Zitat von
houndstooth
Das stimmt. Auch agierte die Hellenic Republic als jahrelang als 'intervenor' beim ICJ im Fall Jurisdictional Immunities of the State (Germany v. Italy).
Nun ist es so, dass weder der deutsche Bundestag, noch die deutsche Bundesregierung keine der Verbrechen der NS-Regierung und NS-Armee in Griechenland waehrend der NS-Besatzung zwischen April 1941 bis September 1944, wie z.B. fuenf grosse Massaker an Zivilisten; noch die vielen Millionen die das NS-Regime aus der griechischen Nationalbank gestolen hatte, noch dass ~ 300,000 Griechen unter NS-Stiefel ihr Leben verloren, in Frage stellt. Diese und viel mehr Geschehnisse sind dokumentierte und allseits anerkannte Fakten.
Es besteht auch keine Uneinigkeit darueber, dass die BRD der juristische 'state successor' |Nachfolgestaat des 3.Reiches ist und per Internationalem Recht somit fuer dessen Verbindlichkeiten aufkommen muss. ( Was die BRD seit Dekaden getan hat)
Junge Menschen in DEU koennten sich auch mit Recht fragen, warum sie fuer die Verbrechen ihrer Vorvaeter, mit denen sie nicht zu tun haben, heute und in Zukunft finanziell buessen sollen. Doch das ist eine andere Baustelle.
Ebenso besteht Einigkeit darueber, dass Menschen , die Kriegsverbrechen oder Verbrechen an der Menschheit begangen hatten, nicht ungestraft davon kommen duerfen. (Siehe dazu die Praeamble des ICC ; Rome Statut)
Der Unterschied liegt zwischen 'Menschen' und 'Staat' :Verbrechen werden immer und ausschliesslich von Menschen begangen. Drum ist jeder Mensch immer nur selber fuer sein eigenes Tun verantwortlich.
Ein Staat hingegen, alle Staaten, geniessen Hoheits-Souveränität, dies bedeutet, dass man einen Staat als solchen nicht fuer von Menschen ,ungesetzliche, kriminelle, bestialische etc Handlungen verantwortlich machen kann, selbst wenn diese Verbrechen im Namen oder Wunsch und Wissen des Staates begangen wurden, also sog. 'acta jure imperii' ( Die von Deutschland begangenen Handlungen seien acta jure imperii und es sei keine Ausnahme [begangenen Handlungen selber] von der Immunität anwendbar. )
Dies betrifft selbstverstaendlich nicht Staatsvertraege, Vereinbarungen, Verbindlichkeiten, etc die auch vom 'successor state' immer eingehalten werden muessen ; pacta sunt servanda. (in der Praxis jedoch meistens drauf pfeifen)
Diese Hoheits-Souveränität verleiht einem Staat juristische Immunitaet | 'Jurisdictional Immunities of the State' d.h. man kann einen Staat nicht auf Schadensersatz etc. verklagen: er ist immun gegen Schadenersatzklagen.
Die BRD beruft sich in Bezug zu den - z.M. moralisch durchaus gerechtfertigten - Forderungen der griechischen Regierung auf ihren juristischen Status des 'Jurisdictional Immunities of the State' und weiss, dass sie nicht juristisch gezwungen werden kann zu zahlen. Auch vor dem ICJ wuerden die Erfolgschancen fuer die Hellenische Republik nicht gut aussehen da im ICJ 'International Law' sogenanntes 'case law' Vorrang hat.
In kurz: 'Jurisdictional Immunities of the State' schuetzt vor 'acta jure imperii'.
Der beste Weg fuer die BRD und Hellenic Republic waere, sich guetlich ueber eine Kompromissloesung zu einigen.