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Thema: Rechtliches

  1. #101
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Nein, lies noch einmal!
    Es geht darum, wie etwas zustande gekommen ist, und nicht wem es gefällt.
    Und das ist ein Sachinhalt.
    Eine Verfassung kann nur von einem souveränen Volk in einer souveränen Entscheidung beschlossen werden. Alles andere ist Makulatur.
    Das wäre ja in Ordnung, Aber wie interpretierst du diese deine Aussage:

    Eine Verfassung, die nur mit dem Placet der Besatzungsmacht erstellt werden konnte, ist weniger wert als der Dreck unter meinen Schuhen.
    Nach meinem Sprachverständnis betrachtest du es als Makel, dass diese "Verfassung" das "Placet", also das "Gefallen-Siegel" der Besatzungsmächte bekam.

    Du verstehst, das ist kein echter Sachinhalt. Wenn dem Feind etwas gefällt, muss es ja allein deswegen nicht schlecht sein. Das haben die Besatzungsmächte selbst erleben müssen, als sie zur Warnung auf deutsche Waren das "Made in Germany" aufdrucken ließen. Die Sachen wurden aber trotzdem gekauft wie verrückt, weil sie eben gut waren. Also sei nicht weniger souverän als die Engländer.
    Nutzer ausgeschieden

  2. #102
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Das GG ist nicht vom Bundestag beschlossen worden, sondern von den Siegermächten diktiert. Deswegen ist es auch keine Verfassung, die sich ein Volk in eigener Verantwortung selbst geben muss. Es ist nur eine leere Hülle, die nach Belieben von der Regierung mißbraucht werden kann...und deswegen gefällt sie bestimmten Leuten auch hier

    Eine leere Hülle?

    WAS gefällt Dir denn fachlich nicht an den Paragraphen?
    Was würdest Du anders reinschreiben?
    Und gibt es eine Mehrheit für Deine Wünsche?

    Sürkorea z.B. hat seit 1947 nun schon die 8. Verfassung.
    Unser Grundgesetz kann jeder nachvollziehen und gegebenenfalls vor dem BVG klagen.
    Auch kann von einer Regierung das GG nicht so mir nichts dir nichts geändert werden um das GG zu missbrauchen.
    Änderungen bedürfen einer 2/3 Mehrheit, also kann eine Regierung auch nicht mal so nebenbei
    ein paar Anpassungen vornehmen , nur weil sie dies gerne hätte
    usw.usw.


    Und wenn der Weihnachtsmann das GG gebracht hätte,
    es wäre egal gewesen,
    es hätte nur brauchbar sein müssen,
    und das war das GG bis jetzt.
    Geändert von Larry Plotter (01.06.2021 um 11:40 Uhr)

  3. #103
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Interessant...welche Landtage sind 1946 denn gewählt worden?
    Wir reden vom Sommer 1948, falls dir das entgangen sein sollte, und da hatten alle Länder bereits vom Volk gewählte Landtage.

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    ... deinen politischen Auftrag erfüllst du.
    Danke für die Blumen.

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    In einer Demokratie muss alles begründet werden, auch wenn man es für Stuss hält.
    Was soll das mit Demokratie zu tun haben? Demokratie ist keine Hilfsschule.

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Die Handlungen des BVerGs werden nicht begründet, weil das Gericht dann angreifbar wäre....
    Die meisten Urteile und Beschlüsse des BVerfG werden durchaus begründet. Ein Blick in §93d (1) BVerfGG hilft aber sicher auch dir. Man muss nicht jedes Mal einen Roman schreiben, wenn man einen offensichtlich aussichtslosen und rechtlich nicht bedeutsamen Schrieb ablehnt. Angreifbar ist das Gericht dennoch nicht. Man kann darüber schimpfen, so viel man will, aber das bringt nichts.

  4. #104
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Larry Plotter Beitrag anzeigen
    Eine leere Hülle?

    WAS gefällt Dir denn fachlich nicht an den Paragraphen?
    Was würdest Du anders reinschreiben?
    Und gibt es eine Mehrheit für Deine Wünsche?

