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Thema: Rechtliches

  1. #1
    Miss Verständnis Benutzerbild von Leila
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    Standard Rechtliches

    Ich schrieb, daß ich während meines Gesellschaftsstudiums im Nebenfach die (schweizerische) Rechtswissenschaft studierte und das Fragen und Hinterfragen erlernte.

    Hierauf antwortete mir [Links nur für registrierte Nutzer] [Links nur für registrierte Nutzer] wie folgt: „Ich wusste gar nicht, dass du Juristin bist. Ich habe noch nie einen juristischen Beitrag von dir gelesen.“

    Um ihm eine ihn (hoffentlich) zufriedenstellende Antwort zu geben, habe ich diesen Strang erstellt.

    Nun erzähle ich Dir, lieber cornjung, von Anfang an, wie ich ins Studium der Rechtswissenschaft hineingeriet. Jedoch stelle ich klar, daß ich keine Juristin bin.

    Also:

    Ich saß an einem Tisch im Café [Links nur für registrierte Nutzer] und las die [Links nur für registrierte Nutzer].
    Da sprach mich ein Deutscher an: „Ist hier noch frei?“
    Ihm antwortete ich: „Häsch kei Auge im Chopf?!“

    Um hier keinen Liebesroman zu beginnen, fange ich um der Ersthaftigkeit willen nochmals von vorne an.

    Ein jeder Aufmerksame, der beginnt, sich mit der Rechtswissenschaft zu beschäftigen, wird alsbald erkennen, daß die Rechtswissenschaft eine moralische Angelegenheit ist; wobei eben „die Moral“ amoralisch sein kann.

    Die wenigen Vorlesungen, welche ich hellwach besuchte, brachten mich zur Erkenntnis der Wortbedeutungen im wie auch immer motivierten jeweiligen Zusammenhang. Das heißt: Ich wurde zur Wortklauberin. Und eben diese damals erlangte Erkenntnis brachte mich zweieinhalb Jahrzehnte auf den Gedanken, daß die Deutschen ihr [Links nur für registrierte Nutzer] und das [Links nur für registrierte Nutzer] entweder abschaffen oder umbenennen sollten. – Warum? Darum: Weil die Deutschen keine Verfassung haben, sondern bloß ein morsches [Links nur für registrierte Nutzer], dessen Artikel 94 von einem Kabarettisten aufgesagt werden könnte:

    (1) Das Bundesverfassungsgericht besteht aus Bundesrichtern und anderen Mitgliedern. Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte vom Bundestage und vom Bundesrate gewählt. Sie dürfen weder dem Bundestage, dem Bundesrate, der Bundesregierung noch entsprechenden Organen eines Landes angehören.
    (2) Ein Bundesgesetz regelt seine Verfassung und das Verfahren und bestimmt, in welchen Fällen seine Entscheidungen Gesetzeskraft haben. Es kann für Verfassungsbeschwerden die vorherige Erschöpfung des Rechtsweges zur Voraussetzung machen und ein besonderes Annahmeverfahren vorsehen.

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Rechtliches

    Leila, schon mal mit der Rede von Carlo Schmids vor dem Parlamentarischen Rat gelesen? Sollte man gemacht haben, wenn man sich mit dem Grundgesetz beschäftigt.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Carlo Schmid vertritt in seiner Rede die Meinung, dass das Grundgesetz keine Verfassung ist. Warum schreibe ich Meinung? Weil es Mitglieder des Parlamentarischen Rates gab, die anderer Meinung waren, z.B. Adolf Süsterhenn.

    Betrachtet man die Rede Carlo Schmids genauer betrachtet, spricht er, wenn es um den Inhalt des GG geht, von Verfassung.

    Wenn das GG inhaltlich aber schon eine Verfassung ist, muss der Grund warum Carlo Schmid es zunächst das GG nicht als Verfassung sah, an Umständen liegen, die außerhalb des GG lagen.

    Du schreibst so schön von Wortklauberei und machst Verfassung am Namen fest. Wenn du deinen Gedankengang weiterführst, so müsstest du auch Dänen und Niederländern sagen, sie haben keine Verfassung.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  3. #3
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    Standard AW: Rechtliches

    Gehirnnutzer schreibt mal wieder ausgemachten Blödsinn.
    Natürlich liegen die Umstände nicht außerhalb des Grundgesetzes, sondern sind sogar Teil dieses Gesetzeswerks. Es unterscheidet selbst wortwörtlich zwischen "Grundgesetz" und "Verfassung".
    Es war von Anfang an als Provisorium gedacht.

