organisierte kriminelle
Vereinigung nach aufgrund der Rechtsgrundlage des Artikels 9 Abs. 2 GG zerschlagen
werden.
Artikel 8 Grundgesetz
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis
friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch
Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Artikel 9 Grundgesetz
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen
zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder
gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
Artikel 18 Grundgesetz
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit
(Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit
(Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und
Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das
Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische
Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und
ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
(Quelle: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland)
Jungle.world / 10.12.2020
Merchandise, Spenden, Reisen – die Geschäfte von »Querdenkern«
Querdenken muss sich lohnen
Merchandise, Spenden, Busreisen– die Bewegung der »Querdenker« ist ein Geschäftsfeld. Auch manche Ärzte wollen mitverdienen.
Der Inhaber des Markennamens einer Protestbewegung trifft sich mit dem Gründer von Phantasiekrankenkassen und -banken, um künftige Arbeitsschritte zu besprechen. Was nach einem schlechten Witz klingt, geschah einem Bericht der Ostthüringer Zeitung zufolge Mitte November im thüringischen Saalfeld / Saale. Demnach traf Michael Ballweg, der Gründer der Bewegung »Querdenken«, dort Peter Fitzek zu Gesprächen, eine öffentlich bekannte Figur aus dem Milieu der »Reichsbürger«.
Wie Fitzek der Zeitung bestätigte, habe es sich um »ein Arbeitstreffen mit Querdenken« gehandelt, man habe versucht, »nächste Arbeitsschritte zu organisieren«, und diskutiert, wie die »Organisation einer neuen menschlichen Form des Zusammenleben« zu bewerkstelligen sei. Fitzek hatte sich 2012 zum Oberhaupt seines Phantasiestaats »Königreich Deutschland« ernennen lassen. Zuvor hatte er bereits versucht, eine eigene Krankenkasse zu gründen, was die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht jedoch unterbunden hatte. Zwischen 2009 und 2013 hatte er in Wittenberg ungenehmigte Bankgeschäfte betrieben. Unter anderem wegen unzulässiger Versicherungsgeschäfte wurde Fitzek zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt, im Februar 2019 wurde er vorzeitig aus der Haft entlassen.
Viele »Ärzte für Aufklärung« sind Privatärzte und bekunden Sympathien für Heilpraktikertum, Naturheilkunde und Alternativmedizin.
Die öffentliche Diskussion, die das Treffen zwischen Ballweg und Fitzek ausgelöst hatte, drehte sich hauptsächlich um die politische Nähe zwischen den »Querdenkern« und Reichsbürgern.
Dabei kann diese als erwiesen gelten:
So sprach Ballweg bereits im August von seiner Bewegung als »verfassunggebender Versammlung« und rief dazu auf, bei einer Großdemonstration in Berlin »gemeinsam mit uns an der neuen Verfassung zu arbeiten«. Die Forderung nach einer neuen Verfassung ist das Hauptanliegen der Reichsbürger, die das Grundgesetz als »Besatzungsrecht« betrachten.
Wenig beachtet blieb in der Debatte, dass sich zwei Geschäftsmänner in Saalfeld getroffen hatten. Ballweg ließ sich im Juni die Markenrechte an »Querdenken711« sichern. Da war die sogenannte Bewegung schon längst ein Franchise mit Ablegern in ganz Deutschland, nach Postleitzahlen sortiert und mit einheitlicher corporate identity.
Der Verkauf des Merchandise von »Querdenken 711« ist ebenso ein Zweig des Protestgeschäfts wie die professionell von »Honk 4 Hope« organisierten Busreisen zu den Demonstrationen.
Der Anwalt Ralf Ludwig, eine weitere prominente Figur der »Querdenker«, ist Schirmherr der Initiative »Das Volk gegen Corona«, die auf ihrer Website um Spenden bittet. Diese gehen auf das niederländische Konto der niederländischen Firma Medical Research Systems, vorgeblich »um dem deutschen Staat eine Blockade zu erschweren«. Auf dieses intransparente Art des Spendensammelns wiesen jüngst Netzpolitik.org und die ZDF-Sendung »Frontal 21« hin. »Querdenken711« darf wegen der fehlenden Gemeinnützigkeit zwar keine Spenden annehmen, bittet aber um Schenkungen, die auf Ballwegs Privatkonto landen.
Auch die Stiftung »Ärzte für Aufklärung« mischt in dem Milieu mit. Sie verbreitet dem Bezirksamt von Berlin-Neukölln zufolge Flugblätter mit irreführenden Behauptungen zu Zwangsimpfungen und dem Recherchezentrum Correctiv zufolge in Videos teils irreführende Informationen über Gesichtsmasken, PCR-Tests und mögliche Covid-19-Impfstoffe. Die Hamburger Ärztekammer hat sich von der Gruppe distanziert. Kai-Uwe Helmers vom Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte beobachtet sie schon länger.
