2003 kaufte ich mir ohne Eigenkapital ein altes Haus. So war ich im Grunde auf das Wohlwollen der Bank angewiesen. Zur Absicherung des einen Darlehens wurde mir eine Pensionskasse zur Altersvorsorge aufgedrückt welche vom Brutto gezahlt wurde. Ich hätte für dieses 30 Jahre lang nur Zinsen bezahlt und wenn die Versicherung fällig geworden wäre hätte die Versicherungssumme auf einmal den Kredit abgelöst. Dank 10% Sondertilgungsrecht war das Darlehen aber nach 10 Jahren abbezahlt. Ein weiteres ebenfalls.

Wie hätte es aber ausgesehen wenn ich mich auf die Bank verlassen hätte. Die Auszahlung wäre mit meinem Renteneintritt und damit ausscheiden aus dem Berufsleben fällig geworden.
Die Versicherung hätte mir 130.000 Euro ausbezahlt welche an die Bank gegangen wären und ich somit Schuldenfrei gewesen wäre. Aufgrund der gesetzlichen Lage wäre der Betrag als Einkommen gewertet worden was dann eben bei 12 x 1500 Euro Rente + 130000 aus der Versicherung gelegen wäre. Die Folge wäre im Folgejahr eine Forderung des Finanzamtes von rund 55.000 Euro.
Hinzu kommen noch die zusätzliche monatlichen Zahlungen für Kranken- und Pflegeversicherung für die nächsten 10 Jahre welche sie wie folgt errechnen 130.000 / 10 /12 = 1083 – Freibetrag von 160, macht dann 923 und davon 19%. Macht monatlich rund 175 welche ich zusätzlich an die Kassen zahlen hätte müssen.

Kurz gesagt, ich hätte von der Bank jetzt einen Kredit über 55.000 für das Finanzamt benötigt, welchen ich von meiner Rente zurückzahlen hätte müssen von welcher aber zusätzlich 175 Euro neben den sonstigen Sozialleistungen und Einkommensteuer an den Staat gegangen wären. Nach heutigem Stand wären es 1500 –14,4% macht 1284 – 175 macht 1109. Davon hätte ich jetzt das Haus erhalten, mein Leben finanziert, und den Kredit getilgt.

Damals war ich leider noch sehr unerfahren und leichtgläubig, denke aber daß ich nicht der einzige war der so eine Immobilie finanziert hat. Ich hoffe daß es den anderen auch klar wird was diese Finanzierung für sie in Zukunft bedeutet.

Und nein, eine Pensionskasse kann man sich in aller Regel nicht vor Renteneintritt ausbezahlen lassen, dafür hat Vater Staat gesorgt. Der jährliche Bescheid zum Rückkaufswert ist nur Makulatur. Dazu bitte beachten Verfügungsbeschränkung und Unverfallbarkeit.