Umfrageergebnis anzeigen: Muss in Krieg und bei Pandemien ueberhaupt Wahlen und Regierungswechsel geben?

Teilnehmer
13. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Nein!

    2 15,38%
  • Ja!

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Thema: Muss es im Krieg und bei pandemischen Notstandslagen ueberhaupt Wahlen geben?

  1. #11
    Mitglied Benutzerbild von bitchplease
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    Standard AW: Muss es im Krieg und bei pandemischen Notstandslagen ueberhaupt Wahlen geben?

    Einfach durch Briefwahl ersetzen. Hat ja noch mehr Vorteile. Überraschungen gibt es dann keine mehr.

  2. #12
    mll Bewegung 31. Oktober Benutzerbild von twoxego
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    eingekerkert in Tempelhof
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    Standard AW: Muss es im Krieg und bei pandemischen Notstandslagen ueberhaupt Wahlen geben?

    Ich weiß eigentlich nicht wirklich, wie es derzeit um die "Notstandsgesetze" steht.
    Wurden die irgendwann außer Kraft gesetzt?
    "Musiker sind dumm, faul und habgierig!"
    ~Frank Zappa~



  3. #13
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Muss es im Krieg und bei pandemischen Notstandslagen ueberhaupt Wahlen geben?

    Zitat Zitat von twoxego Beitrag anzeigen
    Ich weiß eigentlich nicht wirklich, wie es derzeit um die "Notstandsgesetze" steht.
    Wurden die irgendwann außer Kraft gesetzt?
    Als Notstandsgesetze werden die Änderungen des Grundgesetzes bezeichnet, die mit dem Siebzehntes Gesetz zur Ergänzung desGrundgesetzes vom 24. Juni 1968 erfolgten.

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    Haben wir den Verteidigungsfall oder Spannungsfall?
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  4. #14
    HPF Moderator
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    Standard AW: Muss es im Krieg und bei pandemischen Notstandslagen ueberhaupt Wahlen geben?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Als Notstandsgesetze werden die Änderungen des Grundgesetzes bezeichnet, die mit dem Siebzehntes Gesetz zur Ergänzung desGrundgesetzes vom 24. Juni 1968 erfolgten.

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    Haben wir den Verteidigungsfall oder Spannungsfall?
    ganz klar den Ersteren, wir müssen uns gegen Carola verteidigen, das rechtfertigt jede Massnahme
    1.6.22 11:40 im Bundestag Claudia Roth: Journalisten sind Fachkräfte der Demokratie
    Ich glaube heißt übersetzt: Ich wees nüscht (Ruprecht)
    mabac (wirre Details) 22.6.1941 260Div der RA , 20.000 Panzer, 18.000 Flugzeuge, 68.000 Kanonen > 5cm gegen das DR aufmarschiert
    DR: 150Div., 3600 Panzer, 2500 Flugzeuge, 7000 Kanonen > 5cm


  5. #15
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Muss es im Krieg und bei pandemischen Notstandslagen ueberhaupt Wahlen geben?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Als Notstandsgesetze werden die Änderungen des Grundgesetzes bezeichnet, die mit dem Siebzehntes Gesetz zur Ergänzung desGrundgesetzes vom 24. Juni 1968 erfolgten.

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    Haben wir den Verteidigungsfall oder Spannungsfall?
    Nein! Wir haben aber eine Notstandlage auf nationaler Ebene. Die Bundesregierung ist allerdings
    den " demokratisch " ueber den Weg der Reform des IFSG gegangen. Im Falle das Bundestag und
    Bundesrat sich der Reform widersetzen, bliebe der Regierung immer noch der Weg ueber den
    nach wie vor rechtsgueltigen Artikel 91 des Grundgesetzes.

    Bundeskanzlerin Merkel hat es vorgezogen den Ministerpraesidenten der Laender
    mit dem Segen des Bundestages und des Bundesrat in die Aersche zu treten obwohl
    sich auch nach Artikel 91 Abs 2 Satz 3 ohne vorherigen Segen des Bundestages und
    Bundesrate nach Inneren Notstandsrecht haette straff durchregieren koennen.

