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Thema: Rechtliches

  1. #41
    Mitglied
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Mit jedem deiner Worte bestätigst du den provisorischen Status des Grundgesetzes zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Es ist dabei ja wohl völlig unerheblich, was der Grund für den Status ist.
    Zeig mir die Verfassung eines anderen Landes, die das automatische Gültigkeitsende bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses enthält!



    Und solange darauf verzichtet wird, liegt eben noch keine Verfassung vor, sondern immer noch das Provisorium Grundgesetz als Verfassungsersatz.
    Dass es sich durch die 2+4 Verträge und andere Vereinbarungen faktisch bereits entschieden hat, steht auf einem anderen Blatt. Bis 1990 hatten wir jedenfalls noch keine Verfassung.


    1) Schon wieder falsch.

    Das GG wurde nur aus dem o.g. Grunde nicht Verfassung genannt.
    Das hat mit Provisorium nichts zu tun, sondern nur mit "Namensgebung".
    Am Text und der über den Text bzw. Paragraphen abgearbeiteten Aufgabenstellung ändert sich nichts.
    Bei der einen Namensgebung genügt eine Parlamentsentscheidung,
    bei der anderen Namensgebung muss der Bürger an die Wahlurne.

    Wenn das GG ein Provisorium gewesen wäre
    hätte eine grundlegende Überarbeitung 1990 stattfinden MÜSSEN.
    Da das GG aber in seinem Text und seinen Paragraphen nicht als Provisorium
    sondern bereits auf ein Gesamtdeutschland zugeschnitten war,
    war die Notwendigkeit Grundlegendes zu ändern und diesen neuen Text dann Verfassung zu nennen
    nicht erforderlich.


    2) Wieviel Länder kennst denn Du, welche nach dem 2.WK so zerstückelt wurden wie Deutschland?
    Und was nützt denn so eine Verfassung im Vergleich zum Grundgesetz?
    Nehmen wir mal einen geteilten Staat, wie Korea, in diesem Falle Südkorea.
    Die erste Verfassung wurde 1947 beschlossen, derzeit ist man bei Nummer 8.
    und dabei sind es bis jetzt immer noch 2 Staaten.
    Also dagegen ist unser Grundgesetz echt beständig, d.h. verdammt gut zusammengestellt,
    und unverändert auch heute noch brauchbar.


    3) Und?
    Wir werden auch in 10 oder 20 Jahren noch keine "Verfassung" haben,
    weil
    Alles bereits geregelt ist, was zu regeln wäre und zwar unter dem Namen Grundgesetz
    und die Bevölkerung keine Lust hat
    nur wegen einer Namensänderung zur Wahlurne zu gehen.

  2. #42
    Mitglied Benutzerbild von Großmoff
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Larry Plotter Beitrag anzeigen
    1) Schon wieder falsch.

    Das GG wurde nur aus dem o.g. Grunde nicht Verfassung genannt.
    Das hat mit Provisorium nichts zu tun, sondern nur mit "Namensgebung".
    Am Text und der über den Text bzw. Paragraphen abgearbeiteten Aufgabenstellung ändert sich nichts.
    Bei der einen Namensgebung genügt eine Parlamentsentscheidung,
    bei der anderen Namensgebung muss der Bürger an die Wahlurne.

    Wenn das GG ein Provisorium gewesen wäre
    hätte eine grundlegende Überarbeitung 1990 stattfinden MÜSSEN.
    Da das GG aber in seinem Text und seinen Paragraphen nicht als Provisorium
    sondern bereits auf ein Gesamtdeutschland zugeschnitten war,
    war die Notwendigkeit Grundlegendes zu ändern und diesen neuen Text dann Verfassung zu nennen
    nicht erforderlich.


    2) Wieviel Länder kennst denn Du, welche nach dem 2.WK so zerstückelt wurden wie Deutschland?
    Und was nützt denn so eine Verfassung im Vergleich zum Grundgesetz?
    Nehmen wir mal einen geteilten Staat, wie Korea, in diesem Falle Südkorea.
    Die erste Verfassung wurde 1947 beschlossen, derzeit ist man bei Nummer 8.
    und dabei sind es bis jetzt immer noch 2 Staaten.
    Also dagegen ist unser Grundgesetz echt beständig, d.h. verdammt gut zusammengestellt,
    und unverändert auch heute noch brauchbar.


