IT-Sicherheitsgesetz 2.0: "Mittelfinger ins Gesicht der Zivilgesellschaft"

Das Innenministerium hat nach wenigen Tagen den nächsten Entwurf für die Reform des IT-Sicherheitsgesetzes vorgelegt – mit einer Kommentarfrist von 24 Stunden.


Bei Verbänden und anderen Interessensvertretern wächst der Unmut über das Hauruck-Verfahren, mit dem die Bundesregierung während der Corona-Pandemie kurz vor Weihnachten brisante Gesetzesvorhaben durchbringen will. Bei der seit Jahren umstrittenen Novelle des IT-Sicherheitsgesetzes platzte Experten der AG Kritis jetzt der Kragen angesichts der Aufforderung, den jüngsten Entwurf binnen 24 Stunden zu kommentieren: "Eine so kurze Frist ist der ministerielle Mittelfinger ins Gesicht der Zivilgesellschaft!"

Hauruck-Verfahren

Das Bundesinnenministerium (BMI) schickte die vierte, nun weitgehend mit den anderen Ressorts abgestimmte Version des umfangreichen Gesetzesentwurfs am Mittwochvormittag an Branchenvertreter. Dazu kam der Hinweis, man möge eine Stellungnahme zu den 108 Seiten bitte bis Donnerstag um 14 Uhr einreichen. Ein von einem Anwalt [Links nur für registrierte Nutzer] mit dem vorherigen, am 2. Dezember verschickten Entwurf [Links nur für registrierte Nutzer], dass das BMI noch signifikante Änderungen vorgenommen hat.


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