»Es handelt sich um randständige Kollegen, die versuchen, privatärztlich mit nicht notwendigen Therapien Geld zu verdienen«, sagte er der Jungle World. Kaum einer der selbsternannten Aufklärer habe nennenswerte Publikationen vorzuweisen, einige hätten kaum oder gar nicht praktiziert.
Dafür sind manche geschäftstüchtig. Der Hamburger »Ganzheitsarzt« Marc Fiddike, der von den »Ärzten für Aufklärung« als Unterstützer geführt wird, lädt Kassenpatientinnen und -patienten seiner Website zufolge »zu einem zehnminütigen kostenlosen Erstgespräch (gesetzlich Versicherte)« ein, beim Wunsch von Kassenpatienten nach einer »ausführlichen Besprechung« ist »ein Erstgespräch über 30 Minuten oder länger möglich« – die »Kosten dafür wären dann ab 95 Euro«.
Viele »Ärzte für Aufklärung« sind Privatärzte und bekunden Sympathien für Heilpraktikertum, Naturheilkunde und Alternativmedizin. Helmers vermutet, die meisten nutzten die Demonstrationen der »Querdenker«, um Reklame für ihre Praxen zu machen. Die Ärztegruppe existierte schon vor den Demonstrationen:
Auf einer alten Version der Website des im Mai initiierten »Außerparlamentarischen Corona-Untersuchungsausschusses« (ACU) ist als Spendenkonto die Bankverbindung von »Dr. med. Walter Weber« zu finden, einem der »Ärzte für Aufklärung«. Dieselbe Bankverbindung findet sich als Spendenkonto einer Website namens »Wirkraft«, dort allerdings wird als Kontoinhaber »Mike Ahrend« angegeben.
Auf »Wirkraft« wirbt Heiko Schöning unter dem Slogan »Friedlicher Wohlstand für alle ist machbar« für eine vage Sozialutopie. Er engagiert sich ebenfalls im ACU und bei den »Ärzten für Aufklärung«. Zur Utopie von »Wirkraft« gehört auch eine »Bürgschaftsbank«, bei der Interessierte einzahlen können. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine Bank, sondern wieder um dasselbe Bankkonto von »Dr. med. Walter Weber« beziehungsweise »Mike Ahrend«.
Olav Müller-Liebenau, einer der Köpfe der »Ärzte für Aufklärung«, bestätigt die Kontakte zwischen Weber und Schöning am Telefon. Mit Schöning habe man aber nicht mehr so viel zu tun, er sei auf seine Geschäfte konzentriert. Müller-Liebenau warnt vor der »Corona-Diktatur«, Demonstrationen könnten bald nicht mehr stattfinden, man müsse sich nach neuen Strategien umschauen. »Propaganda, alles wie bei Stalin«, sagt er. Gegen Covid-19 genüge Zink und Vitamin C. Virologen wie Christian Drosten hätten »keine Ahnung«, der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach sei »ein gefährlicher Propagandist«. Solle besser Müller-Liebenau selbst zu Corona befragt werden? »Ja, ich finde schon.«
Müller-Liebenau betreibt eine Privatpraxis, in der er auch eine »biologische Krebstherapie« anbietet. Der Begriff wird häufig gleichbedeutend mit »ganzheitlicher Krebstherapie« verwendet und ist rechtlich nicht geschützt. Walter Weber beschäftigt sich mit der »psychosomatischen Krebstherapie« und arbeitet einem von ihm veröffentlichten Buch zufolge »mittels einer speziellen Gesprächsbehandlung« gemeinsam mit Krebserkrankten »an deren psychischer Verfassung und damit an ihrer Heilung«.
Michael Ballweg ist vom Engagement der »Ärzte für Aufklärung« offenbar angetan. Dem Portal Belltower News sagte er im November, er wolle auch nach dem Ende der Pandemie weiter protestieren, unter anderem gemeinsam mit den »Ärzten für Aufklärung«. »Da werden sich viele Dinge daraus ergeben, die ergeben sich ja jetzt schon«, so Ballweg.
Was sich bislang ergeben hat, sind strategische Partnerschaften für ein Protest-Franchise, das noch für eine ganze Weile Anhängerschaft, Aufmerksamkeit und Geld generieren könnte. Der Verschwörungsglaube verspricht, ein lukratives Geschäftsfeld zu bleiben.
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Geändert von ABAS (12.04.2021 um 06:24 Uhr)
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
Igno-ProllBank: Stalker ManfredM, et al...
Nein, habe ich nicht. Auch nie behauptet, denn leider besitze ich kein Transmissionselektronenmikroskop (von denen das preiswerteste so um eine halbe Million Euro herum kosten dürfte), sondern nur zwei sehr gute Lichtmikroskope, deren Auflösung allerdings aus prinzipiellen Gründen bedauerlicherweise so um etwa ein Hundertstel geringer ist als die Auflösung eines TEM.