    3) Und?
    Wir werden auch in 10 oder 20 Jahren noch keine "Verfassung" haben,
    weil
    Alles bereits geregelt ist, was zu regeln wäre und zwar unter dem Namen Grundgesetz
    und die Bevölkerung keine Lust hat
    nur wegen einer Namensänderung zur Wahlurne zu gehen.
    Zumindest Punkt 3 sehe ich anders: es gäbe schon den einen oder anderen Änderungs-, Streichungs- und Ergänzungsbedarf, für den es sich lohnen würde zur Urne zu gehen. Der Name gehört allerdings nicht dazu.
    Geändert von Großmoff (27.05.2021 um 18:31 Uhr)

  3. #43
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Großmoff Beitrag anzeigen
    Zumindest Punkt 3 sehe ich anders: es gäbe schon das ein oder andere an Änderungen, Streichungen und Ergänzungen, wofür es sich lohnen würde zur Urne zu gehen. Der Name gehört allerdings nicht dazu.

    Die Frage wäre nur, ob die von Dir gewünschten Anpassungen mehrheitsfähig wären. Nur dann würde sowas Sinn machen.
    Da sich aber das GG sehr bewährt hat.............

  4. #44
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Larry Plotter Beitrag anzeigen
    1) Schon wieder falsch.

    Das GG wurde nur aus dem o.g. Grunde nicht Verfassung genannt.
    Das hat mit Provisorium nichts zu tun, sondern nur mit "Namensgebung".
    Am Text und der über den Text bzw. Paragraphen abgearbeiteten Aufgabenstellung ändert sich nichts.
    Bei der einen Namensgebung genügt eine Parlamentsentscheidung,
    bei der anderen Namensgebung muss der Bürger an die Wahlurne.

    Wenn das GG ein Provisorium gewesen wäre
    hätte eine grundlegende Überarbeitung 1990 stattfinden MÜSSEN.
    Da das GG aber in seinem Text und seinen Paragraphen nicht als Provisorium
    sondern bereits auf ein Gesamtdeutschland zugeschnitten war,
    war die Notwendigkeit Grundlegendes zu ändern und diesen neuen Text dann Verfassung zu nennen
    nicht erforderlich.


    2) Wieviel Länder kennst denn Du, welche nach dem 2.WK so zerstückelt wurden wie Deutschland?
    Und was nützt denn so eine Verfassung im Vergleich zum Grundgesetz?
    Nehmen wir mal einen geteilten Staat, wie Korea, in diesem Falle Südkorea.
    Die erste Verfassung wurde 1947 beschlossen, derzeit ist man bei Nummer 8.
    und dabei sind es bis jetzt immer noch 2 Staaten.
    Also dagegen ist unser Grundgesetz echt beständig, d.h. verdammt gut zusammengestellt,
    und unverändert auch heute noch brauchbar.


    3) Und?
    Wir werden auch in 10 oder 20 Jahren noch keine "Verfassung" haben,
    weil
    Alles bereits geregelt ist, was zu regeln wäre und zwar unter dem Namen Grundgesetz
    und die Bevölkerung keine Lust hat
    nur wegen einer Namensänderung zur Wahlurne zu gehen.
    So viel Text, und so viel Unsinn.

    Natürlich deuten die verschiedenen Bezeichungen innerhalb eines Gestzeswerks auch auf den provisorischen Status hin. Das kann doch nun ernsthaft niemand bestreiten.
    Das ist aber nicht der einzige Hinweis, sondern dazu kommt natürlich noch der Umstand, dass die BRD 1948/49 gar nicht souverän war, und der Parlamentarische Rat regelmäßig den Stand der Dinge bei den Alliieren absegen lassen musste. Dann noch die Teilung des Landes, die Besatzung mit feindlichen Truppen und die Nichteinbeziehung eines Viertels des deutschen Volkes.
    Alles, was unter diesen Bedingungen beschlossen wurde, kann nur den Status eines Provisoriums haben, wenn man als Staat nicht auf Ewig als Vasall des Hegemons existieren will.

