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Thema: Offenlegungs-Verordnung gilt ab 10.3.2021

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  1. #1
    Erfinder von USrael Benutzerbild von tosh
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    Standard Offenlegungs-Verordnung gilt ab 10.3.2021

    Die EU-Dämokraten haben mal wieder eine neue Verordnung gestrickt.

    VERORDNUNG (EU) 2019/2088 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
    vom 27. November 2019
    über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Die Verordnung (zB. Veröffentlichungen über ihre Internetseite) gilt nicht nur für "Finanzmarktteilnehmer"
    sondern auch für Finanzberater - allerdings nicht für Firmen mit weniger als 3 Angestellten!
    Deutsch wird groß geschrieben
    Ausschwitz: Hier darf nichts über seine Gedenktafeln stehen
    USrael: Der Schwanz Israel wedelt mit dem Hund USA
    Quadrokopter in der Bibel:
    https://www.politikforen.net/showthread.php?186118


  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Offenlegungs-Verordnung gilt ab 10.3.2021

    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    Die EU-Dämokraten haben mal wieder eine neue Verordnung gestrickt.

    VERORDNUNG (EU) 2019/2088 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
    vom 27. November 2019
    über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Die Verordnung (zB. Veröffentlichungen über ihre Internetseite) gilt nicht nur für "Finanzmarktteilnehmer"
    sondern auch für Finanzberater - allerdings nicht für Firmen mit weniger als 3 Angestellten!
    Artikel 2a

    Prinzip keinen nennenswerten Schaden anrichten
    Und genau diese Gummi"definition" zieht sich dann durch

    Ein paar Quadratkilometer unwiederbringlich zerstörter Wald ist dann nennenswert? Ein paar Obdachlose mehr?

    Nur noch Tanten. Dilet tanten

  3. #3
    Erfinder von USrael Benutzerbild von tosh
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    Standard AW: Offenlegungs-Verordnung gilt ab 10.3.2021

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Artikel 2a

    Prinzip keinen nennenswerten Schaden anrichten
    Und genau diese Gummi"definition" zieht sich dann durch

    Ein paar Quadratkilometer unwiederbringlich zerstörter Wald ist dann nennenswert? Ein paar Obdachlose mehr?

    Nur noch Tanten. Dilet tanten
    Da geht es doch nicht um Schaden sondern nur um Beeinträchtigungen und nachteilige Auswirkungen:

    "...um die Einzelheiten zu Inhalt und Darstellung der Informationen in Zusammenhang mit dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen gemäß Artikel 2 Nummer 17 der vorliegenden Verordnung näher festzulegen, die Inhalt, Methoden und Darstellung von Nachhaltigkeits-Indikatoren für nachteilige Auswirkungen nach Artikel 4 Absätze 6 und 7 der vorliegenden Verordnung entsprechen..."
    Deutsch wird groß geschrieben
    Ausschwitz: Hier darf nichts über seine Gedenktafeln stehen
    USrael: Der Schwanz Israel wedelt mit dem Hund USA
    Quadrokopter in der Bibel:
    https://www.politikforen.net/showthread.php?186118


  4. #4
    Erfinder von USrael Benutzerbild von tosh
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    Standard EkSt ohne Soli??

    Einkommen-Steuer-Vorauszahlung ohne Soli?
    Finanzamt macht auch Scheisse:

    Vor 2 Monaten fragte ich an wieso lt. Bescheid für 2021 noch Soli zu zahlen ist.

    Antwort:
    Jetzt haben sie mich erwischt .... das weiß ich nicht .... muß mich schlau machen.

    Ende Februar kam trotzdem neuer Hinweis auf fällige Zahlungen - wieder mit zuzüglichem Soli.

    Gestern Anruf dort, weise darauf hin dass ich unter der neuem Freigrenze liege:

    Antwort: OK, wird korrigiert.



    Soli ab 1.1.2021



    Konkret bedeutet das: Die Freigrenze von bisher 972 [Links nur für registrierte Nutzer] bzw. 1.944 Euro (Einzel-/Zusammenveranlagung), bis zu der schon heute kein [Links nur für registrierte Nutzer] anfällt, wird deutlich angehoben. Somit wird künftig kein Solidaritätszuschlag mehr erhoben, wenn die zu zahlende Lohn- oder Einkommensteuer unter 16.956 bzw. 33.912 Euro (Einzel-/Zusammenveranlagung) liegt. Oberhalb dieser Grenze setzt eine sog. Milderungszone ein, in der der Solidaritätszuschlag nicht in voller Höhe erhoben, sondern schrittweise an den vollen Satz in Höhe von 5,5 Prozent herangeführt wird. Auf sehr hohe Einkommen (oberhalb der neuen Milderungszone) ist der bisherige Solidaritätszuschlag unverändert zu entrichten. Das ist der Fall, wenn das zu versteuernde Einkommen über 96.820 Euro (Alleinstehende) bzw. 193.641 Euro (Verheiratete) liegt.

