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Thema: Rechtliches

  1. #31
    Mitglied Benutzerbild von Großmoff
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Das Grundgesetz kann schon qua Definition keine Verfassung sein, weil eine entscheidende Voraussetzung für den Parlamentarismus auf einer Annahme basiert, die man überhaupt nicht verifizieren kann.

    In Absatz 1 von Artikel 38 steht:



    Gewissen worüber, wofür oder gegenüber wem oder was? Gegenüber einem Sponsor, oder einem diktatorischen Fraktionsvorsitzenden? Oder gegenüber einer Religion, einer sich gerade in Mode befindlichen Moralauffassung oder einer fiktiven, abstrakten Moral?

    Wer sagt denn, dass der einzelne Abgeordnete überhaupt ein Gewissen hat?

    Wie kann man ein Verfassungs-Surrogat denn überhaupt auf einer menschlichen Eigenschaft aufbauen, für die es gar keinen erfassbaren Maßstab bzw. keine erfassbaren Parameter gibt?

    Oder wäre es nicht besser, die Ausrichtung dieses Gewissens klar zu definieren? Beispielsweise durch den Zusatz: "... seinem Gewissen gegenüber dem deutschen Volk"?
    Gibt es ähnliche oder vergleichbare Formulierungen in Verfassungen anderer Länder?

  2. #32
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Großmoff Beitrag anzeigen
    Gibt es ähnliche oder vergleichbare Formulierungen in Verfassungen anderer Länder?
    Oh je, jetzt hast du mich auf dem linken Fuß erwischt (das ist jetzt kein politisches Statement... ).

    Ich weiss es nicht. Ich habe mich nie mit der Verfassung anderer Länder befasst.

    Vielleicht kann ein Staatsrechtler diese Frage beantworten?

  3. #33
    Mitglied Benutzerbild von MANFREDM
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Ohje, der Winkeladvokat versucht es mal wieder mit spitzfindigen "Argumenten". Dass dieser Artikel aufgenommen wurde, oder eben nicht, ändert ja nichts daran, dass die Mitglieder des Parlamentarischen Rats und ihre Herren, die Alliierten, das Grundgesetz als Provisorium gedacht haben. Es ist nur eine zusätzliche Bestätigung.
    Als eine provisorische Verfassung, die sich inzwischen zur Verfassung entwickelt hat.

  4. #34
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Irrtum, nicht auf Grund des 2+4 Vertrages wurde des GG geändert, sondern auf Grund des Einigungsvertrages.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Der Einigungsvertrag wurde zwischen der DDR und der Bundesrepublik geschlossen. Die Alliierten hatten keinen Einfluss auf diesen Vertrag.

    Der Einigungsvertrag wurde mit den notwendigen qualifizierten Mehrheiten in Bundestag, Bundesrat und DDR Volkskammer ratifiziert.

    Hinsichtlich der GG-Änderungen verweise ich auf Artikel 4 und Artikel 5 des Vertrages.
    Das ist jetzt nicht dein Ernst!

    Voraussetzung für das [Links nur für registrierte Nutzer] des Einigungsvertrages war der Abschluss des Vertrags über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland, kurz [Links nur für registrierte Nutzer], in dem die [Links nur für registrierte Nutzer] auf ihr [Links nur für registrierte Nutzer] verzichteten. Beide Vertragsparteien waren sich daher einig, dass die Festlegungen zur Herstellung der Einheit Deutschlands unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden alliierten Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und [Links nur für registrierte Nutzer] als Ganzes sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äußeren Aspekte der Herstellung der deutschen Einheit getroffen wurden.[Links nur für registrierte Nutzer]
    [Links nur für registrierte Nutzer]

  5. #35
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Jetzt ignorierst du die Beitrittserklärung der DDR Volkskammer und das von der Volkskammer beschlossene Länderbildungsgesetz.

    Den Artikel von Horst Dreier kenne ich, jedoch verneint er in keiner Weise, dass das GG eine Verfassung ist. Er beschäftigt sich mit der Verfassungshistorie und der Verpflichtung zu einer neuen Verfassung, die sich aus Artikel 146 GG angeblich ableiten lässt.
    Lässt sich schön erkennen:



    Es gibt Argumente für eine neue Verfassung. Die Aussage, das GG sei keine Verfassung, gehört nicht dazu.
    Ja, ich ignoriere diese Beitrittserklärung der DDR Volkskammer. Nicht mehr und nicht weniger, als sie von der westlichen Seite ignoriert wurde. Diese einseitige Beitrittserklärung wurde nie wirksam. Wie gesagt, spielt keine große Rolle.