    Außer amihörigen Systemlingen wie dir hätte die Bevölkerung natürlich sehr wohl Lust gehabt, selbst über ihre Verfassung zu entscheiden. Ich erinnere mich noch sehr gut an diesbezügliche Forderungen und Diskussionen. Vor allem der Bevölkerungsteil, der in der ehemaligen DDR gelebt hat. Bundesdeppen wie du waren ja mit der Rolle als kleiner, unmündiger Bruder der USA äußerst zufrieden.
    1990 wäre die Chance dazu gewesen, diesen Makel zu beseitigen, und die wurde leider nicht genutzt.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  5. #45
    Mitglied
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    So viel Text, und so viel Unsinn.

    Natürlich deuten die verschiedenen Bezeichungen innerhalb eines Gestzeswerks auch auf den provisorischen Status hin. Das kann doch nun ernsthaft niemand bestreiten.
    Das ist aber nicht der einzige Hinweis, sondern dazu kommt natürlich noch der Umstand, dass die BRD 1948/49 gar nicht souverän war, und der Parlamentarische Rat regelmäßig den Stand der Dinge bei den Alliieren absegen lassen musste. Dann noch die Teilung des Landes, die Besatzung mit feindlichen Truppen und die Nichteinbeziehung eines Viertels des deutschen Volkes.
    Alles, was unter diesen Bedingungen beschlossen wurde, kann nur den Status eines Provisoriums haben, wenn man als Staat nicht auf Ewig als Vasall des Hegemons existieren will.

    Außer amihörigen Systemlingen wie dir hätte die Bevölkerung natürlich sehr wohl Lust gehabt, selbst über ihre Verfassung zu entscheiden. Ich erinnere mich noch sehr gut an diesbezügliche Forderungen und Diskussionen. Vor allem der Bevölkerungsteil, der in der ehemaligen DDR gelebt hat. Bundesdeppen wie du waren ja mit der Rolle als kleiner, unmündiger Bruder der USA äußerst zufrieden.
    1990 wäre die Chance dazu gewesen, diesen Makel zu beseitigen, und die wurde leider nicht genutzt.


    Bevor Du schreibst,
    solltest Du lieber erstmal das GG lesen
    anstatt hier "rumzujammern",....wir haben keine Verfassung und deshalb......


    Das GG ist eine Zusammenstellung von Rechten und Pflichten sowie eine Regelung von Institutionen/staatlichen Bereichen und Aufgaben usw.
    D.h. es gibt vor wie der Staat grundlegend funktionieren soll.
    Gleiches gilt aber auch für den Text der Verfassung genannt wird, also reden wir NUR von einer Namensänderung.

    [Links nur für registrierte Nutzer]



    Oder willst Du da so grundlegend etwas ändern, das eine allgemeine Abstimmung notwendig werden würde?
    Und vor allem, gibt es dann eine Mehrheit für Deine Änderungswünsche?

    Oder möchtest Du dann, wie Südkorea, alle paar Jahre eine neue Verfassung,
    weil Du Dir dann doch nicht schlüssig warst, was dadrin zu stehen hat?

    Aus Staatsverdruss und ohne nachdenken nur an dem Wort Verfassung,
    mangelnde Souveränität festzumachen ist Schwachsinn,
    oder
    hat etwa irgendeine weltumspannende Organisation allgemein für die Erde beschlossen,
    das nur Staaten, welche eine "Verfassung" dem Namen nach haben souverän sind?


    An fachlichen Fragen politische Präferenzen Anderer festmachen zu wollen,
    ist gleichfalls Schwachsinn und deutet nur darauf hin, das Dir die Argumente fehlen.