    Artikel 91

    (1) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche
    demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann ein Land
    Polizeikräfte anderer Länder sowie Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen
    und des Bundesgrenzschutzes anfordern.

    (2) Ist das Land, in dem die Gefahr droht, nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr
    bereit oder in der Lage, so kann die Bundesregierung die Polizei in diesem Lande
    und die Polizeikräfte anderer Länder ihren Weisungen unterstellen sowie Einheiten
    des Bundesgrenzschutzes einsetzen. Die Anordnung ist nach Beseitigung der
    Gefahr, im übrigen jederzeit auf Verlangen des Bundesrates aufzuheben. Erstreckt
    sich die Gefahr auf das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung,
    soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen
    Weisungen erteilen; Satz 1 und Satz 2 bleiben unberührt
    .
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  6. #16
    Mitglied Benutzerbild von Buella
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    Standard AW: Muss es im Krieg und bei pandemischen Notstandslagen ueberhaupt Wahlen geben?

    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
    In einer Demokratie aber unabdingbar. Und die kommende Wahl hat mit dieser Pandemie nichts zu tun.
    Es gibt keine Pandemie, und daher hat diese Wahl, so sie überhaupt stattfindet, sehr wohl sehr viel mit diesem Pandemie - Unfug zu tun
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  7. #17
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Muss es im Krieg und bei pandemischen Notstandslagen ueberhaupt Wahlen geben?

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Es gibt keine Pandemie, und daher hat diese Wahl, so sie überhaupt stattfindet, sehr wohl sehr viel mit diesem Pandemie - Unfug zu tun
    Die Erde ist eine Scheibe! Die natuerliche Evulution gab es nie.
    Alle religoesen Schoepfungsgeschichten sind wahr! Kinder bringt
    der Klapperstorch! Es gibt den Osterhasen und Weihnachtsmann!
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  8. #18
    Mitglied Benutzerbild von Buella
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    Standard AW: Muss es im Krieg und bei pandemischen Notstandslagen ueberhaupt Wahlen geben?

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Die Erde ist eine Scheibe! Die natuerliche Evulution gab es nie.
    Alle religoesen Schoepfungsgeschichten sind wahr! Kinder bringt
    der Klapperstorch! Es gibt den Osterhasen und Weihnachtsmann!
    ... und alle glaubten an die Pandemie

    Nur der Vollständigkeit halber
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  9. #19
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    Standard AW: Muss es im Krieg und bei pandemischen Notstandslagen ueberhaupt Wahlen geben?

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Im Falle das Bundestag und Bundesrat sich der Reform widersetzen, bliebe der Regierung immer noch der Weg ueber den nach wie vor rechtsgueltigen Artikel 91 des Grundgesetzes.
    Wohl kaum. Zwar ist COVID-19 eine ernste Gefahr, aber wohl nicht "für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes" (Abs. 1).

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Bundeskanzlerin Merkel hat es vorgezogen den Ministerpraesidenten der Laender mit dem Segen des Bundestages und des Bundesrat in die Aersche zu treten
    Was heißt denn hier "mit dem Segen des Bundesrates"? Wer ist denn das, der Bundesrat? Den bilden doch die Landesregierungen. Und ohne den läuft nichts, denn wie du so richtig zitiert hat (Abs. 2 Satz 2): "Die Anordnung ist nach Beseitigung der Gefahr, im übrigen jederzeit auf Verlangen des Bundesrates aufzuheben."

  10. #20
    Mitglied
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    Standard AW: Muss es im Krieg und bei pandemischen Notstandslagen ueberhaupt Wahlen geben?

    Zitat Zitat von marion Beitrag anzeigen
    ganz klar den Ersteren, wir müssen uns gegen Carola verteidigen, das rechtfertigt jede Massnahme
    Offenbar nicht, denn verschiedene Maßnahmen sind schon wieder von Gerichten aufgehoben worden, weil sie nicht bestimmt genug beschrieben oder unverhältnismäßig oder anderes waren.

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