Ich versuche ja wirklich, so was wie Kohärenz zu erkennen, aber allein diese deine Frage: "welche Staatsangehörigkeit hat dieser Staat wohl?", ist so ... eigenwillig, daß ich passen muß. Kann jetzt schon ein Staat selbst eine Staatsangehörigkeit haben? Deshalb ja meine Frage: Wenn es keine Staatsangehörigkeit der BRD gibt - wie du sagst - für welchen Staat teilt dann die BRD selbige zu?
Ex septentrione lux
Nein. Es ist genau so wie ich schreibe. Er kriegt den gelben Schein nur deswegen nicht, weil sein Großvater väterlicherseits im Jahre 1915 nicht im deutschen Reich lebte. Wenn Du das nicht glaubst, frag halt selber nach. Mein Chef, den ich schon über 35 Jahre kenne, ist da schätzungsweise eine Million Mal glaubwürdiger als Du.
Das scheint nicht so zu sein. Denn dann könnte die BRD eine echte eigene Staatsbürgerschaft vergeben und müsste nicht auf das Deutsche Kaiserreich zurückgreifen.
MfG
H.Maier
"Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann,
wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen,dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt.
Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang." - Carl Jacob Burckhardt (Schweizer Historiker) -
Die Bundesrepublik Deutschland ist staatsrechtlich identisch mit dem Kaiserreich. Sie ist die heutige Erscheinungsform des deutschen Nationalstaats, der seit 1867 Norddeutscher Bund, Deutsches Reich und schließlich Bundesrepublik Deutschland hieß. Da ist es doch nur logisch, dass die Staatsangehörigkeit seiner Bürger auch immer die gleiche geblieben ist.
Du sollst mir ja gar nichts glauben. Schlag nach bei Shakespeare, bzw. in diesem Fall im StAG §4 Abs. 1:
Den Link hatte ich dir ja schon gegeben. Wenn er nachweisen kann, dass mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt seiner Geburt Deutscher war, dann ist er auch einer. Dann fragt keiner, wo sich sein Großvater zu Kaisers Zeiten herumgetrieben hat.Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Und dann hätten wir auch noch §3 Abs. 2:
Wenn er deutsche Personalpapiere besitzt, und das seit mehr als zwölf Jahren, und er sie sich nicht durch Täuschung oder so erschlichen hat, dann hat er Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, falls er sie nicht schon längst besitzt. Dann kommt es auf die Eltern auch nicht mehr an.Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde.
Allerdings wäre da noch §30 Abs. 1:
Man muss schon ein berechtigtes Interesse daran haben, so ein Ding zu kriegen. Wenn man den Ausweis gar nicht braucht, sondern ihn nur zur Dekoration haben will, ist das nicht rechtserheblich. Was nichts daran ändert, dass man Deutscher ist, falls man es ist.Das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt. Die Feststellung ist in allen Angelegenheiten verbindlich, für die das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit rechtserheblich ist.
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