Ach, vorher doch auch schon nicht.
Kannst Du Dich an das Urteil des BVG zur Zusammensetzung des Bundestages erinnern?
Das BVG hat zwar erklärt, eine andere Zusammensetzung als im GG vorgesehen ist möglich, ABER dann
ist die Macht des Bundestages eingeschränkt, auf die Macht, welche sich aus der Zusammensetzung des Bundestages ergibt.
Welche Macht hat also ein Parteienbundestag? ( siehe § 21 Satz 1 GG) Und? Wie lange hat sich der Bundestag daran NICHT gehalten?