1) nicht gleich schreiben........... erst lesen.
Hättest Du Dir ohne Deine Voreingenommenheit den Link angesehen,
hättest Du festgestellt
das er nur die fachliche Gliederung des GG enthält über die Punkte welche im GG geregelt wurden,
also etwas, was auch jede Verfassung zu regeln hat.
2) Doch es geht nur um den Inhalt,
denn wenn sich da nichts gravierende ändert,
wären wir wieder nur bei der Namensänderung.
3) Nein, im §146 steht absolut nichts rein gar nichts von Vorläufigkeit.
Es steht nur darin das das GG seine Gültigkeit verliert,
wenn das Volk eine Verfassung beschliesst.
Ein Ob oder ein Wann eine Verfassung zu beschliessen ist, ist nicht definiert.
Da sind wir dann beim Thema... freie Interpretation.
4) Tja, und dann kam die Zeit......heisst,
ob es heute eine Mehrheit für eine irgendwie geartete Monarchie geben würde
dürfte sehr fraglich sein.
Und damit wären wir wieder bei den fachlichen Fragen.
Wenn die Mehrheit mit dem GG und den dort enthaltenen Reglungen zufrieden ist,
ist die Frage Verfassung sinnlos.
Alles in allem , wie gehabt, ausser das man das Volk nicht befragte, kam von Dir kein verwertbares Argument.
Diese Befragung wäre aber eben NUR DANN erforderlich, wenn sich gravierend etwas an den §§ des GG ändern würde,
d.h. das dann eventuell die Akzeptanz des GG in Frage zu stellen wäre.
Solange aber dies NICHT passiert und die Mehrheit das GG akzeptiert hat sich das Thema Verfassung erledigt.
Und damit auch mal den § 146 zum Nachlesen.
Wann soll nun also das Eine durch das Andere abgelöst werden??????? Wenn eine Verfassung beschlossen wird!
Da Du ja Andere gerne abkanzelst,
kannst Du ja sicher die auftauchenden Fragen beantworten
(aber bitte ohne Eigeninterpretationen, nur auf den Text des § 146 beziehen)
"Dieses Grundgesetz,
das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt,
verliert seine Gültigkeit an dem Tage,
an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Was ist wenn nun die Mehrheit beim GG bleiben will??
Darf die Mehrheit (das Volk) das?
WO steht das eine Verfassung beschlossen werden MUSS????
Wer erzwingt Wann die Verfassung???
Wann muss das GG erlöschen?