    Sürkorea z.B. hat seit 1947 nun schon die 8. Verfassung.
    Unser Grundgesetz kann jeder nachvollziehen und gegebenenfalls vor dem BVG klagen.
    Auch kann von einer Regierung das GG nicht so mir nichts dir nichts geändert werden um das GG zu missbrauchen.
    Änderungen bedürfen einer 2/3 Mehrheit, also kann eine Regierung auch nicht mal so nebenbei
    ein paar Anpassungen vornehmen , nur weil sie dies gerne hätte
    usw.usw.


    Und wenn der Weihnachtsmann das GG gebracht hätte,
    es wäre egal gewesen,
    es hätte nur brauchbar sein müssen,
    und das war das GG bis jetzt.
    Jeder kann klagen....hast du es schon mal versucht? Sogar bei Staatsrechts Professoren wurden die Klagen nicht angenommen...und bei dir macht das Gericht eine Ausnahme?
    Wenn du davon ebensowenig wie GSCH verstehst, einfach nicht schreiben

  5. #105
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Jeder kann klagen....hast du es schon mal versucht? Sogar bei Staatsrechts Professoren wurden die Klagen nicht angenommen...und bei dir macht das Gericht eine Ausnahme?
    Wenn du davon ebensowenig wie GSCH verstehst, einfach nicht schreiben
    hamburger, willst du auf Verfassungsbeschwerde vom lieben Karl Albrecht Schachtschneider während der Flüchtingskrise hinaus. Sorry, aber wenn er in seiner Verfassungsbeschwerde Maßnahmen fordert, die nicht vom GG vorgesehen sind, hätte das BVerfG Rechtsbeugung begangen, wenn es die Beschwerde angenommen hätte. Um das zu erkennen, muss man nicht mal Verfassungsrichter sein.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  6. #106
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    hamburger, willst du auf Verfassungsbeschwerde vom lieben Karl Albrecht Schachtschneider während der Flüchtingskrise hinaus. Sorry, aber wenn er in seiner Verfassungsbeschwerde Maßnahmen fordert, die nicht vom GG vorgesehen sind, hätte das BVerfG Rechtsbeugung begangen, wenn es die Beschwerde angenommen hätte. Um das zu erkennen, muss man nicht mal Verfassungsrichter sein.
    Erstens, nicht nur eine, sondern es gibt mehrere, zuletzt der Verstoß gegen den EU Vertrag. Aber interessant, dass du dir anmaßt die Beschwerde von Schachtschneider zu beurteilen.
    Was qualifiziert dich dazu? Nichts...ebenso wie GSCH unqualifiziert dazu wäre. Größenwahn ist behandelbar....

  7. #107
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Jeder kann klagen....hast du es schon mal versucht? Sogar bei Staatsrechts Professoren wurden die Klagen nicht angenommen...und bei dir macht das Gericht eine Ausnahme?
    Wenn du davon ebensowenig wie GSCH verstehst, einfach nicht schreiben


    Gugst Du z.B.


    [Links nur für registrierte Nutzer]



    "I. Allgemeines

    Jedermann kann Verfassungsbeschwerde mit der Behauptung erheben, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in [Links nur für registrierte Nutzer], [Links nur für registrierte Nutzer], [Links nur für registrierte Nutzer], [Links nur für registrierte Nutzer], [Links nur für registrierte Nutzer], [Links nur für registrierte Nutzer] GG enthaltenen Rechte verletzt zu sein [Links nur für registrierte Nutzer]GG
    Das Bundesverfassungsgericht kann die Verfassungswidrigkeit eines Aktes der öffentlichen Gewalt feststellen, ein Gesetz für nichtig erklären oder eine verfassungswidrige Entscheidung aufheben und die Sache an ein zuständiges Gericht zurückverweisen.
    Andere Entscheidungen kann das Bundesverfassungsgericht auf eine Verfassungsbeschwerde hin nicht treffen. Es kann z.B. weder Schadensersatz zuerkennen noch Maßnahmen der Strafverfolgung einleiten. Grundsätzlich gibt es auch keinen mit der Verfassungsbeschwerde verfolgbaren Anspruch auf ein bestimmtes Handeln des Gesetzgebers.
    Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen führen nicht zur Überprüfung im vollen Umfang, sondern nur zur Nachprüfung auf verfassungsrechtliche Verstöße. Selbst wenn die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung eines Gesetzes oder seine Anwendung auf den einzelnen Fall Fehler aufweisen sollten, bedeutet dies für sich allein nicht schon eine Grundrechtsverletzung."