    Artikel 146
    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  4. #4
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Gehirnnutzer schreibt mal wieder ausgemachten Blödsinn.
    Natürlich liegen die Umstände nicht außerhalb des Grundgesetzes, sondern sind sogar Teil dieses Gesetzeswerks. Es unterscheidet selbst wortwörtlich zwischen "Grundgesetz" und "Verfassung".
    Es war von Anfang an als Provisorium gedacht.

    Artikel 146


    Falsch, das hat NICHTS mit Provisorium zu tun.

    Eine Verfassung betrift üblicherweise "das ganz Volk",
    nur 1949 bildeten sich ja zwangsweise aus Deutschland 2 Staatsgebilde und Teile wurden von der Sovjetunion
    unter Duldung der anderen 3 Siegermächte verteilt.

    Damit gab es erstmal kein deutsches Volk, welches eine Verfassung hätte beschliessen können.
    Ein Gesetz hingegen kann man in jeden der sich dann bildenden 2 Staaten selber beschliessen.

    Bei der DDR war dies in sofern anders, weil die DDR von Hause aus auf den Gebietsbereich DDR ausgelegt war,
    wohingegen die BRD bei Gründung den Alleinvertretungsanspruch (rechtlicher Nachfolgestaat)
    für ganz Deutschland für sich in Anspruch nahm.

    Da aber 1949 nicht das ganze deutsche Volk in der BRD wohnte
    wurde durch die Bezeichnung Grundgesetz dokumentiert, das die BRD nur ein Teil des ehemaligen Deutschlands war.

    Deswegen auch der von Dir gebrachte § 146 des GG.
    Dieser bedeutet aber auch im Umkehrschluss, dass das GG unbegrenzt gültig sein kann,
    da für die "Namensänderung" eine Entscheidung des deutschen Volkes erforderlich ist.

    Zwar ist das Thema 2.WK nun abschliessend geregelt,
    d.h. das deutsche Volk könnte in freier Entscheidung sich eine Verfassung geben (oder die Namensänderung veranlassen)
    aber
    solange das deutsche Volk das GG als solches behalten will (es hat sich ja seit 1949 in der BRD bewährt),
    wird es keine Entscheidung geben bzw. treffen.
    Damit wird auch von §146 Gebrauch gemacht, eben durch allgemeinen Verzicht einer solchen Entscheidung

  5. #5
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Larry Plotter Beitrag anzeigen
    Falsch, das hat NICHTS mit Provisorium zu tun.

    Eine Verfassung betrift üblicherweise "das ganz Volk",
    nur 1949 bildeten sich ja zwangsweise aus Deutschland 2 Staatsgebilde und Teile wurden von der Sovjetunion
    unter Duldung der anderen 3 Siegermächte verteilt.

    Damit gab es erstmal kein deutsches Volk, welches eine Verfassung hätte beschliessen können.
    Ein Gesetz hingegen kann man in jeden der sich dann bildenden 2 Staaten selber beschliessen.

    Bei der DDR war dies in sofern anders, weil die DDR von Hause aus auf den Gebietsbereich DDR ausgelegt war,
    wohingegen die BRD bei Gründung den Alleinvertretungsanspruch (rechtlicher Nachfolgestaat)
    für ganz Deutschland für sich in Anspruch nahm.

    Da aber 1949 nicht das ganze deutsche Volk in der BRD wohnte
    wurde durch die Bezeichnung Grundgesetz dokumentiert, das die BRD nur ein Teil des ehemaligen Deutschlands war.

    Deswegen auch der von Dir gebrachte § 146 des GG.
    Dieser bedeutet aber auch im Umkehrschluss, dass das GG unbegrenzt gültig sein kann,
    da für die "Namensänderung" eine Entscheidung des deutschen Volkes erforderlich ist.

    Zwar ist das Thema 2.WK nun abschliessend geregelt,
    d.h. das deutsche Volk könnte in freier Entscheidung sich eine Verfassung geben (oder die Namensänderung veranlassen)
    aber
    solange das deutsche Volk das GG als solches behalten will (es hat sich ja seit 1949 in der BRD bewährt),
    wird es keine Entscheidung geben bzw. treffen.
    Damit wird auch von §146 Gebrauch gemacht, eben durch allgemeinen Verzicht einer solchen Entscheidung
    Mit jedem deiner Worte bestätigst du den provisorischen Status des Grundgesetzes zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Es ist dabei ja wohl völlig unerheblich, was der Grund für den Status ist.
    Zeig mir die Verfassung eines anderen Landes, die das automatische Gültigkeitsende bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses enthält!

