Das macht man in Nürnberg 2 genauso wie in Nürnberg 1.
Die werden alle wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit verurteilt.
In diesem Fall wegen Planung und Durchführung eines Umvolkungsvölkermordes am
deutschen Volk. Siehe UNO Völkermorddefinition Artikel 2 die Punkte 2 bis 5.
Und so wie die Gesetze des dritten Reiches bei Nürnberg 1 keine Rolle spielten, werden
auch die Gesetze der BRD bei Nürnberg 2 keine Rolle spielen.
Oder glaubst Du Völkermord liesse sich demokrattisch legitimieren?
MfG
H.Maier