Ich finde gut, daß die CDU nun unsere Kinder impft und damit vor der globalen Corona-Pandemie schützt!
Ich finde das Impfen gegen Corona wichtig. Aber gerade die Kinder brauchen diese Impfung nicht.
Mir ist es egal, ob die CDU unsere Kinder gegen Corona impft oder nicht.
Da es keine Notwendigkeit zur Impfung gibt, gibt es sie auch nicht bei Jugendlichen! Ich bin dagegen.
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Ein Zeichen von Intelligenz ist der stetige Zweifel.
Idioten sind sich immer todsicher.
Egal was sie tun!
Habe ich zwar immer beim Steuerberater bei muslimischen Mitarbeitern angegeben, aber wird nicht in der Lohnsteuer berücksichtigt.
Es geht eben nur darum, daß Zeugen Jehovas jegliche medizinische Eingriffe ablehnen
Da steht nichts von irgendeinem NachweisGrundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandArt 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Proteine sind ja die Bausteine fuer Zellen und fuer andere Sachen auch noch. Jede Zelle ist auch eine kleine, dabei sehr komplexe Fabrik. Und so Flachzangen wie Drosten und dieser Tuerke von der Goldgrube, glauben sie begriffen das alles ganz genau, was da laeuft. Ich denke nicht - Und da bin ich mir sehr sicher.
Es zeichnet sich ja bereits ab, dass der Proteinhaushalt durcheinander gebracht wird und Geimpfte entsprechende Probleme bekommen, wie ich sie ja bereits angedeutet habe: Also spezifischer Proteinmangel, der zu chronischen Krankeiten fuehrt.
Wahrheit Macht Frei!
Ja, das hatte es ursprünglich. Biontech Impfstoff wurde als erster auch bei sehr alten Menschen als voll wirksam attestiert. Astra-Zeneca war infolge eines verspäteten Forschungsstandes den Nachweise dieser Wirksamkeit noch schuldig geblieben. Bei jüngeren Menschen (d.h. in diesem Zusammenhang <65) war die Wirksamkeit hingegen bereits nachgewiesen.
Folgerichtig behandelte man die Menschen der sogenannten "Risikogruppe 1", zu der auch die sehr Alten gehören durchgängig mit dem Biontechimpfstoff. Inzwischen hat aber der Hersteller von Astra-Zeneca die Wirksamkeit seiner Kreation über alle Altersgruppen hinweg nachgewiesen. Die entstandene Hektik um diesen Impfstoff dürfte nicht zuletzt auch die Folge von politisch gesteuerter Marktmanipulation sein.
Es liegt aber auch an der grundsätzlich verschiedenen Konstruktion der beiden Impfstoffe. Astra-Zeneca ist ein sogennanter "Vektor-Impfstoff", der mittels eines eigenen Virus in den Körper gelangt. Ein mit Astra-Zeneka geimpfter Patient erkrankt also an einer (harmlosen) Viruskrankheit. Dies führt zu Beschwerden nach der ersten Impfung, die deutlich spürbarer sind als bei dem Biontechverfahren. Dafür ist der "Booster", also die 2. Impfung, deutlich unproblematisch, wärend bei Biontech die 2. Impfung als deutlich unangenehmer als die erste empfunden wird.
Hier werden die Unterschiede ganz gut beschrieben: [Links nur für registrierte Nutzer]
Nutzer ausgeschieden
Speziell zu Biontech:
[Links nur für registrierte Nutzer]
und auch hier:
[Links nur für registrierte Nutzer]
Die Gefahr ist nicht Corona, sondern der Impfstoff dagegen, der die mit RNS-Impfstoff Geimpften schädigt bzw. umbringt!!!
Und damit der Deckel nicht vom Topf fliegt, macht sich ein Oberstaatsanwalt zum Mittäter bei den Impfmorden:
weiter:Generalstaatsanwalt Stuttgart will Obduktionen nach Impfungen verhindern
2020News hat über einen Whistleblower ein [Links nur für registrierte Nutzer]Stuttgart vom 10. Februar 2021 an einen Rechtsmediziner erhalten.