    [Links nur für registrierte Nutzer]
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  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Offenlegungs-Verordnung gilt ab 10.3.2021

    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    Da geht es doch nicht um Schaden sondern nur um Beeinträchtigungen und nachteilige Auswirkungen:

    "...um die Einzelheiten zu Inhalt und Darstellung der Informationen in Zusammenhang mit dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen gemäß Artikel 2 Nummer 17 der vorliegenden Verordnung näher festzulegen, die Inhalt, Methoden und Darstellung von Nachhaltigkeits-Indikatoren für nachteilige Auswirkungen nach Artikel 4 Absätze 6 und 7 der vorliegenden Verordnung entsprechen..."
    Eben, da ist es wieder: erhebliche. Wer bestimmt das?

    Ist wie damals" unwesentliche Mängel". Wurde nach 3 Jahren aus gutem Grund wieder gestrichen

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Neu
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    Standard AW: Offenlegungs-Verordnung gilt ab 10.3.2021

    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    Da geht es doch nicht um Schaden sondern nur um Beeinträchtigungen und nachteilige Auswirkungen:

    "...um die Einzelheiten zu Inhalt und Darstellung der Informationen in Zusammenhang mit dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen gemäß Artikel 2 Nummer 17 der vorliegenden Verordnung näher festzulegen, die Inhalt, Methoden und Darstellung von Nachhaltigkeits-Indikatoren für nachteilige Auswirkungen nach Artikel 4 Absätze 6 und 7 der vorliegenden Verordnung entsprechen..."
    Und was bedeutet das auf Deutsch? Tut mir leid, so einen Kauderwelsch kann man nicht verstehen - als normaler Mensch.

  7. #7
    Erfinder von USrael Benutzerbild von tosh
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    Standard AW: Offenlegungs-Verordnung gilt ab 10.3.2021

    Zitat Zitat von Neu Beitrag anzeigen
    Und was bedeutet das auf Deutsch? Tut mir leid, so einen Kauderwelsch kann man nicht verstehen - als normaler Mensch.
    Das ist Beamten-Deutsch. Selbstständige haben schon eine gewisse Erfahrung mit solchen Verordnungen.
    Wweil, es geht um erhebliche Strafen bei Nichtbefolgung bis hin zur Vernichtung ihrer Firma.

    Für arme Normalos:
    Es geht um Beeinträchtigungen und nachteilige Auswirkungen für Anleger, durch von Firmen gemachte falsche Angaben über Nachhaltigkeit ihrer Finanzprodukte - die sollen durch das Gesetz vermieden werden.
    Für Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Steuerberater oder Rechtsverdreher.
    Geändert von tosh (02.03.2021 um 19:40 Uhr)
    Deutsch wird groß geschrieben
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  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Neu
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    Standard AW: Offenlegungs-Verordnung gilt ab 10.3.2021

    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    Das ist Beamten-Deutsch. Selbstständige haben schon eine gewisse Erfahrung mit solchen Verordnungen.
    Wweil, es geht um erhebliche Strafen bei Nichtbefolgung bis hin zur Vernichtung ihrer Firma.

    Für arme Normalos:
    Es geht um Beeinträchtigungen und nachteilige Auswirkungen für Anleger, durch von Firmen gemachte falsche Angaben über Nachhaltigkeit ihrer Finanzprodukte - die sollen durch das Gesetz vermieden werden.
    Für Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Steuerberater oder Rechtsverdreher.
    Puh, Finanzprodukte - die sind doch alle mit Risiken behaftet. Und der Staat ist der grösste Finanzprodukteverdreher. Senkt den Zins auf negativ - das gabs noch nie. Und Nachhaltigkeit dabei gibts nicht. Man muss die Risiken selbst tragen.

  9. #9
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: Offenlegungs-Verordnung gilt ab 10.3.2021

    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    Die EU-Dämokraten haben mal wieder eine neue Verordnung gestrickt.

    VERORDNUNG (EU) 2019/2088 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
    vom 27. November 2019
    über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Die Verordnung (zB. Veröffentlichungen über ihre Internetseite) gilt nicht nur für "Finanzmarktteilnehmer"
    sondern auch für Finanzberater - allerdings nicht für Firmen mit weniger als 3 Angestellten!
    Vollkommen wertlos, was die EU Deppen machen, die kontrollieren NIchts, Niemand hat sie gewählt, keine Justiz, Umgesetzt wird NICHTS und wer am besten besticht, erhält viel Geld, am besten noch mit Club Service, inklusive Koks im Ausland und gefakter Reise Ausgaben

  10. #10
    Ur-Deutscher † 06.03.2021 Benutzerbild von latrop
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    Standard AW: Offenlegungs-Verordnung gilt ab 10.3.2021

    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    Vollkommen wertlos, was die EU Deppen machen, die kontrollieren NIchts, Niemand hat sie gewählt, keine Justiz, Umgesetzt wird NICHTS und wer am besten besticht, erhält viel Geld, am besten noch mit Club Service, inklusive Koks im Ausland und gefakter Reise Ausgaben
    Du hast noch was vergessen :

    Luxusessen in der Kantine für ganz kleines Geld
    Gehe mal in diese Gebäude mit Kantine der Abgeordneten und schaue dir deren Speisekarten an.
    Deutschland braucht eine christlich vernünftige Politik
    ohne Migrantenkuschelei und ohne die GRÜNEN!


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