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Thema: Rechtliches

  1. #51
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Oh je, bundestag.de, hast du vielleicht nicht auch noch einen Link von Kahanes Amadeu Antonio Stiftung?

    Ich habe doch geschrieben, was ich 1990 erwartet hätte.
    Ein direkte Volksabstimmung über die Verfassung.
    Über den Inhalt habe ich mich gar nicht geäußert. Bis auf die Streichung des Asylparagrafen, einer Modifikation des Rechts auf freie Meinungsäußerung und einer Schwächung des Einflusses von Parteien auf die sogenannte Willensbildung würde ich wahrscheinlich gar nicht so viel ändern.
    Und es geht auch nicht um das Wort Verfassung, sondern darum, dass mit der Verwendung zweier verschiedener Begriffe (Grundgesetz, Verfassung) in einem Artikel die Vorläufigkeit festgehalten wurde. Das eine soll durch das andere abgelöst werden.
    Die mangelnde Souveränität liegt natürlich auch nicht in der Begrifflichkeit, sondern am Umstand, dass 1949 hunderttausende Besatzungstruppen in der BRD stationiert waren, und der Parlamentarische Rat nicht frei war, über den Inhalt des Grundgesetzes zu entscheiden. Eine andere Staatsform als die Demokratie hätten die Besatzer z.B. sicher nicht genehmigt, auch wenn die Bevölkerung eine konstitutionelle oder parlamentarische Monarchie bevorzugt hätte.

    Und natürlich kann man von politischen Präferenzen darauf schließen, wie derjenige zu dem Status des vorläufigen Verfassungskonstrukts steht.
    Du bist eben ein Systemling, und kannst gut mit einem unter einer Fremdherrschaft erstellten Verfassungsersatz leben.

    An deiner Fähigkeit zum verstehenden Lesen solltest du auch mal arbeiten. Es ist wirklich lästig, Deppen wie dir alles doppelt und dreifach erklären zu müssen.


    1) nicht gleich schreiben........... erst lesen.

    Hättest Du Dir ohne Deine Voreingenommenheit den Link angesehen,
    hättest Du festgestellt
    das er nur die fachliche Gliederung des GG enthält über die Punkte welche im GG geregelt wurden,
    also etwas, was auch jede Verfassung zu regeln hat.

    2) Doch es geht nur um den Inhalt,
    denn wenn sich da nichts gravierende ändert,
    wären wir wieder nur bei der Namensänderung.

    3) Nein, im §146 steht absolut nichts rein gar nichts von Vorläufigkeit.
    Es steht nur darin das das GG seine Gültigkeit verliert,
    wenn das Volk eine Verfassung beschliesst.
    Ein Ob oder ein Wann eine Verfassung zu beschliessen ist, ist nicht definiert.
    Da sind wir dann beim Thema... freie Interpretation.

    4) Tja, und dann kam die Zeit......heisst,
    ob es heute eine Mehrheit für eine irgendwie geartete Monarchie geben würde
    dürfte sehr fraglich sein.
    Und damit wären wir wieder bei den fachlichen Fragen.
    Wenn die Mehrheit mit dem GG und den dort enthaltenen Reglungen zufrieden ist,
    ist die Frage Verfassung sinnlos.




    Alles in allem , wie gehabt, ausser das man das Volk nicht befragte, kam von Dir kein verwertbares Argument.

    Diese Befragung wäre aber eben NUR DANN erforderlich, wenn sich gravierend etwas an den §§ des GG ändern würde,
    d.h. das dann eventuell die Akzeptanz des GG in Frage zu stellen wäre.
    Solange aber dies NICHT passiert und die Mehrheit das GG akzeptiert hat sich das Thema Verfassung erledigt.






    Und damit auch mal den § 146 zum Nachlesen.

    Wann soll nun also das Eine durch das Andere abgelöst werden??????? Wenn eine Verfassung beschlossen wird!


    Da Du ja Andere gerne abkanzelst,
    kannst Du ja sicher die auftauchenden Fragen beantworten
    (aber bitte ohne Eigeninterpretationen, nur auf den Text des § 146 beziehen)


    "Dieses Grundgesetz,
    das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt,
    verliert seine Gültigkeit an dem Tage,
    an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."




    Was ist wenn nun die Mehrheit beim GG bleiben will??
    Darf die Mehrheit (das Volk) das?

    WO steht das eine Verfassung beschlossen werden MUSS????
    Wer erzwingt Wann die Verfassung???
    Wann muss das GG erlöschen?


  2. #52
    Mitglied
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Larry Plotter Beitrag anzeigen
    (...)
    Was ist wenn nun die Mehrheit beim GG bleiben will??
    Darf die Mehrheit (das Volk) das?

    WO steht das eine Verfassung beschlossen werden MUSS????
    Wer erzwingt Wann die Verfassung???
    Wann muss das GG erlöschen?[/SIZE]
    [/SIZE]
    Wenn die Mehrheit einer neuen Verfassung zustimmt, die inhaltlich wortwörtlich mit dem Provisorium übereinstimmt, dann "darf" sie das natürlich, und die richtige Verfassung tritt in Kraft.
    Es geht nicht um den Inhalt, sondern dass das unter Besatzerrecht beschlossene Provisorium Grundgesetz von 1949 von einer endgültigen Verfassung, die ein freies Volk sich selbst gibt, und die meinetwegen sogar den Namen "Grundgesetz" tragen darf, abgelöst wird.

    Es steht nirgendwo, dass eine Verfassung beschlossen muss, nur bleibt dann eben das Provisorium weiterhin gültig.

