"Mit den Weltvergiftern kann es daher auch keinen Frieden geben. Es werden auf Dauer nur wir oder sie weiterexistieren können. Und ich bin entschlossen, meinen Weg niemals zu verlassen. Ich habe den Propheten des Zerfalls einen kompromisslosen Kampf angesagt, der erst mit meinem Tod enden wird." (Aus: Beutewelt, Friedensdämmerung)
"200 goals isn't a plan. It's a wishlist!"
Dr. Jordan Peterson zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens
Ja, hatte ich vor längerer Zeit schon mal erwähnt. Es gibt allerdings auch die Sonderregelung für wenig anstrengende Tätigkeiten.
Ob ausgerechnet eine Verordnung, die ausschließlich der Gesundheit dient, so leicht juristisch auszuhebeln ist? Die Vorschriften sind nun mal nicht willkürlich.
Spätestens dann, wenn einer wegen der Maske zusammen bricht, oder nachweisbare Langzeitschäden hat, dürfte es eng werden.
Gerade bei den billigen Masken atmet man gerne Fasern ein
Nein, aber sie haben einen definierten Anwendungsbereich. Abseits von Arbeitsplätzen ist das dank §1 ArbSchG vom Tisch. Denn auf dessen Geltungsbereich nimmt die ArbMedVV Bezug.
Dann aber nicht wegen fehlender Vorsorge oder Überschreitung von Tragezeiten. Da werden wohl eher Fragen der Konformität und der Produktsicherheit beleuchtet werden. Soweit Bund und Länder wegen der Maskenpflicht in Haftung genommen werden sollen, bin ich mir sicher, daß eine Armee willfähriger Schwachverständiger jede Kausalität zwischen Todesursache und Maske verneinen wird. Gibts bei der BG ja auch .... die berüchtigte "Gelegenheitsursache"
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