    Zitat Zitat von Larry Plotter Beitrag anzeigen
    (...)
    solange das deutsche Volk das GG als solches behalten will (es hat sich ja seit 1949 in der BRD bewährt),
    wird es keine Entscheidung geben bzw. treffen.
    Damit wird auch von §146 Gebrauch gemacht, eben durch allgemeinen Verzicht einer solchen Entscheidung
    Und solange darauf verzichtet wird, liegt eben noch keine Verfassung vor, sondern immer noch das Provisorium Grundgesetz als Verfassungsersatz.
    Dass es sich durch die 2+4 Verträge und andere Vereinbarungen faktisch bereits entschieden hat, steht auf einem anderen Blatt. Bis 1990 hatten wir jedenfalls noch keine Verfassung.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  6. #6
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Mit jedem deiner Worte bestätigst du den provisorischen Status des Grundgesetzes zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Es ist dabei ja wohl völlig unerheblich, was der Grund für den Status ist.
    Zeig mir die Verfassung eines anderen Landes, die das automatische Gültigkeitsende bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses enthält!



    Und solange darauf verzichtet wird, liegt eben noch keine Verfassung vor, sondern immer noch das Provisorium Grundgesetz als Verfassungsersatz.
    Dass es sich durch die 2+4 Verträge und andere Vereinbarungen faktisch bereits entschieden hat, steht auf einem anderen Blatt. Bis 1990 hatten wir jedenfalls noch keine Verfassung.
    Freut mich. ich kann mich an sehr erregte Diskussionen hier im Forum zu diesem Thema erinnern. Was wurde da nicht alles für ein Schmarrn geschrieben.

    Deine Darstellung entspricht vollkommen der Realität. Nur sagen wir mal so, es ist langsam an der Zeit, dass auch die Gegner dieser Republik die faktische Funktion des Grundgesetzes als Verfassung endlich zur Kenntnis nehmen. Bis zur Wiedervereinigung hatten wir noch kein Verfassungskonstrukt, und das aus sehr gutem Grund. Es hätte die faktische Anerkennung der Spaltung Deutschlands bedeutet, allein für Deutschland(West) eine eigene Verfassung zu schaffen und vom Volk absegnen zu lassen.
    Dazu gehört auch die globale völkerrechtliche Anerkennung der Bundesrepublik, die damit ein absolut souveräner Staat innerhalb der globalen Staatengemeinschaft geworden ist.

    Wer die derzeitigen Verhältnisse in Deutschland ändern will - und sie müssen dringend verändert werden - der darf sich nicht mit solchen absurden und inzwischen völlig irrelevanten Erbsenzählerein aufhalten. Der mag entweder mit Waffen sein Glück versuchen, oder aber auf demokratischem Weg per Wahlzettel. Für mich gibt es nur diesen einen Weg, die Entscheidung nicht an der Marne, sondern an der Urne zu suchen.
    Nutzer ausgeschieden

  7. #7
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Leila, schon mal mit der Rede von Carlo Schmids vor dem Parlamentarischen Rat gelesen? Sollte man gemacht haben, wenn man sich mit dem Grundgesetz beschäftigt.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Carlo Schmid vertritt in seiner Rede die Meinung, dass das Grundgesetz keine Verfassung ist. Warum schreibe ich Meinung? Weil es Mitglieder des Parlamentarischen Rates gab, die anderer Meinung waren, z.B. Adolf Süsterhenn.

    Betrachtet man die Rede Carlo Schmids genauer betrachtet, spricht er, wenn es um den Inhalt des GG geht, von Verfassung.

    Wenn das GG inhaltlich aber schon eine Verfassung ist, muss der Grund warum Carlo Schmid es zunächst das GG nicht als Verfassung sah, an Umständen liegen, die außerhalb des GG lagen.

