Zitat von
Stanley_Beamish
Gehirnnutzer schreibt mal wieder ausgemachten Blödsinn.
Natürlich liegen die Umstände nicht außerhalb des Grundgesetzes, sondern sind sogar Teil dieses Gesetzeswerks. Es unterscheidet selbst wortwörtlich zwischen "Grundgesetz" und "Verfassung".
Es war von Anfang an als Provisorium gedacht.
Artikel 146
Zitat von
Stanley_Beamish
[...]
Und es geht auch nicht um das Wort Verfassung, sondern darum, dass mit der Verwendung zweier verschiedener Begriffe (Grundgesetz, Verfassung) in einem Artikel die Vorläufigkeit festgehalten wurde. Das eine soll durch das andere abgelöst werden.
Du schreibst nicht von 'wem' das neue deutsche 'Grundgesetz' als 'Provisorium gedacht' worden sei.
Definitiv nicht seitens der drei Militaergouverneure die ihre GG-Text-Genehmigung mit 6 Reservierungen per Brief an 'Dear DR. Adenauer' vom 12 May 1949 erteilten.
2. In approving this constitution for submission to the German people for ratification in accordance .
In diesem Brief der drei Militaergouverneure wird das GG als 'constitution' bezeichnet, das GG ist fuer sie also 'tantamount' zu einer Konstitution. Diese haben keinen provisorischen sondern permanenten Zweck und Charakter. Unter gewissen formellen Bedingunghen sind Konstitutionen durchaus in der Lage sich neuen Gegebenheiten anzupassen.
Zitat von
Gehirnnutzer
[...]
Eine Verfassung wird durch ihre Aufgabe definiert, nicht durch ihren Namen, ihr Zustandekommen etc. pp..
Genau. Koennte man nicht sagen, dass eine Verfassung 'Gesetzgebung fuer Gesetzgebung' darstellt?
Schliesslich muessen alle neuen Gesetzes-, Anordnungs- und Bestimmungstexte konform mit Sinn und Text einer Verfassung sein
Zitat von
Gehirnnutzer
[...]
Etwas anderes ist die Legitimation einer Verfassung. Eine Verfassung erhält ihre Legitimation durch die Zustimmung des Volkes. Dabei ist nicht nur die direkte Zustimmung des Volkes gemeint, sondern auch die indirekte Zustimmung über Volksvertreter. In Fällen, wo die Summe der Gesetze die Verfassung bilden, wie z.B. Großbritannien, gilt sogar die Zustimmung im Geiste.
Im Falle des GG haben wir eine durchgehende indirekte Zustimmung durch Volksvertreter. Das GG wurde durch die frei gewählten Länderparlamente bis auf das bayrische ratifiziert. Bayern ordnete sich per Gesetz dem GG unter. Die Beitrittserklärung nach ursprünglichen Artikel 23 GG erfolgte durch die frei gewählte DDR-Volkskammer. Jede Änderung des GG seit 1949 erfolgte durch qualifizierte Mehrheiten von Volksvertretern.
Des weiteren verweise ich auf GSch.[...]
Genau.
Zitat von
Stanley_Beamish
[...]. der Parlamentarische Rat nicht frei war, über den Inhalt des Grundgesetzes zu entscheiden.
Das stimmt so auch nicht ganz.
Die einzige Vorgabe der drei Militaergouverneure an den Parlamentarische Rat war dass den neuen, verschiedenen Bundespolizeiorganen nur beschraenkte Macht zuerteilt werden sollte. Diese sollte die Entstehung bzw. Wiederholung eines willkuerlichen Polizeistaat verhindern.
"“As we informed you in the aide-mémoire of 22 November 1948,1 the powers of the federal government in the police field would be limited to those expressly approved by the Military Governors during the occupation period and thereafter as defined by international agreement. "
Als die Bundesrepublik im Jahr 1949 gegruendet wurde, befand sie sich als Staatsnachfolger des Dritten Reiches noch immer in de jure Kriegszustand mit den drei Westmaechten.
Auch die Souveränität die die BRD durch ihre 1949 Staatsgruendung gewonnen hatte, war eine eingeschraenkte Souveraenitaet: die neue Bundesrepublik lief quasi auf Probezeit um die Alliierten davon zu ueberzeugen, dass DEU nicht in wieder in 'alte Gewohnheiten' zurueck faellt, keine neuen Kriege anzetteln will usw.
ESTABLISHMENT OF THE FEDERAL REPUBLIC OF GERMANY 243
[...]as the Military Governors may prescribe pursuant to the powers reserved to the occupation authorities under the occupation statute.
5. If the Parliamentary Council or the federal government should propose other federal law enforcement or police agencies, such proposals shall be submitted to the Military Governors for their approval, subject to the provisions of paragraphs 3 and 4 hereof.”
Sent Department 541, repeated Paris 200, London 217.
Quelle:
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[...]wie es die Militärgouverneure aufgrund der den Besatzungsbehörden nach dem Besatzungsstatut vorbehaltenen Befugnisse vorschreiben können.
5. Sollte der Parlamentarische Rat oder die Bundesregierung andere föderale Strafverfolgungs- oder Polizeibehörden vorschlagen, werden diese Vorschläge den Militärgouverneuren zur Genehmigung vorgelegt, vorbehaltlich der Bestimmungen der Absätze 3 und 4."
In Germany, the task of maintaining national security is divided between the intelligence and the law enforcement and police agencies. Because Germany is a federation, there are federal as well as state agencies. In addition, there is a strict separation between intelligence and police agencies, although their areas of responsibility might overlap nonetheless.
Die strikte Trennung wurde nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt, um eine Anhäufung von polizeilichen und nachrichtendienstlichen Befugnissen in einer Behörde wie der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) der Nazis zu verhindern. Die alliierten Besatzungsmächte machten die Trennung zur Bedingung für die Verabschiedung des Grundgesetzes,[1] das die Einrichtung von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie eines Nachrichtendienstes vorsieht.[2] Das Gesetz besagt daher, dass die Nachrichtendienste nicht befugt sind, Gewalt oder andere Arten polizeilicher Befugnisse zur Informationsbeschaffung anzuwenden.[3]
Die drei bestehenden Nachrichtendienste des Bundes sind das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Militärische Abschirmdienst (MAD) und der Bundesnachrichtendienst (BND). Das BfV und der MAD sammeln nachrichtendienstliche Informationen im Inland, während der BND sich auf die Auslandsaufklärung konzentriert.