Aber es dürfte absolut sicher sein, dass das SARS-Cov-2-Virus in irgendeinem Institut (oder sehr wahrscheinlich schon in mehreren Instituten) bereits gründlich isoliert und bildlich dargestellt worden ist.
Also, was soll deine hinterfotzige persönliche Stänkerei?
Belgien. 21-Jähriges Corona Opfer stirbt an multiplem Organversagen.....
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nach Sturz aus dem Fenster, auf der Flucht vor der Polizei.
Ich hoffe auf gut besuchte, emotionale Trauerkundgebungen vor den Polizeirevieren.Polizei löst Corona-Feier in Belgien auf: 21-Jähriger stirbt bei Flucht
Acht Menschen haben eine illegale Lockdown-Party in einem Antwerpener Hotel gefeiert. Als die Polizei anrückte, um die strengen Corona-Regeln durchzusetzen, gerieten die Teilnehmer in Panik. Eine Person habe versucht, vor der Kontrolle zu fliehen, und sei dabei ums Leben gekommen, teilte die örtliche Staatsanwaltschaft am Sonntag mit.
Kanada. Polnischer Priester schmeißt Bull*innen aus Kirche, als sie Corona Kontrollen machen wollen. Er beschimpft sie als Nazis.
so geht das.
Der Vergleich mit HIV passt! Der Vergleich mit Grippe ist eine Nebelgranate von Dir, weil bei
Grippe keine rechtsverbindlichen Eindaemmungsmassenahmen verhaengt wurden. Ausserdem
hatte ich klar und deutlich geschrieben das die Welle der Straf- und Zivilrechtsverfahren erst
mit einer gewissen Zeitverzoegerung eintreten wird, weil die SARS-CoV2 Pandemie gerade
mal etwas laenger als 1 Jahr andauert.
Hier ein Beispiel zu HIV:
Hier die aktuelle Rechtslage bei SARS-CoV2 durch einen Fachanwalt erklaert:HIV Infektion durch Geschlechtsverkehr: 71.000 € Schmerzensgeld
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Schadensersatz bei Corona-Infektion? Wer haftet? Kanzlei Steinbock & Partner berät
Wer sich als Patient im Krankenhaus, auf einer Veranstaltung oder generell bei Dritten mit dem Corona-Virus infiziert, hat Chancen auf Schadensersatz, wenn Hygienevorschriften vom Beklagten nicht eingehalten wurden. Kanzlei Steinbock & Partner aus Würzburg informiert.
Durch den Corona-Virus entstehen sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft erhebliche Schäden. Da die Problematik erst seit kurzer Zeit akut ist, gibt es selbstverständlich noch keine Urteile, die abschließend klären, ob und in welchem Umfang für diese Schäden eine Haftung übernommen wird. Dennoch ist es aber möglich, vergleichbare Haftungsansätze auf die aktuelle Situation zu übertragen.
Drei typische Szenarien im Überblick:
1. Ansteckung mit dem Corona-Virus im Krankenhaus
Das Thema Krankenhauskeime ist unabhängig von der aktuellen Corona-Welle bereits Gegenstand zahlreicher Verfahren.
Die Gerichte haben herausgearbeitet, dass es grundsätzlich Aufgabe des Krankenhauses ist, darzulegen, dass alle nötigen Hygienevorschriften eingehalten wurden. Kann der Betroffene daher nachweisen, dass er sich im Krankenhaus angesteckt hat, so ist dies eine gute Ausgangsbasis für einen Schadensersatzanspruch. Der Bundesgerichtshof hat dazu entschieden (BGH, Beschluss vom 16. August 2016 – VI ZR 634/15 –), dass der Krankenhausträger eine sekundäre Darlegungs- und Beweislast dahingehend hat, dass die Hygienestandards eingehalten wurden:
„Hat der Patient konkrete Anhaltspunkte für einen Hygieneverstoß vorgetragen, trifft den Krankenhausträger die sekundäre Darlegungslast hinsichtlich der Maßnahmen, die er ergriffen hat, um sicherzustellen, dass die vom Sachverständigen als Voraussetzung für ein behandlungsfehlerfreies Vorgehen angeführten Hygienebestimmungen eingehalten wurden. (Rn. 14)“
Für Betroffene, die davon ausgehen, dass sie sich im Krankenhaus mit Corona angesteckt haben, ergibt es durchaus Sinn, hier Schadensersatz geltend zu machen.