    Du schreibst so schön von Wortklauberei und machst Verfassung am Namen fest. Wenn du deinen Gedankengang weiterführst, so müsstest du auch Dänen und Niederländern sagen, sie haben keine Verfassung.
    [Udm]
    Oh, oh, reize sie nicht. Sie wird es bestimmt sagen, wenn sie es für nötig hält. Es ist doch schön, wenn sich ihre juristische Berufung an einem sonnigen Nachmittag in einem Schweizer Café erfüllt hat. Das klingt sehr romantisch.

    Hier ist die Form so bezaubernd, dass es eines vernünftigen Inhalts nicht mehr bedarf. Im Gegenteil, wie bei edlem Porzellan so würde auch ein edles menschliches Gehirn entweiht, würde man es mit profanem Inhalt besudeln. Aber wem sage ich das, du hast dich ja selbst als Gehirnbesudler geoutet. Pfui.
    Nutzer ausgeschieden

  8. #8
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    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Gehirnnutzer schreibt mal wieder ausgemachten Blödsinn.
    Natürlich liegen die Umstände nicht außerhalb des Grundgesetzes, sondern sind sogar Teil dieses Gesetzeswerks. Es unterscheidet selbst wortwörtlich zwischen "Grundgesetz" und "Verfassung".
    Es war von Anfang an als Provisorium gedacht.

    Artikel 146
    Stanley Beamisch, schon aufgefallen, der Artikel 146 GG unterliegt nicht dem Artikel 79 Absatz 3 GG, der Ewigkeitsklausel. Er kann jederzeit, entsprechende Mehrheiten vorausgesetzt, geändert, ersetzt oder gestrichen werden.

    Wenn wir mal annehmen, der Artikel 146 wird gestrichen, was wird aus deinem Argument?
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  9. #9
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Swesda Beitrag anzeigen
    Freut mich. ich kann mich an sehr erregte Diskussionen hier im Forum zu diesem Thema erinnern. Was wurde da nicht alles für ein Schmarrn geschrieben.

    Deine Darstellung entspricht vollkommen der Realität. Nur sagen wir mal so, es ist langsam an der Zeit, dass auch die Gegner dieser Republik die faktische Funktion des Grundgesetzes als Verfassung endlich zur Kenntnis nehmen. Bis zur Wiedervereinigung hatten wir noch kein Verfassungskonstrukt, und das aus sehr gutem Grund. Es hätte die faktische Anerkennung der Spaltung Deutschlands bedeutet, allein für Deutschland(West) eine eigene Verfassung zu schaffen und vom Volk absegnen zu lassen.
    Dazu gehört auch die globale völkerrechtliche Anerkennung der Bundesrepublik, die damit ein absolut souveräner Staat innerhalb der globalen Staatengemeinschaft geworden ist.

    Wer die derzeitigen Verhältnisse in Deutschland ändern will - und sie müssen dringend verändert werden - der darf sich nicht mit solchen absurden und inzwischen völlig irrelevanten Erbsenzählerein aufhalten. Der mag entweder mit Waffen sein Glück versuchen, oder aber auf demokratischem Weg per Wahlzettel. Für mich gibt es nur diesen einen Weg, die Entscheidung nicht an der Marne, sondern an der Urne zu suchen.
    Genau wie Stanley beachtest du nicht den Umstand, das Artikel 146 GG nicht der Ewigkeitsklausel unterliegt. Da er jederzeit geändert, ersetzt oder gestrichen werden kann, kann man keine Verpflichtung aus ihm ableiten. Der Artikel 146 GG ist ein Revisionartikel. Revisionsartikel in einer Verfassung sind nichts ungewöhnliches, z.B. die eidgenössische Verfassung hat auch welche.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  10. #10
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Stanley Beamisch, schon aufgefallen, der Artikel 146 GG unterliegt nicht dem Artikel 79 Absatz 3 GG, der Ewigkeitsklausel. Er kann jederzeit, entsprechende Mehrheiten vorausgesetzt, geändert, ersetzt oder gestrichen werden.

    Wenn wir mal annehmen, der Artikel 146 wird gestrichen, was wird aus deinem Argument?
    Ohje, der Winkeladvokat versucht es mal wieder mit spitzfindigen "Argumenten".
    Dass dieser Artikel aufgenommen wurde, oder eben nicht, ändert ja nichts daran, dass die Mitglieder des Parlamentarischen Rats und ihre Herren, die Alliierten, das Grundgesetz als Provisorium gedacht haben.
    Es ist nur eine zusätzliche Bestätigung.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

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