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Thema: Bundestagswahlen 2021 in D

  1. #171
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Bundestagswahlen 2021 in D

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Ich auch nicht. Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung ganz ungemein. Versuch es doch mal.
    Ja, lies das Grundgesetz und andere Rechtsverordnungen.

  2. #172
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    Standard AW: Bundestagswahlen 2021 in D

    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    Ja, lies das Grundgesetz und andere Rechtsverordnungen.
    Gute Idee, aber das Grundgesetz ist keine Rechtsverordnung.

  3. #173
    Resteverwerter Benutzerbild von brain freeze
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    Standard AW: Bundestagswahlen 2021 in D

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Na, über die Staatsangehörigkeit welchen Staates kann die Bundesrepublik Deutschland wohl verfügen? Die von Argentinien oder Südafrika?

    Und wenn du das geschafft hast: welche Staatsangehörigkeit hat dieser Staat wohl?

    Ja, ich weiß, das ist schwer. Versuchs trotzdem. Nur wer wagt, gewinnt.
    Ich versuche ja wirklich, so was wie Kohärenz zu erkennen, aber allein diese deine Frage: "welche Staatsangehörigkeit hat dieser Staat wohl?", ist so ... eigenwillig, daß ich passen muß. Kann jetzt schon ein Staat selbst eine Staatsangehörigkeit haben? Deshalb ja meine Frage: Wenn es keine Staatsangehörigkeit der BRD gibt - wie du sagst - für welchen Staat teilt dann die BRD selbige zu?
    Ex septentrione lux

  4. #174
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    Standard AW: Bundestagswahlen 2021 in D

    Zitat Zitat von brain freeze Beitrag anzeigen
    Ich versuche ja wirklich, so was wie Kohärenz zu erkennen, aber allein diese deine Frage: "welche Staatsangehörigkeit hat dieser Staat wohl?", ist so ... eigenwillig, daß ich passen muß. Kann jetzt schon ein Staat selbst eine Staatsangehörigkeit haben? Deshalb ja meine Frage: Wenn es keine Staatsangehörigkeit der BRD gibt - wie du sagst - für welchen Staat teilt dann die BRD selbige zu?
    Da du in der Sache nicht weiterkommst, versuchst du jetzt, die Haare in 1/64 zu spalten. Versuchs nur, aber ich warne dich, ich kann sie auch in 1/128 spalten.

  5. #175
    Mitglied Benutzerbild von Großmoff
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    Standard AW: Bundestagswahlen 2021 in D

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Wer die Staatsangehörigkeit besitzt, ist natürlich erst recht Deutscher im Sinne des Grundgesetzes, wie man deutlich lesen kann. Deutsche, die keine Deutschen im Sinne des Grundgesetzes sind, gibt es nicht. In welchem Sinne soll man denn sonst Deutscher sein?

    Art. 116 (1) GG sagt aber nichts über irgendein Dokument, das man haben muss, um Deutscher zu sein, und wenn man es nicht hat, dann ist man keiner. Auch im StAG steht nichts davon, obwohl dieses Gesetz ausführlich bestimmt, wie man Deutscher wird.
    Es gibt aber offensichtlich Deutsche, die solche im Sinne des Grundgestzes, aber letztendlich doch keine sind. Klingt absurd, ist aber so.

  6. #176
    Mitglied Benutzerbild von HansMaier.
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    Standard AW: Bundestagswahlen 2021 in D

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    ....
    Wo der Großvater deines ehemaligen Chefs geboren war und wo er lebte, ist uninteressant. Wo er selbst geboren wurde, ebenfalls, und wo die Vorfahren seiner Mutter lebten. Eher ist zu vermuten, dass der Chef nicht nachweisen konnte, dass zumindest ein Elternteil Deutscher war. Das war nämlich das entscheidende Kriterium, auch schon 1914. Wenn sein Vater Deutscher war, dann war er es auch. Es müssen dann wohl andere Gründe vorgelegen haben. Vielleicht hatte er keinen Nachweis für die Staatsangehörigkeit seines Vaters.

    Oder er wollte unbedingt die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland haben oder gab vor, sie zu haben. Die gab es aber nie. Es gab immer nur die deutsche Staatsangehörigkeit. Oder zeitweise auch die der DDR, falls er darauf Wert legte. Durch die Gründung der Bundesrepublik im Jahre 1949 bekam niemand eine neue Staatsangehörigkeit. Wer Deutscher war, der blieb es.

