Reiner Zufall, erstens, erlauben die Feindstaatenklauseln Maßnahmen, die sonst der UN vorbehalten sind oder sonst durch die Charta verboten sind. Zweitens sind die Feindstaatenklauseln obsolet, denn dass was sie erlauben, durch andere Teile des Völkerrechts ausgeschlossen.
z.B. hierdurch
Wenn du jetzt damit kommst, die entsprechenden völkerrechtlichen Verträge und Vereinbarungen könnten gebrochen werden, dann spielt die Streichung der Feindstaatenklauseln so oder so keine Rolle. Wer hindert dann denn die Staaten daran, auch ohne Feindstaatenklauseln Maßnahmen zu ergreifen.Die Französische [Links nur für registrierte Nutzer], die [Links nur für registrierte Nutzer] der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich [Links nur für registrierte Nutzer] und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf [Links nur für registrierte Nutzer] und [Links nur für registrierte Nutzer] als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle [Links nur für registrierte Nutzer] über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.