"Bayerns Verfassungsschutzgesetz ist teilweise verfassungswidrig und muss in zahlreichen Punkten eingeschränkt werden. Dieses Urteil hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe verkündet. (AZ: 1 BvR 1619/17) Das Gesetz trat am 1. August 2016 in Kraft und gab dem bayerischen Verfassungsschutz erweiterte Befugnisse, unter anderem im Bereich akustische Wohnungsüberwachung, Onlinedurchsuchung und beim Einsatz verdeckter Ermittler und V-Leuten. Damit sollte unter anderem der islamistischen Terrorgefahr begegnet werden, so die Begründung. Die Bürgerrechts-Organisation Gesellschaft für Freiheitsrechte koordinierte die Verfassungsbeschwerden gegen das bayerische Gesetz. Die Klage hatte jetzt überwiegend Erfolg. Bayern hat bis zum 31. Juli 2023 Zeit, die Grundrechtsverstöße zu beseitigen. "