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Thema: " ... Inzidenzwert unter 50 ... " - Ewige Corona-begründete Grundrechte und Freiheitsberaubung?

  1. #481
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    Standard AW: " ... Inzidenzwert unter 50 ... " - Ewige Corona-begründete Grundrechte und Freiheitsberaubung?

    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    Inzidenz unter 20, aber ohne Rechtsgrundlage, geht der Terror weiter, die erfundene Pandemie wurde verlängert. für Masken, Impf Gechäfte, welche real Erpressung sind
    Kein Problem. Das Volk trägt das mit. Experiment geglückt. Das Volk schreit wieder Hurraa - egal was die Regierung macht.

  2. #482
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: " ... Inzidenzwert unter 50 ... " - Ewige Corona-begründete Grundrechte und Freiheitsberaubung?

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Kein Problem. Das Volk trägt das mit. Experiment geglückt. Das Volk schreit wieder Hurraa - egal was die Regierung macht.
    Die sind sogar glücklich, wenn sie wieder reisen dürfen, nur weil man angeblich geimpft ist.Ich werde auch so reisen, wer will das verhindern. Meinen Rückflug am 27.3.2021, aus Albanien, wurde illegal verhindert, weil ich keinen Test hatte, das trat aber erst am 30.3.2021 in Kraft. Punkt.

  3. #483
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    Standard AW: " ... Inzidenzwert unter 50 ... " - Ewige Corona-begründete Grundrechte und Freiheitsberaubung?

    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    Die sind sogar glücklich, wenn sie wieder reisen dürfen, nur weil man angeblich geimpft ist.Ich werde auch so reisen, wer will das verhindern. Meinen Rückflug am 27.3.2021, aus Albanien, wurde illegal verhindert, weil ich keinen Test hatte, das trat aber erst am 30.3.2021 in Kraft. Punkt.
    Ist ein Phänomen was es so wohl nur in Deutschland gibt. Da sind die Menschen plötzlich Dankbar und huldigen die Regierung weil sie wieder was machen dürfen was Jahrzehnte völlig normal war.

    Also ich habe dieses Volk aufgegeben.

  4. #484
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: " ... Inzidenzwert unter 50 ... " - Ewige Corona-begründete Grundrechte und Freiheitsberaubung?

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Ist ein Phänomen was es so wohl nur in Deutschland gibt. Da sind die Menschen plötzlich Dankbar und huldigen die Regierung weil sie wieder was machen dürfen was Jahrzehnte völlig normal war.

    Also ich habe dieses Volk aufgegeben.
    Es gbit noch Leute, die vernüntig denken können, auch an ihre Kinder denken. Leider zu Wenige

  5. #485
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: " ... Inzidenzwert unter 50 ... " - Ewige Corona-begründete Grundrechte und Freiheitsberaubung?

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Ist ein Phänomen was es so wohl nur in Deutschland gibt. Da sind die Menschen plötzlich Dankbar und huldigen die Regierung weil sie wieder was machen dürfen was Jahrzehnte völlig normal war.

    Also ich habe dieses Volk aufgegeben.
    Das habe ich schon seit der letzten Bundestagswahl.

  6. #486
    Mitglied Benutzerbild von Buella
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    Standard AW: " ... Inzidenzwert unter 50 ... " - Ewige Corona-begründete Grundrechte und Freiheitsberaubung?

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    ...

    Union und SPD planen im Bundestag noch vor der Sommerpause eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes, berichtet die "Welt am Sonntag". "Wir wollen nächste Woche beschließen, dass Einreisebedingungen, die von Gesundheitsminister Jens Spahn per Verordnung festgelegt wurden, weitergelten können, auch wenn die epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht mehr besteht", sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, dem Blatt.

    Betroffen sein könnten Beförderungsverbote aus Virusvariantengebieten und Test- und Quarantäneverpflichtungen bei Einreise. Das Gesetz sieht bislang vor, derartige Regelungen mit der bis Ende September befristeten "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" auslaufen zu lassen.

    Mit den nun vorgeschlagenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes könnten Einreisebeschränkungen bis zu zwölf Monate weitergelten. "Der Wunsch vieler Bundesländer nach bundesweit einheitlichen Einreiseregeln und nach dem Schutz vor globalen Variantengebieten ist erst seit wenigen Wochen erfüllt und damit fortzuführen", sagte der CDU-Gesundheitspolitiker Rudolf Henke der "Welt am Sonntag".

