Wer bei mir geöffnete Pakete anliefert bzw. anliefern will, der bekommt von mir gesagt , daß er es doch bitte wieder mitnehmen will.
Als Kunde habe ich ein Recht auf eine unbeschädigte Sendung. Und das ist keine kleine Beschädigung wenn ein Paket geöffnet bei mir ankommt. ......Ich habe einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer und der sendet mir per von ihm ausgewählten Boten die Ware. Wenn jetzt im Rahmen des Beförderungsvertrages , der zwischen Versender und Boten zustande gekommen ist , es zu einem äusserlich erkennbaren Schaden kommt, bevor ich das Paket gegen Quittung in Empfang genommen habe, lehne sende ich es ab und melde dem Versender / Verkäufer, daß versucht wurde, das Paket in geöffnetem; also beschädigtem Zustand bei mir anzuliefern. ...Es ist seine Sache wie er sich mit dem Transporteur einigt! Ich als begünstigter habe das Anrecht darauf , daß ich meine Sendung in ungeöffnetem Zustand zur Übernahme angeboten bekomme!