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Thema: Merkel sieht 1984 als Anleitung, jetzt automatische Kennzeichenerfassung.....

  1. #71
    GESPERRT
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    Standard Kfz-Kennzeichen-Scanning kommt

    Bundesregierung: Kfz-Kennzeichen-Scanning kommt bundesweit

    Die automatische Nummernschilderfassung soll mit einer StPO-Reform bundesweit zur Strafverfolgung zulässig, eine heimliche E-Beschlagnahme möglich werden.


    20.01.2021 18:43 Uhr
    Von
    • Stefan Krempl


    Anzeige Die Bundesregierung plant eine einheitliche Rechtsgrundlage, mit der die Polizei und andere Sicherheitsbehörden wie der Zoll die automatisierten Kennzeichenlesesysteme (AKLS) im öffentlichen Verkehrsraum zu Fahndungszwecken nutzen können sollen. Dazu hat das Bundeskabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur "Fortentwicklung der Strafprozessordnung" (StPO) gebilligt.
    Laut dem damit geplanten Paragraf 163g StPO dürfen Ordnungshüter "örtlich begrenzt im öffentlichen Verkehrsraum" ohne das Wissen der betroffenen Personen "Kennzeichen von Kraftfahrzeugen sowie Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung durch den Einsatz technischer Mittel automatisch" erheben. Die Daten können anschließend abgeglichen werden mit Nummernschildern von Kfz, die auf den Beschuldigten oder auf Verbindungspersonen zugelassen sind oder von ihnen genutzt werden. Im [Links nur für registrierte Nutzer].

    Straftat erheblicher Bedeutung

    Für das Kennzeichen-Scanning müssen "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen worden ist". Der weitgehend unbestimmte Rechtsbegriff bezieht sich laut Juristen auf gewerbs-, gewohnheits-, serien-, bandenmäßig und allgemein "organisiert" begangene Verbrechen. Dazu zählen auch Betrugsfälle, Drogenkriminalität und das Verbreiten von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs.
    Das Kennzeichen-Scanning ist zulässig, wenn es "zur Ermittlung der Identität oder des Aufenthaltsorts des Beschuldigten führen kann". Dies soll auch gelten, wenn das Kennzeichen des mutmaßlichen Täters bekannt ist, der Name eines Flüchtigen aber noch nicht. Die Daten dürfen [Links nur für registrierte Nutzer] "nur vorübergehend und nicht flächendeckend" automatisch erhoben werfen. Wenn kein Treffer vorliege oder dieser nicht bestätigt werden könne, müssten die erhobenen Informationen "sofort und spurenlos" gelöscht werden.

    Anordnung reicht aus

    Eine schriftliche Anordnung "der Staatsanwaltschaft oder ihrer Ermittlungsperson" soll ausreichen, um AKLS in Stellung zu bringen. Darin müssen die Halterdaten der Verdächtigen und die Stellen der Überwachung genau bezeichnet werden. Bei Gefahr im Verzug ist eine mündliche Anweisung möglich. Die Anordnung muss befristet werden, ein Richtervorbehalt sei aber nicht angezeigt.
    Für die Gefahrenabwehr werde das Kennzeichen-Scanning schon seit vielen Jahren anlassbezogen [Links nur für registrierte Nutzer], erläutert das Kabinett. Dies sei aber mit erheblichen Rechtsunsicherheiten verbunden.


    Weiter auf: [Links nur für registrierte Nutzer]

  2. #72
    GESPERRT
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    Standard AW: Kfz-Kennzeichen-Scanning kommt

    Elektronische Beweismittel

    Vor allem auf elektronische Beweismittel wie beim Provider gespeicherte E-Mails oder Chats, Inhalte eines Nutzerkontos eines sozialen Netzwerks sowie Daten in der Cloud sollen Ermittler zudem teils heimlich zugreifen dürfen. Mit einem neuen Paragraf 95a es ihnen möglich werden, die Bekanntgabe einer Beschlagnahme in bestimmten Konstellationen bei Straftaten von erheblicher Bedeutung und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgebots per gerichtlicher Anordnung zurückzustellen. Derlei Ausnahmen zu dem prinzipiell fortbestehenden Grundsatz der Offenheit solcher Zugriffe soll Fällen vorbehalten sein, "bei denen sich der zu beschlagnahmende Beweisgegenstand im Gewahrsam einer unverdächtigen Person befindet".
    Werde offen beschlagnahmt, bestehe die Gefahr der Aufdeckung oder der Vereitelung des Ermittlungserfolgs, wenn etwa gleichzeitig durchgeführte heimliche Strafverfolgung ihren Sinn verliere. Es gehe vor allem um Kinderpornographie, Handel mit Waffen, Drogen, Hehlerware und sonstigen verbotenen Gegenständen sowohl im Internet als auch im Darknet. Etwa auch bei Staatsschutzdelikten und Cyberkriminalität stünden die Fahnder hier immer wieder vor Herausforderungen.
    Das Kabinett will auch die Regeln zur Postbeschlagnahme verschärfen. Ermittler sollen künftig auch Auskunft von Postdienstleistern über Postsendungen von oder an beschuldigte Personen verlangen können, die bereits ausgeliefert sind oder sich noch nicht beim Serviceanbieter befinden. Dies sei wichtig, "um eine [Links nur für registrierte Nutzer]". Gerade der zunehmende Versand krimineller Ware "über das besonders abgeschottete Darknet" könne mit dieser Handhabe besser aufgeklärt werden.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

  3. #73
    HPF Moderator
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    Standard AW: Kfz-Kennzeichen-Scanning kommt

    bis vor kurzem wurde doch jeder, der solches behauptet hat, als VTler geächtet
    1.6.22 11:40 im Bundestag Claudia Roth: Journalisten sind Fachkräfte der Demokratie
    Ich glaube heißt übersetzt: Ich wees nüscht (Ruprecht)
    mabac (wirre Details) 22.6.1941 260Div der RA , 20.000 Panzer, 18.000 Flugzeuge, 68.000 Kanonen > 5cm gegen das DR aufmarschiert
    DR: 150Div., 3600 Panzer, 2500 Flugzeuge, 7000 Kanonen > 5cm


  4. #74
    Mitglied Benutzerbild von Großmoff
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    Standard AW: Kfz-Kennzeichen-Scanning kommt

    Und ich dachte den Thread haben wir schon:

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  5. #75
    Ur-Deutscher † 06.03.2021 Benutzerbild von latrop
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    Standard AW: Kfz-Kennzeichen-Scanning kommt

    ...und Schuld ist nur die AfD

    s,auch folgenden Beitrag:

    Ost-Beauftragter sieht AfD-Anhänger als mitverantwortlich für Pandemie-Lage

    [Links nur für registrierte Nutzer] 30820
    Deutschland braucht eine christlich vernünftige Politik
    ohne Migrantenkuschelei und ohne die GRÜNEN!


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