Die EU-Dämokraten haben mal wieder eine neue Verordnung gestrickt.
VERORDNUNG (EU) 2019/2088 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 27. November 2019
über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
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Die Verordnung (zB. Veröffentlichungen über ihre Internetseite) gilt nicht nur für "Finanzmarktteilnehmer"
sondern auch für Finanzberater - allerdings nicht für Firmen mit weniger als 3 Angestellten!