    Es gibt Argumente für eine neue Verfassung. Die Aussage, das GG sei keine Verfassung, gehört nicht dazu
    Da sind wir einer Meinung.
    Nutzer ausgeschieden

  6. #36
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    ...

    Der Einigungsvertrag wurde zwischen der DDR und der Bundesrepublik geschlossen. Die Alliierten hatten keinen Einfluss auf diesen Vertrag.

    ...
    Ahem. Das kann nicht dein Ernst sein. Bitte nochmal überprüfen. Das Zustandekommen dieses Vertrags ganz generell aber auch im Konkreten wäre ohne die Einwilligung der Alliierten völlig unmöglich gewesen. Man vergisst leicht, dass auch die UDSSR zu den "Alliierten" gehörte, und du wirst sicher nicht behaupten wollen, die Russen hätten sich bei den Verhandlungen herausgehalten, und all das Gerede über Gorbatschow und Kohl wäre reine Geschichtsfälschung gewesen.
    Nutzer ausgeschieden

  7. #37
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Nun, dass die Herren des Parlamentarischen Rates das GG zunächst als Provisorium gesehen haben, verneint auch keine. So stand es auch in der ursprünglichen Präambel, nur ist das für die Frage ob das GG eine Verfassung ist irrelevant. Genau wie Artikel 146 GG unterliegt die Präambel nicht der Ewigkeitsklausel. Sie wurde geändert.

    [Links nur für registrierte Nutzer]



    Zu dem ist eine Präambel ein Vorwort, eine Einleitung und rechtsverbindliche Wirkung.
    Quatsch.
    Es geht nicht um die Präambel, sondern um den Geist, in dem das Grundgesetz geschaffen wurde. Die haben sich dabei nämlich etwas gedacht.
    Es war von Anfang an provisorisch, und entweder gilt Artikel 146 oder die Ewigkeitsklausel.
    Beides zusammen geht nicht.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  8. #38
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    (...)
    Unerheblich, denn jede Verfassung der Welt kann durch eine neue ersetzt werden. Dafür ist keine Regelung in der alten Verfassung erforderlich.
    (...)
    Aber im Grundgesetz steht es explizit. Das hat seinen Grund, und der Grund ist der Status als Provisorium.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  9. #39
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Aber im Grundgesetz steht es explizit. Das hat seinen Grund, und der Grund ist der Status als Provisorium.
    Ich zitiere mal:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    1 Die Bundesverfassung kann jederzeit ganz oder teilweise revidiert werden.
    2 Wo die Bundesverfassung und die auf ihr beruhende Gesetzgebung nichts anderes bestimmen, erfolgt die Revision auf dem Weg der Gesetzgebung.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    1 Eine Totalrevision der Bundesverfassung kann vom Volk oder von einem der bei*den Räte vorgeschlagen oder von der Bundesversammlung beschlossen werden.
    2 Geht die Initiative vom Volk aus oder sind sich die beiden Räte uneinig, so ent*scheidet das Volk über die Durchführung der Totalrevision.
    3 Stimmt das Volk der Totalrevision zu, so werden die beiden Räte neu gewählt.
    4 Die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts dürfen nicht verletzt werden.

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    1 Eine Teilrevision der Bundesverfassung kann vom Volk verlangt oder von der Bundesversammlung beschlossen werden.
    2 Die Teilrevision muss die Einheit der Materie wahren und darf die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts nicht verletzen.
    3 Die Volksinitiative auf Teilrevision muss zudem die Einheit der Form wahren.

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    Die ganz oder teilweise revidierte Bundesverfassung tritt in Kraft, wenn sie von Volk und Ständen angenommen ist.
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Gemäß deiner Aussage dürfte die eidgenössische Verfassung keine Verfassung sein, denn sie erhält ja auch Revisionsartikel.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  10. #40
    Lanzmann Benutzerbild von Neben der Spur
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Das ist jetzt nicht dein Ernst!



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    Gleich 'mal anonym bezug -> Bezug auf Wikipedia geändert.

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