    Rechtspolitiker Fechner sagte, dass die Verlängerung der Veordnungsermächtigung gerechtfertigt sei. "Da es sich hier um sehr kleinteilige Verwaltungsmaßnahmen handelt, ist ein förmliches Gesetz nicht erforderlich", sagte er. "Eine Missbrauchsgefahr sehe ich in diesem Fall nicht, da es sich bei den Einreisebestimmungen nicht um wesentliche Eingriffe in die Grundrechte handelt."
    Man wird ja sehen, welchen Käse man uns auftischen wird, um die Grundrechte weiterhin zu beschränken und planmäßig zu beseitigen?
    Aber Vorsicht! V E R S C H W Ö R U N G S T H E O R I E !!!
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  7. #487
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    Standard AW: " ... Inzidenzwert unter 50 ... " - Ewige Corona-begründete Grundrechte und Freiheitsberaubung?

    Deltavariante.Kinder FFP2.
    Glasklar, wo die Reise hingeht...

  8. #488
    Mitglied Benutzerbild von Buella
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    Standard AW: " ... Inzidenzwert unter 50 ... " - Ewige Corona-begründete Grundrechte und Freiheitsberaubung?

    Ein Schelm, wer Böses dabei denkt

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Deltavariante.Kinder FFP2.
    Glasklar, wo die Reise hingeht...


    In Nachtsitzung versteckt
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    Fr, 25. Juni 2021

    Der Bundestag hat Corona-Maßnahmen, die etliche Grundrechte berühren, um ein Jahr und unabhängig von der epidemischen Lage verlängert - getarnt in einem Antrag zum Stiftungsrecht. Der Plan scheint aufzugehen: Medien berichten nicht.

    Es klingt so dubios, dass man es gar nicht glauben kann: Am Donnerstagabend um 23:16 beschließt der Bundestag eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes – getarnt in einem Antrag zum Stiftungsrecht. Auf Seite fünf dieses Antrags ganz unten wurde schlichtweg ohne Kontext eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes hineingeschrieben. Es geht um Corona-Regeln, die Grundrechte drastisch einschränken. Sie sollen verlängert werden – und zwar um ein Jahr, völlig unabhängig davon, ob der Bundestag noch eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt oder nicht. Grundrechtseinschränkungen also auch ganz ohne Anlass. Auf Antrag der AfD wird schließlich über Stiftungsrecht und Infektionsschutzgesetz getrennt abgestimmt.

    ...

    Konkret heißt das: Die bisher im Infektionsschutzgesetz geregelten Bestimmungen zur Einreise sollen auch ohne vom Bundestag festgestellte Notlage ein Jahr lang erhalten bleiben. Die ersten Sätze der Absätze Acht und Zehn des §36 des Infektionsschutzgesetzes legen fest, dass für „Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen oder eingereist sind und bei denen die Möglichkeit besteht, dass sie einem erhöhten Infektionsrisiko“ für das Coronavirus ausgesetzt waren, Quarantänepflicht sowie die Übermittlung von personenbezogenen Daten an das Robert-Koch-Institut vorausgesetzt ist. Ein Impfzeugnis oder negativer Coronatest werden für die Einreise ebenfalls vorausgesetzt. „Durch eine der im Ausschuss vorgenommenen Änderungen soll auch das Infektionsschutzgesetz dahingehend geändert werden, dass die Geltung einer Rechtsverordnung zur Regelung der Einreise aus Risikogebieten auf bis zu ein Jahr nach Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite verlängert werden kann“, hieß es dazu in der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Betroffen von dieser Änderung wären die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit, der Freiheit der Person, der Freizügigkeit und der Unverletzlichkeit der Wohnung.

    Kurz vor Mitternacht, in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause, beschließt man einen so symbolträchtigen, prophylaktischen Eingriff in die Grundrechte, an der Öffentlichkeit vorbei, ohne weiteres Nachdenken, ganz wie es gewünscht wird. Es ist eine Bankrotterklärung des Parlamentes.

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    Natürlich wurde die Gesetzesänderung von den Parlamentarieren durchgewunken
    Damit dürfte klar sein, wohin die Reise geht
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  9. #489
    Dame Benutzerbild von Souvenir
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    Standard AW: " ... Inzidenzwert unter 50 ... " - Ewige Corona-begründete Grundrechte und Freiheitsberaubung?

    Ein Urteil des Gerichts von Lissabon stellt fest, dass in Portugal nur 0,9% der „verifizierten Fälle“ tatsächlich an COVID gestorben sind: 152 statt 17’000 Todesfälle...