    Auf den Rest muss man nicht eingehen, weil es sich um das übliche rechthaberische Geblubber handelt.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  3. #53
    Mitglied
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Wenn die Mehrheit einer neuen Verfassung zustimmt, die inhaltlich wortwörtlich mit dem Provisorium übereinstimmt, dann "darf" sie das natürlich, und die richtige Verfassung tritt in Kraft.
    Es geht nicht um den Inhalt, sondern dass das unter Besatzerrecht beschlossene Provisorium Grundgesetz von 1949 von einer endgültigen Verfassung, die ein freies Volk sich selbst gibt, und die meinetwegen sogar den Namen "Grundgesetz" tragen darf, abgelöst wird.

    Es steht nirgendwo, dass eine Verfassung beschlossen muss, nur bleibt dann eben das Provisorium weiterhin gültig.

    Auf den Rest muss man nicht eingehen, weil es sich um das übliche rechthaberische Geblubber handelt.



    Mit anderen Worten,

    wichtig ist Dir nur der Schein aber nicht das Sein?

    Tja, so gehen die Meinungen dann auseinander,
    mir ist der Schein total egal, sondern der Inhalt ist wichtig,
    denn das sind die Grundlagen unseres Zusammenlebens (und die müssen passen)
    nicht der Schein
    (d.h. wer wie wo wann am GG mitgewirkt hat, was ja gar nicht geht, weil...)


    Da man keine Mehrheit für so einen Firlefanz wie den Schein findet,
    gibts eben keine "Verfassung"
    weil das GG den Anforderungen mehr als genügt.
    Geändert von Larry Plotter (28.05.2021 um 14:50 Uhr)

  4. #54
    mll Bewegung 31. Oktober Benutzerbild von twoxego
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Neben der Spur Beitrag anzeigen
    Wir haben Herbstlaub gepresst,
    Du verkappter Sadist !
    Diese Anschuldigung ist unbewiesen.
    Ich presste die Faltterviecher nur, wenn sie bereits zuvor an Lebensüberdruss zu Grunde gingen.

    Außerdem waren bestimmt IM's darunter.
    "Musiker sind dumm, faul und habgierig!"
    ~Frank Zappa~



  5. #55
    1291-er Eidgenosse (NW) Benutzerbild von truthCH
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Genau wie Stanley beachtest du nicht den Umstand, das Artikel 146 GG nicht der Ewigkeitsklausel unterliegt. Da er jederzeit geändert, ersetzt oder gestrichen werden kann, kann man keine Verpflichtung aus ihm ableiten. Der Artikel 146 GG ist ein Revisionartikel. Revisionsartikel in einer Verfassung sind nichts ungewöhnliches, z.B. die eidgenössische Verfassung hat auch welche.
    Lies diese mal ( Art 192 - 195 ) und vergleiche sie mal mit dem Art 146 GG - vielleicht fällt Dir dabei ja was auf.
    Wenn das grüne Reich die Energieversorgung an die Wand gefahren hat, fällt auch die Ampel aus und dann gilt wieder rechts vor links! Ja, ich spare Strom - fahre einen Benziner.

  6. #56
    Weedmeister Benutzerbild von Schlummifix
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    Standard AW: Rechtliches

    Die Bezeichnung Grundgesetz scheint ja viele Mitbürger bereits stark zu überfordern..

    Ein Grundgesetz kann doch keine Verfassung sein. Es ist doch nur ein Gesetz
    "Marihuana führt zu Pazifismus und kommunistischer Gehirnwäsche." (Harry J. Anslinger)

  7. #57
    Mitglied Benutzerbild von erselber
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    Standard AW: Rechtliches

    Es gab ja bisher jede Menge Stränge über das GG und speziell über den Artikel 146.

    Frage:

    Welche Entscheidung wäre damals in der euphorischen, glückseligen, Wiedervereinigungs, obwohl es eher eine Annektion der Ostzone war, besoffenen Stimmung bei einer Volksabstimmung wohl herausgekommen?
    Bevor die juristischen, wirtschaft-, gesellschaftlichen, sozialen Auswirkungen zu Tage getreten sind.

    Man kann aber auch sagen es war eine Abstimmung mit den Füßen oder eine Akklamation.

    Dann steht in diesem Artikel was von „gesamten deutschen Volk“.

    Ist dem so?
    Man kann einige Menschen die ganze Zeit und alle Menschen eine Zeit lang zum Narren halten; aber man kann nicht alle Menschen allezeit zum Narren halten.

    Abraham Lincoln
    1809 - 1865

  8. #58
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Die Bezeichnung Grundgesetz scheint ja viele Mitbürger bereits stark zu überfordern..

    Ein Grundgesetz kann doch keine Verfassung sein. Es ist doch nur ein Gesetz
    Das würde ich an deiner Stelle nicht einem Dänen oder Niederländer sagen. Die könnten allergisch auf die Aussage reagieren, sie haben keine Verfassung.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  9. #59
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Ein Grundgesetz kann doch keine Verfassung sein. Es ist doch nur ein Gesetz
    Was erwartest du? Eine Verfassung ist ein Gesetz.

  10. #60
    Lanzmann Benutzerbild von Neben der Spur
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von twoxego Beitrag anzeigen
    Diese Anschuldigung ist unbewiesen.
    Ich presste die Faltterviecher nur, wenn sie bereits zuvor an Lebensüberdruss zu Grunde gingen.

    Außerdem waren bestimmt IM's darunter.
    Also, unser Weidepächter hatte noch 3-beinige Schober
    errichtet. Kann sein, daß er 1 Pfeil im Schober fand.

    Fandens osse.
    Merde.

    Damals waren die guten 80er.
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