Vermutlich war die Veränderung im Scheidungsrecht dieser Entwicklung nicht gerade begünstigend.
Früher galt noch die Schuldfrage. Bei Schröder u. Konsorten wäre das früher noch der Hemmschuh gewesen.
Zu Kindern bzgl. Alter u. Unterhalt.
Wird nicht Kinder ab 12 Jahren ein eigenes Mitspracherecht zugebilligt ?
Ab 12 Jahren vorm Familiengericht gefragt wo sie nach der Scheidung leben wollen oder wo es überhaupt umsetzbarer scheint (bei Vater oder Mutter).
Väter sind meist vorher und nachher beruflich stärker integriert während die ehemalige Frau früher bereits einige Jahre oder auf Teilzeit zuhause bei den Kindern war. Wer als Mann seine Kinder bei sich haben will, müsste beruflich kürzer treten. Künftige finanzielle u. ggf. aufstiegsmäßig Einbussen garantiert.
Und natürlich hat die Geschiedene Anspruch auf Ausgleichszahlungen die ihr wegen der vorausgegangenen berufl. Pause zwecks Kindererziehung, zustehen.
Letztlich ist keine/r Gewinner. Zu verlieren gibt es dagegen für beide viel.
Das manche trotz schuldhaften fremdgehen (beiderlei Geschlechts) später finanziell absahnen, ist heute möglich. Wer Geld hat, hat logischerweise den besseren Anwalt.
Im Leben läuft vieles nicht gerecht.
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