Obwohl es grundsätzlich in Deutschland die freie Arztwahl gibt und zwar für Kassen- wie auch Privatpatienten, müssen gesetzlich krankenversicherte Personen gegebenenfalls eine Einschränkung beachten. Wer dem Hausarztmodell zugestimmt hat, hat im Regelfall auch einen Hausarztvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag muss zunächst gekündigt werden, was mit einer entsprechenden Kündigungsfrist verbunden ist. Diese beträgt im Regelfall ein bis drei Jahre.
Wer seinen Hausarzt wechseln will, sollte daher als erstes prüfen, ob dem Hausarztmodell zugestimmt wurde und falls ja, wie die Kündigungsmöglichkeiten gestaltet sind.
In der Regel ist die Krankenkasse für das Hausarztmodell zuständig. Dort kann man somit auch den Hausarztvertrag kündigen. Nötig ist dafür nur ein Kündigungsschreiben an die Krankenkasse, in dem man zum nächstmöglichen Termin kündigt. Am besten ist es auch direkt um eine schriftliche Bestätigung des Kündigungstermins zu bitten.
Zusammengefasst:
- Bei der Krankenkasse informieren ob man im Hausarztmodell ist
- Kündigungsschreiben zum Hausarztvertrag zum nächstmöglichen Termin an die Krankenkasse senden
- Um schriftliche Bestätigung des Kündigungstermins bitten
- Arztsuche für den Hausarztwechsel beginnen