Zitat von
Stanley_Beamish
Mit jedem deiner Worte bestätigst du den provisorischen Status des Grundgesetzes zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Es ist dabei ja wohl völlig unerheblich, was der Grund für den Status ist.
Zeig mir die Verfassung eines anderen Landes, die das automatische Gültigkeitsende bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses enthält!
Und solange darauf verzichtet wird, liegt eben noch keine Verfassung vor, sondern immer noch das Provisorium Grundgesetz als Verfassungsersatz.
Dass es sich durch die 2+4 Verträge und andere Vereinbarungen faktisch bereits entschieden hat, steht auf einem anderen Blatt. Bis 1990 hatten wir jedenfalls noch keine Verfassung.