Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
Mit jedem deiner Worte bestätigst du den provisorischen Status des Grundgesetzes zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Es ist dabei ja wohl völlig unerheblich, was der Grund für den Status ist.
Zeig mir die Verfassung eines anderen Landes, die das automatische Gültigkeitsende bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses enthält!



Und solange darauf verzichtet wird, liegt eben noch keine Verfassung vor, sondern immer noch das Provisorium Grundgesetz als Verfassungsersatz.
Dass es sich durch die 2+4 Verträge und andere Vereinbarungen faktisch bereits entschieden hat, steht auf einem anderen Blatt. Bis 1990 hatten wir jedenfalls noch keine Verfassung.
Freut mich. ich kann mich an sehr erregte Diskussionen hier im Forum zu diesem Thema erinnern. Was wurde da nicht alles für ein Schmarrn geschrieben.

Deine Darstellung entspricht vollkommen der Realität. Nur sagen wir mal so, es ist langsam an der Zeit, dass auch die Gegner dieser Republik die faktische Funktion des Grundgesetzes als Verfassung endlich zur Kenntnis nehmen. Bis zur Wiedervereinigung hatten wir noch kein Verfassungskonstrukt, und das aus sehr gutem Grund. Es hätte die faktische Anerkennung der Spaltung Deutschlands bedeutet, allein für Deutschland(West) eine eigene Verfassung zu schaffen und vom Volk absegnen zu lassen.
Dazu gehört auch die globale völkerrechtliche Anerkennung der Bundesrepublik, die damit ein absolut souveräner Staat innerhalb der globalen Staatengemeinschaft geworden ist.

Wer die derzeitigen Verhältnisse in Deutschland ändern will - und sie müssen dringend verändert werden - der darf sich nicht mit solchen absurden und inzwischen völlig irrelevanten Erbsenzählerein aufhalten. Der mag entweder mit Waffen sein Glück versuchen, oder aber auf demokratischem Weg per Wahlzettel. Für mich gibt es nur diesen einen Weg, die Entscheidung nicht an der Marne, sondern an der Urne zu suchen.