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Thema: Rechtliches

  1. #71
    Lanzmann Benutzerbild von Neben der Spur
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    Standard AW: Rechtliches

    Von meinem einen Semester in RW ist mir
    nicht mehr viel in Erinnerung.

    Der Name `Gustav Radbruch` ist einer.
    Gustav Radbruch (* 21. November 1878 in Lübeck; † 23. November 1949 in Heidelberg) war ein deutscher Politiker und Rechtswissenschaftler. Radbruch war in der Zeit der Weimarer Republik Reichsminister der Justiz. Er gilt als einer der einflussreichsten Rechtsphilosophen des 20. Jahrhunderts. Daneben genoss er auch als Strafrechtler, Kriminalpolitiker, Rechtshistoriker, Biograph und Essayist international großes Ansehen. Seine Hauptwerke wurden in zahlreiche Sprachen übersetzt. Für Radbruch ist das Recht eine wertbezogene, an der Idee der Gerechtigkeit auszurichtende Realität, die zum Gebiet der Kultur gehört, und damit zwischen Natur und Ideal steht.
    ...
    Diese Dreiteilung erscheine im Recht als Rechtssoziologie, Rechtsphilosophie und Rechtsdogmatik.
    ...
    Zentral für Radbruch sind seine Lehren vom Rechtsbegriff, von der Rechtsidee und von der Rechtsgeltung.
    ...
    Die Idee des Rechts sei die Gerechtigkeit. Diese umfasse die Gleichheit, die Zweckmäßigkeit und die Rechtssicherheit. Auf dieser Vorstellung basiert auch die sogenannte Radbruchsche Formel, die von den höchsten deutschen Gerichten in zahlreichen Urteilen aufgenommen wurde: Das gesetzliche Unrecht müsse dem übergesetzlichen Recht weichen. Schandgesetze seien für den Richter nicht verbindlich. Der Beitrag Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht aus dem Jahr 1946 gilt als einflussreichster rechtsphilosophischer Aufsatz des 20. Jahrhunderts.[27]
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  2. #72
    food for thought Benutzerbild von houndstooth
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Gehirnnutzer schreibt mal wieder ausgemachten Blödsinn.
    Natürlich liegen die Umstände nicht außerhalb des Grundgesetzes, sondern sind sogar Teil dieses Gesetzeswerks. Es unterscheidet selbst wortwörtlich zwischen "Grundgesetz" und "Verfassung".
    Es war von Anfang an als Provisorium gedacht.

    Artikel 146
    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    [...]
    Und es geht auch nicht um das Wort Verfassung, sondern darum, dass mit der Verwendung zweier verschiedener Begriffe (Grundgesetz, Verfassung) in einem Artikel die Vorläufigkeit festgehalten wurde. Das eine soll durch das andere abgelöst werden.
    Du schreibst nicht von 'wem' das neue deutsche 'Grundgesetz' als 'Provisorium gedacht' worden sei.

    Definitiv nicht seitens der drei Militaergouverneure die ihre GG-Text-Genehmigung mit 6 Reservierungen per Brief an 'Dear DR. Adenauer' vom 12 May 1949 erteilten.
    2. In approving this constitution for submission to the German people for ratification in accordance .

    In diesem Brief der drei Militaergouverneure wird das GG als 'constitution' bezeichnet, das GG ist fuer sie also 'tantamount' zu einer Konstitution. Diese haben keinen provisorischen sondern permanenten Zweck und Charakter. Unter gewissen formellen Bedingunghen sind Konstitutionen durchaus in der Lage sich neuen Gegebenheiten anzupassen.
    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    [...]

