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Thema: Rechtliches

  1. #281
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von brain freeze Beitrag anzeigen
    Und solange du diese denklogischen und rechtssystematischen Widersprüche im BRD-Verständnis zu sich selbst und zum Nationalstaat nicht mal erkennst, ist ein weiteres Gespräch darüber nicht sehr konstruktiv.

    Dir bleibt ja noch der Ausweg der "normativen Kraft des Faktischen", zu dem GSch meist Zuflucht sucht, alles scheißegal sozusagen, die Hauptsache, es geht weiter und alle spielen mit, bloß nicht an der Fassade kratzen, na, von mir aus, aber dann ist eine Diskussion darüber, was ist, erst recht überflüssig.
    Im Völkerrecht geht es nun mal nicht danach, wie es sein sollte oder könnte oder müsste oder dürfte, sondern danach, wie es ist. Wenn z. B. eine Regierung in einem Land faktisch die Kontrolle ausübt und alles in der Hand hat, dann ist das eben die Regierung, egal ob sie durch demokratische Wahlen oder Erbnachfolge oder einen Militärputsch an die Macht gekommen ist oder vom heiligen Geist eingesetzt wurde (doch, so ein Land gibt es).

    Und die Situation in Bezug auf Deutschland ist nun mal so: alle Welt versteht unter "Deutschland" die Bundesrepublik. Wenn heute noch einer fragt ob "East or West Germany", dann kann das nur ein Ami aus Iowa oder Montana sein. Die wissen nicht mal, wo Washington liegt, wissen aber genau, dass es der Sitz des Bösen ist. Niemand auf der Welt kümmert sich heute noch darum, dass die rechtliche Lage Deutschlands früher mal entsetzlich kompliziert war und dass man, um von Westdeutschland nach West-Berlin zu gelangen, durch Ostdeutschland fahren musste. Alle sind froh darüber, dass das endlich vorbei ist.

    Und wir sollten es auch sein. Wenn dir das nicht passt, dann sei eben unglücklich und mal die dein Deutsches Reich auf die Tapete deines Schlafzimmers. Dann existiert es wenigstens irgendwo.

  2. #282
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Im Völkerrecht geht es nun mal nicht danach, wie es sein sollte oder könnte oder müsste oder dürfte, sondern danach, wie es ist. Wenn z. B. eine Regierung in einem Land faktisch die Kontrolle ausübt und alles in der Hand hat, dann ist das eben die Regierung, egal ob sie durch demokratische Wahlen oder Erbnachfolge oder einen Militärputsch an die Macht gekommen ist oder vom heiligen Geist eingesetzt wurde (doch, so ein Land gibt es).

    Und die Situation in Bezug auf Deutschland ist nun mal so: alle Welt versteht unter "Deutschland" die Bundesrepublik. Wenn heute noch einer fragt ob "East or West Germany", dann kann das nur ein Ami aus Iowa oder Montana sein. Die wissen nicht mal, wo Washington liegt, wissen aber genau, dass es der Sitz des Bösen ist. Niemand auf der Welt kümmert sich heute noch darum, dass die rechtliche Lage Deutschlands früher mal entsetzlich kompliziert war und dass man, um von Westdeutschland nach West-Berlin zu gelangen, durch Ostdeutschland fahren musste. Alle sind froh darüber, dass das endlich vorbei ist.

    Und wir sollten es auch sein. Wenn dir das nicht passt, dann sei eben unglücklich und mal die dein Deutsches Reich auf die Tapete deines Schlafzimmers. Dann existiert es wenigstens irgendwo.
    Ich verstehe deinen Opportunismus sehr gut, GSch, nur bedeutet die Aufgabe einer logischen Konsistenz, einer aus sich selbst abgeleiteten Rechtssystematik in der Konsequenz die Aufgabe von Recht an sich mit der Folge von Rechtsverfall. Dir erscheint das übertrieben? Schön, vielleicht. Im Falle des Deutschen Reiches ist der Rechtsbruch allerdings so gravierend, das Selbstverständnis der BRD so absurd, das greift so tief in die Staatlichkeit ein, daß da deine Schwamm-drüber-Masche nicht funktioniert, ohne den Verstand auszuschalten (was bei der Negativauslese in der BRD freilich kein wirkliches Problem darstellt). Ich wundere mich ehrlich, daß dir das so leicht gelingt.

    Recht wird so zur bloßen Behauptung des Stärkeren. Ist es ja auch, magst du ausrufen, ich sehe das etwas konservativer, deshalb führt dieser faszinierende BRD-Schwindel, der dir sehr wohl klar ist, denn echte Argumente zur "Rettung der BRD" hast ja keine, zu einer grundsätzlichen persönlichen Entscheidung, wie man es mit dem Recht hält. Die Dinge zu sortieren und richtigzustellen, mag aus der Perspektive des Beamten im Ruhestand nutzlos sein, aber es ist kein Unglück, verehrter GSch, sondern eine Frage der geistigen Hygiene.
    Ex septentrione lux

  3. #283
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von brain freeze Beitrag anzeigen
    ... echte Argumente zur "Rettung der BRD" hast ja keine, ...
    Brauche ich auch nicht. Die Bundesrepublik Deutschland kommt notfalls auch ohne mich aus, und sie existiert immerhin schon länger als ich.