    Nein. Es ist genau so wie ich schreibe. Er kriegt den gelben Schein nur deswegen nicht, weil sein Großvater väterlicherseits im Jahre 1915 nicht im deutschen Reich lebte. Wenn Du das nicht glaubst, frag halt selber nach. Mein Chef, den ich schon über 35 Jahre kenne, ist da schätzungsweise eine Million Mal glaubwürdiger als Du.



    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    ....
    Bitte sehr, bitte gleich:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Man beachte besonders §4.



    Das StAG von 1913 ist immer wieder mal novelliert worden, sowohl vor als auch nach dem 2. Weltkrieg, zuletzt 2020. Also geht das durchaus. Das ist ein völlig normales Bundesgesetz. Was in Deutschland Gesetz ist, bestimmt der Bundestag, keine mysteriöse höhere Macht.

    Das scheint nicht so zu sein. Denn dann könnte die BRD eine echte eigene Staatsbürgerschaft vergeben und müsste nicht auf das Deutsche Kaiserreich zurückgreifen.
    MfG
    H.Maier
    "Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann,
    wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen,dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt.
    Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang." - Carl Jacob Burckhardt (Schweizer Historiker) -

  7. #177
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    Standard AW: Bundestagswahlen 2021 in D

    Zitat Zitat von Großmoff Beitrag anzeigen
    Es gibt aber offensichtlich Deutsche, die solche im Sinne des Grundgestzes, aber letztendlich doch keine sind. Klingt absurd, ist aber so.
    Ist tatsächlich absurd, weil unwahr. Deutsche sind Deutsche. So einfach ist das.

  8. #178
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    Standard AW: Bundestagswahlen 2021 in D

    Zitat Zitat von HansMaier. Beitrag anzeigen
    Das scheint nicht so zu sein. Denn dann könnte die BRD eine echte eigene Staatsbürgerschaft vergeben und müsste nicht auf das Deutsche Kaiserreich zurückgreifen.
    Die Bundesrepublik Deutschland ist staatsrechtlich identisch mit dem Kaiserreich. Sie ist die heutige Erscheinungsform des deutschen Nationalstaats, der seit 1867 Norddeutscher Bund, Deutsches Reich und schließlich Bundesrepublik Deutschland hieß. Da ist es doch nur logisch, dass die Staatsangehörigkeit seiner Bürger auch immer die gleiche geblieben ist.

  9. #179
    Mitglied Benutzerbild von Großmoff
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    Standard AW: Bundestagswahlen 2021 in D

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Ist tatsächlich absurd, weil unwahr. Deutsche sind Deutsche. So einfach ist das.
    Dann frage ich mich warum die Bundeszentrale für politische Bildung eine Gesamtbevölkerung von 83 Mio Menschen in D ausweist, davon 60 Mio Deutsche und 11 Mio Ausländer. Was ist dann der Rest?

  10. #180
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    Standard AW: Bundestagswahlen 2021 in D

    Zitat Zitat von HansMaier. Beitrag anzeigen
    Nein. Es ist genau so wie ich schreibe. Er kriegt den gelben Schein nur deswegen nicht, weil sein Großvater väterlicherseits im Jahre 1915 nicht im deutschen Reich lebte. Wenn Du das nicht glaubst, frag halt selber nach. Mein Chef, den ich schon über 35 Jahre kenne, ist da schätzungsweise eine Million Mal glaubwürdiger als Du.
    Du sollst mir ja gar nichts glauben. Schlag nach bei Shakespeare, bzw. in diesem Fall im StAG §4 Abs. 1:

    Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
    Den Link hatte ich dir ja schon gegeben. Wenn er nachweisen kann, dass mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt seiner Geburt Deutscher war, dann ist er auch einer. Dann fragt keiner, wo sich sein Großvater zu Kaisers Zeiten herumgetrieben hat.

    Und dann hätten wir auch noch §3 Abs. 2:

    Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde.
    Wenn er deutsche Personalpapiere besitzt, und das seit mehr als zwölf Jahren, und er sie sich nicht durch Täuschung oder so erschlichen hat, dann hat er Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, falls er sie nicht schon längst besitzt. Dann kommt es auf die Eltern auch nicht mehr an.

    Allerdings wäre da noch §30 Abs. 1:

    Das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt. Die Feststellung ist in allen Angelegenheiten verbindlich, für die das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit rechtserheblich ist.
    Man muss schon ein berechtigtes Interesse daran haben, so ein Ding zu kriegen. Wenn man den Ausweis gar nicht braucht, sondern ihn nur zur Dekoration haben will, ist das nicht rechtserheblich. Was nichts daran ändert, dass man Deutscher ist, falls man es ist.

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