    Eine Verfassung wird durch ihre Aufgabe definiert, nicht durch ihren Namen, ihr Zustandekommen etc. pp..
    Genau. Koennte man nicht sagen, dass eine Verfassung 'Gesetzgebung fuer Gesetzgebung' darstellt?
    Schliesslich muessen alle neuen Gesetzes-, Anordnungs- und Bestimmungstexte konform mit Sinn und Text einer Verfassung sein
    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    [...]
    Etwas anderes ist die Legitimation einer Verfassung. Eine Verfassung erhält ihre Legitimation durch die Zustimmung des Volkes. Dabei ist nicht nur die direkte Zustimmung des Volkes gemeint, sondern auch die indirekte Zustimmung über Volksvertreter. In Fällen, wo die Summe der Gesetze die Verfassung bilden, wie z.B. Großbritannien, gilt sogar die Zustimmung im Geiste.

    Im Falle des GG haben wir eine durchgehende indirekte Zustimmung durch Volksvertreter. Das GG wurde durch die frei gewählten Länderparlamente bis auf das bayrische ratifiziert. Bayern ordnete sich per Gesetz dem GG unter. Die Beitrittserklärung nach ursprünglichen Artikel 23 GG erfolgte durch die frei gewählte DDR-Volkskammer. Jede Änderung des GG seit 1949 erfolgte durch qualifizierte Mehrheiten von Volksvertretern.
    Des weiteren verweise ich auf GSch.[...]
    Genau.
    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    [...]. der Parlamentarische Rat nicht frei war, über den Inhalt des Grundgesetzes zu entscheiden.
    Das stimmt so auch nicht ganz.

    Die einzige Vorgabe der drei Militaergouverneure an den Parlamentarische Rat war dass den neuen, verschiedenen Bundespolizeiorganen nur beschraenkte Macht zuerteilt werden sollte. Diese sollte die Entstehung bzw. Wiederholung eines willkuerlichen Polizeistaat verhindern.
    "“As we informed you in the aide-mémoire of 22 November 1948,1 the powers of the federal government in the police field would be limited to those expressly approved by the Military Governors during the occupation period and thereafter as defined by international agreement. "
    Als die Bundesrepublik im Jahr 1949 gegruendet wurde, befand sie sich als Staatsnachfolger des Dritten Reiches noch immer in de jure Kriegszustand mit den drei Westmaechten.
    Auch die Souveränität die die BRD durch ihre 1949 Staatsgruendung gewonnen hatte, war eine eingeschraenkte Souveraenitaet: die neue Bundesrepublik lief quasi auf Probezeit um die Alliierten davon zu ueberzeugen, dass DEU nicht in wieder in 'alte Gewohnheiten' zurueck faellt, keine neuen Kriege anzetteln will usw.

    ESTABLISHMENT OF THE FEDERAL REPUBLIC OF GERMANY 243
    [...]as the Military Governors may prescribe pursuant to the powers reserved to the occupation authorities under the occupation statute.
    5. If the Parliamentary Council or the federal government should propose other federal law enforcement or police agencies, such proposals shall be submitted to the Military Governors for their approval, subject to the provisions of paragraphs 3 and 4 hereof.”
    Sent Department 541, repeated Paris 200, London 217.


    Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer]

    [...]wie es die Militärgouverneure aufgrund der den Besatzungsbehörden nach dem Besatzungsstatut vorbehaltenen Befugnisse vorschreiben können.
    5. Sollte der Parlamentarische Rat oder die Bundesregierung andere föderale Strafverfolgungs- oder Polizeibehörden vorschlagen, werden diese Vorschläge den Militärgouverneuren zur Genehmigung vorgelegt, vorbehaltlich der Bestimmungen der Absätze 3 und 4."