  8. #108
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Erstens, nicht nur eine, sondern es gibt mehrere, zuletzt der Verstoß gegen den EU Vertrag. Aber interessant, dass du dir anmaßt die Beschwerde von Schachtschneider zu beurteilen.
    Was qualifiziert dich dazu? Nichts...ebenso wie GSCH unqualifiziert dazu wäre. Größenwahn ist behandelbar....

    Wurde bereits zuvor von allen möglichen Leuten durchgespielt:

    [Links nur für registrierte Nutzer]


    "Zusammenfassend kann man sagen: Staatsrechtler Schachtschneider sieht die verfassungsrechtlich gesicherte Identität Deutschlands durch die Einwanderung bedroht. Ähnlich hat es der frühere Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier, CSU, bereits formuliert. Daher birgt die Verfassungsbeschwerde nichts Neues. Und unter Rechtsgelehrten ist es durchaus umstritten, ob der Streit um die Asyl- und Migrationspolitik ein Fall für Karlsruhe ist. Und ob das Bundesverfassungsgericht dem Bund eine bestimmte Politik vorschreibe, ist schwer vorstellbar, sagen Juristen. Weshalb es für die Beschwerdeführer nun darauf ankommen wird, dass die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe überhaupt erst mal angenommen wird."

  9. #109
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Larry Plotter Beitrag anzeigen
    Gugst Du z.B.


    [Links nur für registrierte Nutzer]



    "I. Allgemeines

    Jedermann kann Verfassungsbeschwerde mit der Behauptung erheben, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in [Links nur für registrierte Nutzer], [Links nur für registrierte Nutzer], [Links nur für registrierte Nutzer], [Links nur für registrierte Nutzer], [Links nur für registrierte Nutzer], [Links nur für registrierte Nutzer] GG enthaltenen Rechte verletzt zu sein [Links nur für registrierte Nutzer]GG
    Das Bundesverfassungsgericht kann die Verfassungswidrigkeit eines Aktes der öffentlichen Gewalt feststellen, ein Gesetz für nichtig erklären oder eine verfassungswidrige Entscheidung aufheben und die Sache an ein zuständiges Gericht zurückverweisen.
    Andere Entscheidungen kann das Bundesverfassungsgericht auf eine Verfassungsbeschwerde hin nicht treffen. Es kann z.B. weder Schadensersatz zuerkennen noch Maßnahmen der Strafverfolgung einleiten. Grundsätzlich gibt es auch keinen mit der Verfassungsbeschwerde verfolgbaren Anspruch auf ein bestimmtes Handeln des Gesetzgebers.
    Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen führen nicht zur Überprüfung im vollen Umfang, sondern nur zur Nachprüfung auf verfassungsrechtliche Verstöße. Selbst wenn die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung eines Gesetzes oder seine Anwendung auf den einzelnen Fall Fehler aufweisen sollten, bedeutet dies für sich allein nicht schon eine Grundrechtsverletzung."
    Du solltest das Kleingedruckte mal lesen....nicht Fakes von GSCH oder Gehirnnutzer glauben.

    3 Richter kommen zusammen und beschließen, ob sie die Beschwerde überhaupt annehmen....und sie müssen nicht einmal eine Begründung angeben, weil sie sich damit der Gefahr einer Starfverfolgung aussetzen würden, wenn ihre Begründung später kassiert werden würde

  10. #110
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Du solltest das Kleingedruckte mal lesen....nicht Fakes von GSCH oder Gehirnnutzer glauben.

    3 Richter kommen zusammen und beschließen, ob sie die Beschwerde überhaupt annehmen....und sie müssen nicht einmal eine Begründung angeben, weil sie sich damit der Gefahr einer Starfverfolgung aussetzen würden, wenn ihre Begründung später kassiert werden würde


    Verständlich,
    denn das BVG ist nur für die Einhaltung des GG da.

    Wie immer im Leben gibt es genügend Leute, welche Institutionen , in diesem Falle das BVG,
    für ihre eigenen Vorstellungen instrumentalisieren wollen.
    Also muss es auch die Möglichkeit geben,
    das BVG aus sowas herauszuhalten und auf das Wesentliche zu beschränken,
    eben die Einhaltung des GG.

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