Zitat von
WikingerWolf
Mir ist aufgefallen, dass sich der TE hier nicht mehr gemeldet hat.
Ich hatte ihn ja gebeten, hier den Strafbefehl vollständig einzustellen, damit man auch lesen kann, was ihm vorgeworfen wird, und welche Beweismittel auch im Strafbefehl aufgeführt sind, denn dort wird ja der Strafbefehl auch begründet, und es werden auch Beweise genannt, die da sein können die eigene Einlassung oder zeugen.
Ein Strafbefehl wird ja auch nicht in der Kantine eines Amtsgerichts besprochen und ausgefertigt, sondern vorher schaut sich ein Staatsanwalt die Akten an, und entscheidet dann zunächst nach Aktenlage und stellt einen Antrag an das Amtsgericht zur Ausstellung eines Strafbefehls. Dann prüft ein Richter oder eine Richterin die ganze Sache, und wenn die Erfolgsaussichten auch bei einem Einspruch und einer anschließenden Hauptverhandlung erfolgsversprechend sind, wird der Strafbefehl erst dann vom Richter oder Richterin unterzeichnet und an den Betroffenen per Postzustellungsurkunde abgesetzt
Ich persönlich denke, dass der TE die Tat schon begangen haben dürfte, allein schon wie er sich hier im Forum gibt, mit den Formulierungen und sein ganzes auftreten sind ein Indiz dafür
Er kann aber trotzdem Einspruch einlegen, und zwar aus formellen oder materiellem Recht
Er kann auch den Einspruch nur auf bestimmte Teile des Strafbefehls begrenzen, oder diesen der Gänze nach anfechten
Fechtet er den Strafbefehl der Gänze nach an, also nach dem Motto, die vorgeworfene Tat habe ich nicht begangen, kommt es zu einer Hauptverhandlung und Beweisaufnahme
Er kann aber auch die Höhe der Tagessätze anfechten, und den Strafbefehl ansonsten anerkennen, dann kommt es auch zu einer Hauptverhandlung, aber nicht zu einer Beweisaufnahme und Vernehmung von Zeugen
Dann geht es nur um die Tagessätze, entweder die Anzahl der Tagessätze oder die Höhe der Tagessätze
als Hartz4 Empfänger hat er also durchaus die Möglichkeit, den Tagessatz von € 15 auf € 10 oder sogar den absolut mindestens Tagessatz auf € 5 herabsetzen zu lassen, die Chancen da zu stehen sogar gar nicht mal schlecht, wenn man das freundlich und respektvoll bei Gericht vorträgt
Die Anzahl der Tagessätze, darauf lässt sich ein Gericht meistens nicht ein
Aber wenn ich einen Tagessatz auf ⅔ reduzieren kann, reduziert sich auch die Geldstrafe auf ⅔