    In Germany, the task of maintaining national security is divided between the intelligence and the law enforcement and police agencies. Because Germany is a federation, there are federal as well as state agencies. In addition, there is a strict separation between intelligence and police agencies, although their areas of responsibility might overlap nonetheless.
    Die strikte Trennung wurde nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt, um eine Anhäufung von polizeilichen und nachrichtendienstlichen Befugnissen in einer Behörde wie der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) der Nazis zu verhindern. Die alliierten Besatzungsmächte machten die Trennung zur Bedingung für die Verabschiedung des Grundgesetzes,[1] das die Einrichtung von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie eines Nachrichtendienstes vorsieht.[2] Das Gesetz besagt daher, dass die Nachrichtendienste nicht befugt sind, Gewalt oder andere Arten polizeilicher Befugnisse zur Informationsbeschaffung anzuwenden.[3]

    Die drei bestehenden Nachrichtendienste des Bundes sind das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Militärische Abschirmdienst (MAD) und der Bundesnachrichtendienst (BND). Das BfV und der MAD sammeln nachrichtendienstliche Informationen im Inland, während der BND sich auf die Auslandsaufklärung konzentriert.

  3. #73
    Lanzmann Benutzerbild von Neben der Spur
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    Standard AW: Rechtliches

    Houmdoud,
    Es wird keine Cyng kommen,
    da wird irgenddwas "böse" kommen werden
    kommen werden kommen werden kommen.

    Trotz DFG.
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  4. #74
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    [...]



    Unerheblich, denn jede Verfassung der Welt kann durch eine neue ersetzt werden. Dafür ist keine Regelung in der alten Verfassung erforderlich.

    [...].
    Jede Verfassung eines Staates muss flexibel sein und enthaelt deshalb immer Mechanismen fuer Nachtraege , Veraenderungen (amendments)*

    Eine komplett neue Verfassung ist unlogisch, weil die Mehrzahl der in einer Konstitution enthaltenen Prinzipien zeitlosen und ubiquitaeren Charakters sind.

    Nur mit Aufloesung eines Staates erlischt auch dessen Verfassung.
    'Neue' Konstitutionen illegaler Regimes sind gleicfalls illegitim.

    *
    "General procedure for
    amending Constitution of Canada

    38 (1) An amendment to the Constitution of Canada may be made by proclamation issued by the Governor General under the Great Seal of Canada where so authorized by

    (a) resolutions of the Senate and House of Commons; and

    (b) resolutions of the legislative assemblies of at least two-thirds of the provinces that have, in the aggregate, according to the then latest general census, at least fifty per cent of the population of all the provinces.

  5. #75
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    Jede Verfassung eines Staates muss flexibel sein und enthaelt deshalb immer Mechanismen fuer Nachtraege , Veraenderungen (amendments)*
    Stimmt, aber die völlige Abschaffung der Verfassung zu Gunsten einer neuen ist etwas anderes.

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    Eine komplett neue Verfassung ist unlogisch, weil die Mehrzahl der in einer Konstitution enthaltenen Prinzipien zeitlosen und ubiquitaeren Charakters sind.
    Solche fundamentalen Prinzipien machen gewöhnlich nicht den größten Teil des Verfassungstextes aus. Da geht es eher um die Definition der Staatsorgane, ihrer Rechte und Pflichten und ihrer Verhältnisse zueinander, das Gesetzgebungsverfahren, die Struktur des Staates (ganz besonders wichtig in einem Bundesstaat), die Finanzverwaltung, die Wehrverfassung, die Justiz und jede Menge anderer Sachen. Das kann schon wesentlich anders sein als vorher.

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    Nur mit Aufloesung eines Staates erlischt auch dessen Verfassung.
    • Die Verfassung des Norddeutschen Bundes erlosch 1871, als die Verfassung des Deutschen Bundes in Kraft trat. Aber der Norddeutsche Bund wurde nicht aufgelöst. Er änderte nur durch den Beitritt der süddeutschen Staaten seinen Charakter und hieß fortan "Deutsches Reich".
    • Die Verfassung des Deutschen Bundes trat noch im Jahre 1871 außer Kraft, als die Verfassung des Deutschen Reiches in Kraft trat. Deswegen wurde der Staat nicht aufgelöst. Die Veränderungen waren gering.
    • Diese Verfassung wurde 1919 ungültig, als die Weimarer Reichsverfassung in Kraft trat. Aber der Staat blieb bestehen, auch wenn er gründlich umgestaltet wurde.
    • Die Weimarer Verfassung wurde 1933 in wichtigen Teilen obsolet, 1945 in weiteren wichtigen Teilen, und 1949 wurde sie durch das Grundgesetz und die Verfassung der DDR abgelöst. Aber der deutsche Staat bestand weiter. Er wurde jedoch tiefgehend umorganisiert.
    • Die Verfassung der DDR von 1968 trat in Kraft, ohne dass die DDR aufgelöst wurde.
    • 1990 allerdings trat die Verfassung der DDR tatsächlich dadurch außer Kraft, dass der Staat aufgelöst wurde. Sie wurde daher auch nicht ersetzt.



