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(V/10) * (V/10)
100 km/h : 10 * 10 = 100m
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Tja cornjung, du scheinst nun nicht der große Jurafachmann zu sein. Solltest dir den Beitrag nochmals durchlesen und die Auslassung (Begründung des Gerichts). Da geht es um die Haftungsfrage. Und da liegt die Gefährdenshaftung vor. Da hat die Fahrerin weder aktiv noch passiv in den Ablauf eingegriffen. Der Grund liegt ausschließlich in der Gefährdenshaftung. Da hat sich nichts mit "Schuld", sondern "wird beim Betrieb..."!
Wer natürlich keine Ahnung hat kann das nicht wissen. Sorry Cornjung...
Ach je. Wie wird denn (mit welchem Buchstaben Geschwindigkeit bezeichnet. Aber gern für dich wie in der 3. Klasse erklärt:
Geschwindigkeit geteilt durch zehn mal Geschwindigkeit geteilt duch zehn gleich Bremsweg.
Und dieses dann nochmal geteilt durch zwei ist die Formel für die Gefahrbremsung. wie es in Fahrschulen gelehrt wird. Noch Fragen ?
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