  4. #284
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von brain freeze Beitrag anzeigen
    Lieber @Larry Plotter, du kannst meinetwegen noch dreißig mal den 2+4-Vertrag anbringen, das hat alles nichts mit der diskutierten Frage zu tun, ob und in welcher Form der deutsche Nationalstaat Deutsches Reich seit 1945 fortbestand und fortbesteht und um was es sich bei der BRD-Gründung eigentlich handelt.

    Daß du nicht mal in der Lage bist, das heutige, offizielle Selbstverständnis der BRD in Bezug auf die Subjektidentität mit dem Reich geistig zu durchdringen, hast du ausreichend dokumentiert.

    Aber ich will dich natürlich nicht daran hindern, notfalls den gesamten 2+4-Vertrag einzukopieren, mit sinnfreien Fettungen und Unterstreichungen durch dich, um was auch immer beweisen zu wollen. Jedenfalls findet sich da nichts, was die staatsrechtlichen Grundwidersprüche der BRD irgendwie auflösen könnte. Die Sache bleibt völlig verfahren.

    Und solange du diese denklogischen und rechtssystematischen Widersprüche im BRD-Verständnis zu sich selbst und zum Nationalstaat nicht mal erkennst, ist ein weiteres Gespräch darüber nicht sehr konstruktiv.

    Dir bleibt ja noch der Ausweg der "normativen Kraft des Faktischen", zu dem GSch meist Zuflucht sucht, alles scheißegal sozusagen, die Hauptsache, es geht weiter und alle spielen mit, bloß nicht an der Fassade kratzen, na, von mir aus, aber dann ist eine Diskussion darüber, was ist, erst recht überflüssig.


    Falsch.

    Ab dem 05.06.1945 hatten die Alliierten das Sagen und die waren in Bezug auf das Deutschland von diesem Datum
    bis zum 02.10.1990 die letzte Instanz.

    Alles was in diesem Zeitraum bezüglich Deutschland geschah,
    hatte zwar auf der
    einen Seite die Zustimmung von 3 Siegermächten und
    auf der anderen Seite von einer Siegermacht,
    aber stand damit immer unter dem Vorbehalt einer abschliessenden Regelung der 4 Siegermächte insgesamt.

    Die BRD oder deutsche Gerichte können nicht einseitig (bis 1990) in die Kompetenzen der Alliierten eingreifen
    und, ab der abschliessenden Reglung für Deutschland, nicht einseitig internationale Verträge verändern.

  5. #285
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Der 3. Oktober ist deswegen der "Tag der deutschen Einheit", weil da der Einigungsvertrag in Kraft trat und dadurch die staatliche Einheit Deutschlands wiederhergestellt wurde. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag trat ja erst am 15. März 1991 in Kraft, als die sowjetische Ratifikationsurkunde als letzte hinterlegt wurde. Die Erklärung der ehemaligen Alliierten vom 2. Oktober hatte den Zweck, Probleme in der Übergangszeit zu vermeiden. Während ihre Rechte de jure erst am 15. März 1991 außer Kraft traten, machten sie de facto schon ab dem 3. Oktober keinen Gebrauch mehr davon.

    ok, hast Recht.

  6. #286
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Larry Plotter Beitrag anzeigen
    Die BRD oder deutsche Gerichte können nicht einseitig (bis 1990) in die Kompetenzen der Alliierten eingreifen und, ab der abschliessenden Reglung für Deutschland, nicht einseitig internationale Verträge verändern.
    Was meinst du damit? Gerade von der abschließenden Regelung an (also ab dem 15. März 1991) konnte Deutschland über alle Verträge verfügen, die Deutschland seit 1867 je abgeschlossen hatte. Sie konnten also geändert oder gekündigt werden. Ob das einseitig oder im Einvernehmen geschehen muss, hängt von den Bestimmungen des Vertrags ab, nicht von den Alliierten. Vorher konnte das die Bundesrepublik (oder auch die DDR) nur für Verträge tun, die sie selbst abgeschlossen hatte, denn über Deutschland insgesamt verfügten die Alliierten.

  7. #287
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Was meinst du damit? Gerade von der abschließenden Regelung an (also ab dem 15. März 1991) konnte Deutschland über alle Verträge verfügen, die Deutschland seit 1867 je abgeschlossen hatte. Sie konnten also geändert oder gekündigt werden. Ob das einseitig oder im Einvernehmen geschehen muss, hängt von den Bestimmungen des Vertrags ab, nicht von den Alliierten. Vorher konnte das die Bundesrepublik (oder auch die DDR) nur für Verträge tun, die sie selbst abgeschlossen hatte, denn über Deutschland insgesamt verfügten die Alliierten.
    Richtig, aber

    es ging ja um den Status von Deutschland.

    Die "abschliessende Regelung in Bezug auf Deutschland" ist ein international und völkerrechtlich geltendes und wirkendes Vertragswerk.
    Für eine dortige international wirkende Änderung wäre ein neues Vertragswerk erforderlich.
    Eine deutsche Entscheidung alleine und sei es die eines Gerichtes genügt nicht.


    Und da dies eben eine "abschliessende Reglung" ist
    findet sich
    entgegen der Meinung von brain freeze
    auch kein Platz für ein vielleicht oder eventuell noch existierendes "deutsches Reich".

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