Doch. Darum ging es !
Dort hatte die Autofahrerin überwiegend Erfolg: Das Gericht sah zwei Drittel der Haftung beim Lastwagenfahrer. Durch den nachweislich zu geringen Sicherheitsabstand habe er den Unfall mitverursacht. Doch auch die Frau habe – zwar ohne eigenes Verschulden– zu dem Unfall beigetragen, denn ihr Auto hatte ohne ersichtlichen Grund abgebremst. Sie haftete aufgrund der Betriebsgefahr ihres Autos zu einem Drittel.
Das war die Begründung du Nase. Nicht umsonst hat cornjung gelöscht !
Zitat von cornjung [Links nur für registrierte Nutzer]
Tja Manni, die Haftungsfrage hängt von der Schuldfrage ab, und hier liegt gerade keine Gefährdungs-, sondern eine Verschuldungshaftung wegen Verstoss gegen die STVO vor, wenn der Vordermann eine grundlose und plötzliche Vollbremsung macht. Und deswegen trägt er eine Mitschuld nach § 254 BGB und haftet mit. Ich muss als Autofahrer nicht mit einer plötzlichen Vollbremsung des Vordermanns rechnen. Wer natürlich keine Ahnung hat....du weisst bescheid.
Das Urteil ? Gern ! Die Feststellung !
Auf der anderen Seite hat die Klägerin gegen § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO verstoßen, ohne dass ihr dabei jedoch ein Verschulden angelastet werden könnte, da das abrupte Abbremsen unstreitig auf einem Versagen der technischen Einrichtungen ihres Kraftfahrzeugs beruhte.