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    Wir haben uns über unser Dasein vor uns selbst zu verantworten;
    folglich wollen wir auch die wirklichen Steuermänner dieses Daseins abgeben
    und nicht zulassen, dass unsre Existenz einer gedankenlosen Zufälligkeit gleiche.
    (Nietzsche)

  10. #490
    Mitglied Benutzerbild von Buella
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    Standard AW: " ... Inzidenzwert unter 50 ... " - Ewige Corona-begründete Grundrechte und Freiheitsberaubung?

    Zitat Zitat von Souvenir Beitrag anzeigen
    Ein Urteil des Gerichts von Lissabon stellt fest, dass in Portugal nur 0,9% der „verifizierten Fälle“ tatsächlich an COVID gestorben sind: 152 statt 17’000 Todesfälle...

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    in dem freiesten Deutschland aller Zeiten finden derweil solche Dinge statt:

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Juni 29, 2021

    Heute haben nahezu zeitgleich mindestens acht Hausdurchsuchungen stattgefunden. Offizieller Grund sind die Rechtsbeugungsvorwürfe gegen den Weimarer Richter Christian Dettmar, der das [Links nur für registrierte Nutzer] gefällt hatte. Pikant: die Polizei hat dabei die Original-Gerichtsakte in ihren Besitz gebracht. Betroffen von den Razzien sind auch die Bundestagskandidaten der Partei dieBasis Prof. Ulrike Kämmer und Ulrich Masuth.

    Wie 2020News erfahren hat, sind heute die Wohnungen und/oder Büroräume von Richter Christian Dettmar, Richter Matthias Guericke, dem Verfahrensbeistand der Kinder, der Mutter der fraglichen Kinder, Prof. Dr. Ulrike Kämmerer, Prof. Dr. Christian Kuhbandner, Prof. Dr. Ines Kappstein und Uli Masuth durchsucht worden und deren Handys, Computer, sowie diverse Unterlagen beschlagnahmt worden.

    Der Vorwurf einer angeblichen Rechtsbeugung durch Richter Dettmar steht juristisch auf äußerst tönernen Füssen. Richter Dettmar hatte die als “Sensationsurteil” bekannt gewordene Entscheidung getroffen, zwei Weimarer Schulen Masken-, Abstands- und Testverbote aufzuerlegen, um so eine (weitere) Kindswohlgefährdung abzuwenden. Das Bundesverwaltungsgericht hat unlängst in einem gleichbelagerten Fall entschieden, dass in dieser Frage der Rechtsweg zu den Familiengerichten eröffnet ist, so dass sich Richter Dettmar zu Recht als zuständig angesehen hat. Das Gericht ist der Auffassung, dass der Richter die Prüfung auf Kindswohlgefährdung aber nicht hätte durchführen dürfen, weil sich seine richterliche Anweisung gegen eine Behörde richte. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts setzt sich jedoch in Widerspruch zu vorgängiger Rechtsprechung, die Anweisungen gegenüber staatlichen Entitäten des Gesundheitswesens als von § 1666 BGB gedeckt angesehen hatte. Der besondere Schutz, unter dem Kinder gemäß der in Deutschland seit 15. Juli 2021 verbindlich geltenden UN-Kinderkonvention stehen, verkörpert sich nach allgemeiner Ansicht in der besonderen Prüf- und Regelungskompetenz der Familienrichter aus § 1666 BGB. Würde man hier ein Prüfpflicht verneinen, so wären Kinder in staatlichen Schulen schlechter gestellt als in Privatschulen. Die Kinder müssten sich in langwierigen Verwaltungsgerichtsstreitigkeiten gegen gefährliche Zustände in den Schulen wehren. Genau einen solchen schutzfreien Raum will die unbürokratische Prüf- und Entscheidungskompetenz der Familienrichter zum Wohle der Kinder jedoch verhindern.

    Es mag hier im Detail noch juristischen Klärungsbedarf geben, eine Rechtsbeugung ist aber ausgeschlossen, wenn sich ein Richter einer vertretbaren Rechtsauffassung anschliesst, vorliegend dürfte diese sogar die einzige sein, die dem hohen Gut der Kindswohlsicherung Rechnung trägt.

    Umso befremdlicher ist das massive Vorgehen der Staatsanwaltschaft Erfurt. Diese hat am heutigen Tage nicht nur erneut eine Hausdurchsuchung bei Richter Dettmar durchgeführt. In ihrem Auftrag ist die Polizei zeitgleich bei vier mutmasslichen Zeugen der vorgeblichen Straftat vorstellig geworden und hat dort Arbeitsmittel und Dokumente beschlagnahmt.