2. Ansteckung auf einer Veranstaltung oder in einem Geschäft
Wer ein Geschäft eröffnet oder eine Veranstaltung organisiert, trifft sogenannte Verkehrssicherungspflichten. Nach ständiger Rechtsprechung des BGHs ist derjenige, der eine Gefahrenlage – gleich welcher Art – schafft, grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern. Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren (Senatsurteile vom 6. März 1990 – VI ZR 246/89, mwN). Verkehrssicherungspflichtig ist auch derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine eingetretene Gefahrenlage andauern lässt (vgl. Senatsurteil vom 16. Februar 2006 – III ZR 68/05).
Wendet man diese Grundsätze auf den Corona-Virus an, so haften der Veranstalter und der Inhaber des Geschäfts nicht für jeden, der sich dort ansteckt. Er haftet allerdings dann, wenn er Maßnahmen nicht ergriffen hat, die ein umsichtiger und verständiger Mensch ergriffen hätte.
Dies kann bedeuten, dass er im Wesentlichen dann haftet, wenn der Veranstalter oder Inhaber sich nicht an die offiziellen Empfehlungen zum Umgang mit Corona gehalten hat. Er würde zum Beispiel dann haften, wenn er wusste, dass einer seiner Mitarbeiter im Krisengebiet war und die empfohlene Karenzzeit von zwei Wochen zu Hause nicht eingehalten hat. Ebenfalls könnte man eine Haftung gut begründen, wenn er vernünftige Maßnahmen unterlassen oder unvernünftige Maßnahmen getroffen hat.
3. Ansteckung durch einen Dritten
Wird man durch einen Dritten angesteckt, so stellt sich die Frage, ob dieser hierfür auf Schadensersatz haftet. Als Ausgangspunkt für diese Frage lässt sich die bisherige Rechtsprechung des BGHs zur Ansteckung mit HIV heranziehen. Hier entschied der Bundesgerichtshof, dass eine Haftung für eine HIV-Infektion vorliegt, wenn
- der Infizierte von seiner Erkrankung gewusst hat,
- er dem Betroffenen nichts davon mitgeteilt hat
- und trotzdem mit ihm ungeschützten Sexualverkehr ausgeübt hat.
Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 04. November 1988 – 1 StR 262/88 –) führt wörtlich aus:
„Jedenfalls beginnt die Strafbarkeit des Täters dort, wo er kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfaßt als der sich selbst Gefährdende. So verhält es sich aber, wenn jemand, dem bekannt ist, daß er HIV-infiziert ist, geschlechtlich verkehrt mit einem anderen, den er von der Infektiosität und der mit seiner Ansteckung verbundenen Lebensgefahr nicht informiert hat.“
Überträgt man dies auf den Corona-Virus, so haftet derjenige, der von seiner Ansteckung oder zumindest von seiner erheblichen Gefährdung gewusst hat und dann, ohne die Menschen in seiner näheren sozialen Umgebung zu informieren, ungeschützt mit ihnen*Kontakt*hat.
Beratung durch Fachanwalt für Medizinrecht
Dr. Alexander Lang ist Fachanwalt für Medizinrecht und setzt seit mittlerweile über 15 Jahren die Rechte der Geschädigten durch. Dabei bezieht sich ein Großteil seiner Tätigkeit auf das Thema Schadensersatz wegen Gesundheitsverletzungen. Auf der Homepage [Links nur für registrierte Nutzer] dazu weitere Details zu finden.
Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert wurden oder durch das Corona-Virus einen Schaden erlitten haben, können per E-Mail unter [Links nur für registrierte Nutzer] oder telefonisch über 0931 – 22222 Kontakt zu dem Experten aufnehmen.
Steinbock & Partner mbB, Rechtsanwälte
RA Dr. Alexander Lang
Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht Fachanwalt für Medizinrecht
Tätigkeitsschwerpunkte: Versicherungsrecht, Schadensersatz, Kapitalanlagenrecht
Würzburger Straße 5
97236 Randersacker
Tel.: 0931-22222
Fax.: 0931-30811-111
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" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
Um nicht weiter OT zu sein, nur noch eine kurze Anmerkung dazu, weil mir noch zwei weitere Gründe dafür eingefallen sind, die die Zeitungen dazu gebracht haben könnten, zusätzlich zur Kostensituation und Personalknappheit keine lokalen Standesamtnachrichten mehr zu drucken:
1. Wegen des mittlerweile zur Hysterie aufgeblasenen Schutzes der Persönlichkeitsrechte dürfte es juristisch immer kritischer werden, die Klarnamen von Personen und deren Daten in Zeitungen zu veröffentlichen.
2. Es soll ja auch immer häufiger passieren, dass Kriminelle aufgrund von Todesanzeigen in Standesamtnachrichten die Adressen der Hinterbliebenen ausfindig machen und kriminelle Aktionen wie beispielsweise betrügerische Rechnungen oder gar Einbrüche damit begehen.
Also werden die Zeitungsverleger logischerweise auch diesen - früher selbstverständlichen - Service reduziert haben.
Sorry an die anderen Nutzer für's OT.
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