    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    'Neue' Konstitutionen illegaler Regimes sind gleicfalls illegitim.
    Wie mag wohl Kaiser Wilhelm die Weimarer Republik angesehen haben? Eine Verfassung bedarf überhaupt keiner Legitimation. Es kommt darauf an, dass der Staat tatsächlich danach funktioniert. Was Hitler mit der Weimarer Verfassung machte, war illegitim, aber wirksam.

  6. #76
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    das GG ist unter Herrschaft der Siegermächte entstanden, ohne Mitwirkung des deutschen Volkes.
    Die preußische Verfassung von 1848/50 wurde vom König oktroyiert, ohne Mitwirkung des preußischen Volkes, von dem sich ein großer Teil die Sache wohl ein wenig anders vorgestellt hatte. Sie blieb dennoch wirksam bis zum Ende der Monarchie. Für eine Verfassung ist es keineswegs erforderlich, dass sie unter Mitwirkung des Volkes entsteht.

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Carlo Schmidt hat das ausdrücklich verkündet.
    Carlo Schmid hat seine Meinung geäußert, so wie eine ganze Reihe anderer Fraktionsführer auch. Das durfte er, aber es verpflichtete niemanden im Parlamentarischen Rat zu irgend etwas. Seine Vorstellungen von der neuen Verfassung, die noch an den Ergebnissen der Rittersturz-Konferenz orientiert waren, kamen am Ende ganz ordentlich unter die Räder. Die Westalliierten wollten vom Parlamentarischen Rat, dass er einen Staat schuf und ihm eine Verfassung gab, und das geschah.

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    und das ist die Misere, weil das GG die Rechte der Bürger nicht vor dem Staat schützen kann, also den Begriff Verfassung niemals verdienen könnte.
    Ich finde, dass unter dem GG die Rechte der Bürger ganz gut geschützt sind. Jedenfalls hat die Regierung immer wieder mal kräftig was auf die Finger bekommen, wenn sie über die verfassungsmäßigen Grenzen hinausgehen wollte. Im Übrigen ist es keine Bedingung für die Wirksamkeit, dass darin die Menschen- oder Bürgerrechte geschützt werden. In der Bismarck-Verfassung gab es keine solchen Regeln. Eine Verfassung war das gleichwohl.

  7. #77
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Die preußische Verfassung von 1848/50 wurde vom König oktroyiert, ohne Mitwirkung des preußischen Volkes, von dem sich ein großer Teil die Sache wohl ein wenig anders vorgestellt hatte. Sie blieb dennoch wirksam bis zum Ende der Monarchie. Für eine Verfassung ist es keineswegs erforderlich, dass sie unter Mitwirkung des Volkes entsteht.



    Carlo Schmid hat seine Meinung geäußert, so wie eine ganze Reihe anderer Fraktionsführer auch. Das durfte er, aber es verpflichtete niemanden im Parlamentarischen Rat zu irgend etwas. Seine Vorstellungen von der neuen Verfassung, die noch an den Ergebnissen der Rittersturz-Konferenz orientiert waren, kamen am Ende ganz ordentlich unter die Räder. Die Westalliierten wollten vom Parlamentarischen Rat, dass er einen Staat schuf und ihm eine Verfassung gab, und das geschah.