  6. #46
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Larry Plotter Beitrag anzeigen
    Bevor Du schreibst,
    solltest Du lieber erstmal das GG lesen
    anstatt hier "rumzujammern",....wir haben keine Verfassung und deshalb......


    Das GG ist eine Zusammenstellung von Rechten und Pflichten sowie eine Regelung von Institutionen/staatlichen Bereichen und Aufgaben usw.
    D.h. es gibt vor wie der Staat grundlegend funktionieren soll.
    Gleiches gilt aber auch für den Text der Verfassung genannt wird, also reden wir NUR von einer Namensänderung.

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    Oder willst Du da so grundlegend etwas ändern, das eine allgemeine Abstimmung notwendig werden würde?
    Und vor allem, gibt es dann eine Mehrheit für Deine Änderungswünsche?

    Oder möchtest Du dann, wie Südkorea, alle paar Jahre eine neue Verfassung,
    weil Du Dir dann doch nicht schlüssig warst, was dadrin zu stehen hat?

    Aus Staatsverdruss und ohne nachdenken nur an dem Wort Verfassung,
    mangelnde Souveränität festzumachen ist Schwachsinn,
    oder
    hat etwa irgendeine weltumspannende Organisation allgemein für die Erde beschlossen,
    das nur Staaten, welche eine "Verfassung" dem Namen nach haben souverän sind?


    An fachlichen Fragen politische Präferenzen Anderer festmachen zu wollen,
    ist gleichfalls Schwachsinn und deutet nur darauf hin, das Dir die Argumente fehlen.
    Oh je, bundestag.de, hast du vielleicht nicht auch noch einen Link von Kahanes Amadeu Antonio Stiftung?

    Ich habe doch geschrieben, was ich 1990 erwartet hätte.
    Ein direkte Volksabstimmung über die Verfassung.
    Über den Inhalt habe ich mich gar nicht geäußert. Bis auf die Streichung des Asylparagrafen, einer Modifikation des Rechts auf freie Meinungsäußerung und einer Schwächung des Einflusses von Parteien auf die sogenannte Willensbildung würde ich wahrscheinlich gar nicht so viel ändern.
    Und es geht auch nicht um das Wort Verfassung, sondern darum, dass mit der Verwendung zweier verschiedener Begriffe (Grundgesetz, Verfassung) in einem Artikel die Vorläufigkeit festgehalten wurde. Das eine soll durch das andere abgelöst werden.
    Die mangelnde Souveränität liegt natürlich auch nicht in der Begrifflichkeit, sondern am Umstand, dass 1949 hunderttausende Besatzungstruppen in der BRD stationiert waren, und der Parlamentarische Rat nicht frei war, über den Inhalt des Grundgesetzes zu entscheiden. Eine andere Staatsform als die Demokratie hätten die Besatzer z.B. sicher nicht genehmigt, auch wenn die Bevölkerung eine konstitutionelle oder parlamentarische Monarchie bevorzugt hätte.

    Und natürlich kann man von politischen Präferenzen darauf schließen, wie derjenige zu dem Status des vorläufigen Verfassungskonstrukts steht.
    Du bist eben ein Systemling, und kannst gut mit einem unter einer Fremdherrschaft erstellten Verfassungsersatz leben.

    An deiner Fähigkeit zum verstehenden Lesen solltest du auch mal arbeiten. Es ist wirklich lästig, Deppen wie dir alles doppelt und dreifach erklären zu müssen.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  7. #47
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Leila Beitrag anzeigen
    Ich schrieb, daß ich während meines Gesellschaftsstudiums im Nebenfach die (schweizerische) Rechtswissenschaft studierte und das Fragen und Hinterfragen erlernte.

    Hierauf antwortete mir [Links nur für registrierte Nutzer] [Links nur für registrierte Nutzer] wie folgt: „Ich wusste gar nicht, dass du Juristin bist. Ich habe noch nie einen juristischen Beitrag von dir gelesen.“

    Um ihm eine ihn (hoffentlich) zufriedenstellende Antwort zu geben, habe ich diesen Strang erstellt.