Darin lehnt der Generalstaatsanwalt von Stuttgart, Achim Brauneisen, die generelle Durchführung von Obduktionen an kurz nach der Corona-Impfung verstorbenen Personen kategorisch ab, vor allem weil “sich in seriösen Quellen keine fassbaren Hinweise auf eine mögliche Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt älterer Menschen” recherchieren liessen. “Weder auf der Homepage des RKI noch des Paul-Ehrlich-Instituts finden sich entsprechende valide Hinweise.”
Einen nach der Strafprozessordnung für eine Leichenöffnung erforderlichen Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod oder ein Fremdverschulden könne er nicht erkennen.
Diese Einschätzung erstaunt. Impfungen sind, wenn sie nicht von einem informierten Einverständnis getragen sind, grundsätzlich Körperverletzungshandlungen und als solche strafbar nach § 223 StGB. Die Anforderungen an eine ordnungsgemässe Impfaufklärung, die die Strafbarkeit entfallen liessen, sind hoch. Die Aufklärung muss vorliegend auch die Tatsache umfassen, dass die experimentellen Corona-Impfstoffe u.a. wegen der unzureichenden Studienlage in der EU nur bedingt zugelassen sind. Zur Impfaufklärung gehört zudem die realistische Information über das mögliche [Links nur für registrierte Nutzer]und [Links nur für registrierte Nutzer]. Die reihenweise verwendeten Impfaufklärungsbögen von RKI und Grünem Punkt [Links nur für registrierte Nutzer].
Der Verdacht liegt daher nahe, dass in vielen Fällen, wie auch bei den unlängst durch einen weiteren Whistleblower bekannt gewordenen [Links nur für registrierte Nutzer], nur unzureichend aufgeklärt worden sein könnte, so dass die Strafbarkeit der Impfung als Körperverletzung nicht entfallen ist. In seinem Anschreiben hatte der Rechtsmediziner zudem darauf hingewiesen, dass ärztliches Fehlverhalten – Impfung trotz vorliegender Kontraindikation – bestehen könnte.
Brauneisen antwortete auf das Schreiben: “Ich sehe deshalb keinen Anlass, dass die Staatsanwaltschaften im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart ihre bisherige Praxis ändern. Obduktionen werden weiterhin nur angeordnet, wenn der Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod besteht und Fremdverschulden möglich erscheint. Eine vor dem Todeseintritt erfolgte Impfung allein genügt dafür nicht.”
Die vorbenannte Obduktionseinschränkung soll nach dem Willen von Brauneisen nicht allein für die Staatsanwaltschaft gelten. Auch die Polizei soll keine Klarheit in das gehäufte Sterben der Senioren nach der Corona-Impfung bringen dürfen. Brauneisen schreibt: “Mein Schreiben werde ich wegen der hohen Relevanz der Vorgangs für die praktische Arbeit der Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen in ganz Baden-Württemberg dem Ministerium der Justiz und für Europa sowie dem Generalstaatsanwalt in Karlsruhe zur Kenntnis bringen.”
Gehen Staatsanwälte solchermassen auf der Hand liegenden Verdachtsmomenten für strafrechtlich relevantes Verhalten nicht nach, so können sie sich selbst strafbar machen. Vorliegend ist zu denken an Strafvereitelung im Amt gemäß § 258a StGB durch den Generalstaatsanwalt Brauneisen in eigener Person sowie durch diejenigen Staatsanwälte, die seiner Weisung Folge leisten. Des Weiteren kommen für Polizeibeamte Körperverletzungsdelikte im Amt – gegebenenfalls mit Todesfolge – durch Verletzung ihrer Garantenstellung (§ 13 StGB) gegen die weitere Praxis des Impfens ohne hinreichende Aufklärung bei bestehendem Anfangsverdacht, dass die Impfung mehr Schäden – bis zu tödlichen Verläufen – anrichtet als bislang kommuniziert, in Betracht. ...
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Geändert von Kaktus (14.03.2021 um 01:47 Uhr)
Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es
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