Nein, was aber eindeutig hilft (und in der Schweiz macht man da sehr wohl Gebrauch davon) - ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 80 Km/h kann man in der Schwweiz, beben einer erheblichen Geldbuße und Verlust des Führerschein, Dein Kfz beschlagnahmen, weil Du da offziiell als "Raseer" gilst und dann hast Du zwei Möglichkeiten - entweder zuzuschauen, wie Dein Kfz versteigert wird oder dies "zurückzukaufen"
Das wirkt - der Anteil der Schweizer, welche in diese "Falle" tappt ist äußerst gering - zumeist sind es die Trottel aus dem Ausland und solch Einen, welcher seinen Abt-Audi zweimal gekauft hat kenne ich persönlich...der fährt seitdem in der Schweiz nach Vorschrift