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Thema: Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig!

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  1. #1
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    Standard Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig!

    Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Mietendeckel für nichtig

    Aktualisiert am 15.04.2021-09:35

    Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig
    Stand: 09:41 Uhr

    Von Anfang an war der Berliner Mietendeckel umstritten, jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Er ist verfassungswidrig. Berlin sei nicht berechtigt, einen Sonderweg zu gehen.


    Der vor mehr als einem Jahr in Kraft getretene Berliner Mietendeckel verstößt gegen das Grundgesetz. Das geht aus dem Urteil hervor. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Landesgesetz auf Antrag von FDP- und CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten für nichtig, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde.

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    Zinshaus muß Zinshaus bleiben!
    Rettet die Rente der Wessi-Immobesitzer!

  2. #2
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    Standard AW: Berliner Mietendeckel ist nichtig!

    Die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht hatten 284 Bundestagsabgeordnete von FDP und Union angestoßen, mit einem gemeinsamen Normenkontrollantrag. Auch das Berliner Landgericht und ein Amtsgericht, bei denen Vermieter geklagt haben, hielten die Vorschriften für verfassungswidrig und schalteten Karlsruhe ein.
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  3. #3
    Aufklärer Benutzerbild von Eridani
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    Standard AW: Berliner Mietendeckel ist nichtig!

    Zitat Zitat von goldi Beitrag anzeigen
    Die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht hatten 284 Bundestagsabgeordnete von FDP und Union angestoßen, mit einem gemeinsamen Normenkontrollantrag. Auch das Berliner Landgericht und ein Amtsgericht, bei denen Vermieter geklagt haben, hielten die Vorschriften für verfassungswidrig und schalteten Karlsruhe ein.
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    "Bundesverfassungsgericht"? Mit diesem Urteil zeigt dieses Gericht doch nur, wessen Brot es isst. Hier werden schlicht die Interessen der Unternehmer, der Abzocker, die des Geldadels - mit einem Wort: die des Kapitals vertreten.

    Die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht hatten 284 Bundestagsabgeordnete von FDP und Union angestossen.........
    Ist ja richtig, diese beiden Parteien, besonders die FDP, vertreten ja auch das Kapital.
    Wir sagten früher dazu: "Klassenjustiz".


  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Großmoff
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    Standard AW: Berliner Mietendeckel ist nichtig!

    Zitat Zitat von Eridani Beitrag anzeigen
    "Bundesverfassungsgericht"? Mit diesem Urteil zeigt dieses Gericht doch nur, wessen Brot es isst. Hier werden schlicht die Interssen der Unternehmer, der Abzocker, des Geldadels - mit einem Wort: die des Kapitals vertreten.



    Ist ja richtig, diese beiden Parteien, besonders die FDP, vertreten ja auch das Kapital.
    Wir sagten früher noch dazu: "Klassenjustiz"
    Die AfD war auch mit dabei.

  5. #5
    Aufklärer Benutzerbild von Eridani
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    Standard AW: Berliner Mietendeckel ist nichtig!

    Zitat Zitat von Großmoff Beitrag anzeigen
    Die AfD war auch mit dabei.
    Das ist richtig, die AfD ist ja auch keine linke Partei


  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Neu
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    Standard AW: Berliner Mietendeckel ist nichtig!

    Zitat Zitat von Eridani Beitrag anzeigen
    "Bundesverfassungsgericht"? Mit diesem Urteil zeigt dieses Gericht doch nur, wessen Brot es isst. Hier werden schlicht die Interessen der Unternehmer, der Abzocker, die des Geldadels - mit einem Wort: die des Kapitals vertreten.



    Ist ja richtig, diese beiden Parteien, besonders die FDP, vertreten ja auch das Kapital.
    Wir sagten früher dazu: "Klassenjustiz".
    In der DDR war das viel besser. Siedle halt über, äh, geht ja nicht mehr, warum ist sie dann zerfallen?

