Man wird den Mantelvertrag wohl eher nicht nicht derart auslegen können, weil dann die Grenzen schwammig würden. Ich würde z.B. keine SPD-Mitglieder, Grüne und welche von der Linkin behandeln wollen.
Aber offenbar war die Dame Privatpatienten, da es zwischen ihr und dem Arzt einen eigenständigen Vertrag gab, den er kündigen konnte. Das wird er ja wohl gewusst haben, Auch wenn Ärzte bei der Beurteilung von Rechtsfragen immer wieder daneben puschen. Und knapp daneben ist bekanntlich auch vorbei.
"200 goals isn't a plan. It's a wishlist!"
Dr. Jordan Peterson zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens
Nun, das kann grundsätzlich wirksamer Anlass sein, einen Patienten abseits von Notfällen abzulehnen oder auch ein Hausarztprogramm zu kündigen. Allerdings wird allein die Mitgliedschaft in einer Partei dafür nicht ausreichen, denn darauf ein vertrauensvolles Arzt-Patientenverhältnis aufbauen zu wollen oder es als gestört zu sehen, reicht schon nahe an Diskriminierungsverbote heran.
Wenn der Arzt freilich Migrationshintergrund hat und sich jedes Mal "Euch Niggern bring ich das Arbeiten bei" anhören darf, wenn Madame länger als 10 Minuten im Wartezimmer sitzen muss, dann ist eine Ablehnung der Patientin unschwer einzusehen.
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«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
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