    Ich finde, dass unter dem GG die Rechte der Bürger ganz gut geschützt sind. Jedenfalls hat die Regierung immer wieder mal kräftig was auf die Finger bekommen, wenn sie über die verfassungsmäßigen Grenzen hinausgehen wollte. Im Übrigen ist es keine Bedingung für die Wirksamkeit, dass darin die Menschen- oder Bürgerrechte geschützt werden. In der Bismarck-Verfassung gab es keine solchen Regeln. Eine Verfassung war das gleichwohl.
    Erstens was hat das Kaiserreich mit dem GG zu tun?
    Zweitens das Ermächtigungsgesetz von Merkel sollte jedem zeigen, was das GG wert ist...nichts

    Hast du Angst umdeine Job? Verstehe ich natürlich, die Angst vor einer echten Verfassung

  8. #78
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    Jede Verfassung eines Staates muss flexibel sein und enthaelt deshalb immer Mechanismen fuer Nachtraege , Veraenderungen (amendments)*

    Eine komplett neue Verfassung ist unlogisch, weil die Mehrzahl der in einer Konstitution enthaltenen Prinzipien zeitlosen und ubiquitaeren Charakters sind.

    Nur mit Aufloesung eines Staates erlischt auch dessen Verfassung.
    'Neue' Konstitutionen illegaler Regimes sind gleicfalls illegitim.

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    38 (1) An amendment to the Constitution of Canada may be made by proclamation issued by the Governor General under the Great Seal of Canada where so authorized by

    (a) resolutions of the Senate and House of Commons; and

    (b) resolutions of the legislative assemblies of at least two-thirds of the provinces that have, in the aggregate, according to the then latest general census, at least fifty per cent of the population of all the provinces.
    Der Unterschied zwischen Substitution und Revision - kann man im übrigen auch in der eidgenössischen Verfassung sehr gut sehen - darum sagte ich ja auch Gehirnnutzer, er soll mal die beiden ( CH 192-195, DE 146 ) vergleichen. Darum hat er wohl auch nicht geantwortet, weil er wusste worauf das raus läuft - nämlich genau auf das was Du jetzt geschrieben hast (Revision).
    Wenn das grüne Reich die Energieversorgung an die Wand gefahren hat, fällt auch die Ampel aus und dann gilt wieder rechts vor links! Ja, ich spare Strom - fahre einen Benziner.

  9. #79
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Erstens was hat das Kaiserreich mit dem GG zu tun?
    Wo stand da was vom Kaiserreich? Setzen, nochmal lesen.

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Zweitens das Ermächtigungsgesetz von Merkel sollte jedem zeigen, was das GG wert ist...nichts
    Und was man unter dem "Ermächtigungsgesetz" von 1933 versteht, davon hast du auch keinen Schimmer. Wenn die Novelle des IfSG so fürchterlich für dich ist, dann klag doch.

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Hast du Angst umdeine Job? Verstehe ich natürlich, die Angst vor einer echten Verfassung
    Ich glaube nicht, dass mein Einkommen von der Verfassung abhängt.

  10. #80
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Wo stand da was vom Kaiserreich? Setzen, nochmal lesen.



    Und was man unter dem "Ermächtigungsgesetz" von 1933 versteht, davon hast du auch keinen Schimmer. Wenn die Novelle des IfSG so fürchterlich für dich ist, dann klag doch.



    Ich glaube nicht, dass mein Einkommen von der Verfassung abhängt.
    DEin Einkommen hängt von der Duldsamkeit der Bevölkerung ab, und deswegen versuchst du hier krampfhaft das GG und die Politiker zu verteidigen.
    Wie weit willst du dich noch entblöden, eine Klage vorzuschlagen, bei einem von den Parteien besetzten und gekaperten Gericht?
    Mit einer neuen Verfassung hättest du vielleicht noch einen Pförtner Posten...

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