  7. #7
    Aufklärer Benutzerbild von Eridani
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    Standard AW: Berliner Mietendeckel ist nichtig!

    Zitat Zitat von Neu Beitrag anzeigen
    In der DDR war das viel besser. Siedle halt über, äh, geht ja nicht mehr, warum ist sie dann zerfallen?
    In der DDR war nicht alles besser. Aber ich hatte nie Angst, meine Wohnung zu verlieren. Für ein komplettes EFH mit Garten (1600m²) zahlte ich damals 90,-M (Ost).....bis sich nach dem Anschluß plötzlich 1990, der Wessi-Alt-Eigentümer meldete, die Miete stieg sofort auf 480,-DM.
    Das Haus wurde dann 2005 für einen Strassenneubau abgerissen.

    Heute zahle ich für ein 2-Zi- Wohnklo mit Bad = 490,-€


  8. #8
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    Standard AW: Berliner Mietendeckel ist nichtig!

    Zitat Zitat von Eridani Beitrag anzeigen
    In der DDR war nicht alles besser. Aber ich hatte nie Angst, meine Wohnung zu verlieren. Für ein komplettes EFH mit Garten (1600m²) zahlte ich damals 90,-M (Ost).....bis sich nach dem Anschluß plötzlich 1990, der Wessi-Alt-Eigentümer meldete, die Miete stieg sofort auf 480,-DM.
    Das Haus wurde dann 2005 für einen Strassenneubau abgerissen.

    Heute zahle ich für ein 2-Zi- Wohnklo mit Kü/Bad = 490,-€
    Wer hätte auch je gedacht das 90,00 Ostmark keine kostendeckende Miete sein könnte....

  9. #9
    Ens Käufens Benutzerbild von Parabellum
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    Standard AW: Berliner Mietendeckel ist nichtig!

    Zitat Zitat von Eridani Beitrag anzeigen
    In der DDR war nicht alles besser. Aber ich hatte nie Angst, meine Wohnung zu verlieren. Für ein komplettes EFH mit Garten (1600m²) zahlte ich damals 90,-M (Ost).....bis sich nach dem Anschluß plötzlich 1990, der Wessi-Alt-Eigentümer meldete, die Miete stieg sofort auf 480,-DM.
    An dieser Differenz wird eher deutlich in welchem Übermaß der Staat am Schluss den ganzen Kram subventionierte.

  10. #10
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    Standard AW: Berliner Mietendeckel ist nichtig!

    Zitat Zitat von Eridani Beitrag anzeigen
    In der DDR war nicht alles besser. Aber ich hatte nie Angst, meine Wohnung zu verlieren. Für ein komplettes EFH mit Garten (1600m²) zahlte ich damals 90,-M (Ost).....bis sich nach dem Anschluß plötzlich 1990, der Wessi-Alt-Eigentümer meldete, die Miete stieg sofort auf 480,-DM.
    Das Haus wurde dann 2005 für einen Strassenneubau abgerissen.

    Heute zahle ich für ein 2-Zi- Wohnklo mit Bad = 490,-€
    Da fällt mir der Fall Karl-Heinz Mitzon ein.
    Der war Architekt und hat beim Zentralrat der FDJ gearbeitet ...
    In Folge dessen bekam er eine Wohnung zugewiesen!
    Ziel war aber ein Einfamilienhaus, durch DDR-üblichen Wohnungstausch kam er dann in eines rein.
    Wende --- Alteigentümer ...
    Gab mal einen Artikel im Spiegel von dem.

    Und über die Wohnraumversorgung in Berlin Hauptstadt der DDR könenen ganze Bücher geschrieben werden.
    Na klar alle DDR-Berliner haben im Einfamilienhaus zur Miete gewohnt ...
    wer das hatte, könnte privilegiert gewesen sein ...

    Selbst Angela Merkel bekam als Hochschul-Absolventin in Berlin Hauptstadt der DDR keine Wohnung zugewiesen, sie hat eine besetzt.

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