    Nun erzähle ich Dir, lieber cornjung, von Anfang an, wie ich ins Studium der Rechtswissenschaft hineingeriet. Jedoch stelle ich klar, daß ich keine Juristin bin.

    Also:

    Ich saß an einem Tisch im Café [Links nur für registrierte Nutzer] und las die [Links nur für registrierte Nutzer].
    Da sprach mich ein Deutscher an: „Ist hier noch frei?“
    Ihm antwortete ich: „Häsch kei Auge im Chopf?!“

    Um hier keinen Liebesroman zu beginnen, fange ich um der Ersthaftigkeit willen nochmals von vorne an.

    Ein jeder Aufmerksame, der beginnt, sich mit der Rechtswissenschaft zu beschäftigen, wird alsbald erkennen, daß die Rechtswissenschaft eine moralische Angelegenheit ist; wobei eben „die Moral“ amoralisch sein kann.

    Die wenigen Vorlesungen, welche ich hellwach besuchte, brachten mich zur Erkenntnis der Wortbedeutungen im wie auch immer motivierten jeweiligen Zusammenhang. Das heißt: Ich wurde zur Wortklauberin. Und eben diese damals erlangte Erkenntnis brachte mich zweieinhalb Jahrzehnte auf den Gedanken, daß die Deutschen ihr [Links nur für registrierte Nutzer] und das [Links nur für registrierte Nutzer] entweder abschaffen oder umbenennen sollten. – Warum? Darum: Weil die Deutschen keine Verfassung haben, sondern bloß ein morsches [Links nur für registrierte Nutzer], dessen Artikel 94 von einem Kabarettisten aufgesagt werden könnte:

    (1) Das Bundesverfassungsgericht besteht aus Bundesrichtern und anderen Mitgliedern. Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte vom Bundestage und vom Bundesrate gewählt. Sie dürfen weder dem Bundestage, dem Bundesrate, der Bundesregierung noch entsprechenden Organen eines Landes angehören.
    (2) Ein Bundesgesetz regelt seine Verfassung und das Verfahren und bestimmt, in welchen Fällen seine Entscheidungen Gesetzeskraft haben. Es kann für Verfassungsbeschwerden die vorherige Erschöpfung des Rechtsweges zur Voraussetzung machen und ein besonderes Annahmeverfahren vorsehen.
    Deshalb auch
    spflegte der erfahrene, alte Richter sein Schlußwort so zu formulieren:

    Angeklagter, Sie sind unschuldig!
    Machen Sie sowas NIE wieder!

  8. #48
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Wassiliboyd Beitrag anzeigen
    Deshalb auch
    spflegte der erfahrene, alte Richter sein Schlußwort so zu formulieren:

    Angeklagter, Sie sind unschuldig!
    Machen Sie sowas NIE wieder!
    Da habe ich vier Strafzumessungsregeln von meinem Ausbilder (schon damals ergrauter Strafrichter) in der Strafstation:

    1. Auch ein Unschuldiger hat ein Recht auf seine gerechte Strafe.
    2. Die Dauer einer erlittenen Untersuchungshaft bestimmt in jedem Fall die Mindesthöhe einer zu verhängenden Freiheitsstrafe.
    3. Strafschärfend ist zu berücksichtigen, wenn der Täter (Beschuldigter, Angeschuldigter, Angeklagter) versucht hat, sich durch hartnäckiges Leugnen seiner Bestrafung zu entziehen.
    4. Strafmildernd ist zu berücksichtigen, wenn dem Angeklagten seine Tat nicht vollständig nachgewiesen werden kann.

  9. #49
    mll Bewegung 31. Oktober Benutzerbild von twoxego
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    Standard AW: Rechtliches

    Wussten sie eigentlich schon, dass die Deutsche Demokratische Republik nicht eine, sondern nacheinander gleich drei Verfassungen ihr Eigen nannte
    Sie hatten pastellfarbene Einbände und konnten hervorragend dazu benutzt werden, Schmetterlinge zu pressen.
    "Musiker sind dumm, faul und habgierig!"
    ~Frank Zappa~



  10. #50
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    Standard AW: Rechtliches

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