    Betroffen ist Richter Guericke, der in Weimar ebenfalls eine massnahmenkritische Entscheidung getroffen hatte. Er hat keine Verbindung zum Verfahren von Richter Dettmar.

    Eine Hausdurchsuchung wurde auch bei dem Verfahrensbeistand, der die Interessen der Kinder vertritt, durchgeführt. Die Mutter, die das Verfahren gemäss § 1666 BGB angeregt hatte, hat soeben gegen den die Zuständigkeit von Richter Dettmar verneindenden Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts Beschwerde zum BGH einlegen lassen. Der Verfahrensbeistand hatte sich grade die Original-Gerichtsakte kommen lassen. Die Akte lag noch ungeöffnet im Posteingang und ist von der Polizei aus den Kanzleiräumlichkeiten entfernt worden. Eine mögliche Vernichtung von Beweismitteln steht zu befürchten.

    Auch bei der Biologin Prof. Kämmerer, die das Gutachten zur mangelnden Aussagekraft des PCR-Tests für das Verfahren vor dem Familiengericht Weimar erstellt hat, fand eine Hausdurchsuchung statt. Zeitgleich wurden die Privaträume von Frau Prof. Kämmerer und ihr Büro durchsucht. Im Büro wurde die Mitarbeiterin genötigt, der Mitnahme von Unterlagen zuzustimmen. Bemerkenswerterweise befand sich unter den von der Polizei beschlagnahmten Dokumenten auch das Buch “Das PCR-Test-Desaster” von Illa. “Das ist ein ausgesprochen ungewöhnlicher Vorgang,” so Frau Prof. Kämmerer. “Ich habe schon in diversen Verfahren als (sachverständige) Zeugin ausgesagt. Normalerweise wird man zu einer Aussage vorgeladen und dann von der Polizei oder vom Gericht befragt. Es ist unglaublich, dass die Polizei ohne Not einfach alle möglichen Unterlagen, mein Handy und meinen Computer beschlagnahmt und sich so Zugang zu meiner gesamten Korrespondenz auch in meiner Eigenschaft als Spitzenkandidatin der Partei dieBasis für die Bundestagswahl verschafft. Ich frage mich, ob meine Kandidatur nicht viel eher Anlass für die Durchsuchung ist als meine gutachterliche Stellungnahme im Kindswohlverfahren. Das Gutachten ist im vollen Wortlaut veröffentlicht und kann von jedermann eingesehen werden.”

    Ein weiterer Spitzenkandidat der Partei dieBasis für die Bundestagswahl ist durch die Durchsuchung seiner Ehewohnung gleichfalls Opfer einer Hausdurchsuchung geworden: Uli Masuth aus Weimar. “Grund der Durchsuchung in unserer Ehewohnung ist laut richterlichem Beschluss die Frage, ob meine Ehefrau ein “Kennverhältnis” zu Richter Dettmar unterhalte. Auf Nachfrage hätte meine Frau jederzeit mitgeteilt, dass sie Richter Dettmar nicht nur kennt, sondern dass wir seit vielen Jahren befreundet sind. Aber was hat das mit dem Gerichtsverfahren zu tun? Von den insgesamt neun beschlagnahmten technischen Geräten, war übrigens nur EIN Gerät von meiner Frau.

    hr Apple PC. Alle anderen Gerätschaften, wie Macbook, Festplatten und Sticks waren von mir. Diese hätten nicht beschlagnahmt werden dürfen. Ich kandidiere für die Partei dieBasis für die Bundestagswahl. Es kann nicht sein, dass sich eine staatliche Entität ohne Grund in den Besitz von Gegenständen und Dokumenten der Opposition bringt, noch dazu in Wahlkampfzeiten. Interessant in diesem Zusammenhang: die Polizei wollte sich sogar noch Zugang zu unserem “Basis-Auto” verschaffen, was kann das mit einem möglichen “Kennverhältnis” zu tun haben?”

    Der Verteidiger von Richter Dettmar, Rechtsanwalt Dr. Gerhard Strate, hat zu dem Vorgang erklärt: “Die Entwicklung dieses Verfahrens macht um den Rechtsstaat Angst und Bange. Sein Effekt ist die Einschüchterung einer unabhängigen Richterschaft.”

    ...

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