Da viele gar nicht wissen, was das Ungarische Parlament beschlossen hat, hier ein paar Anmerkungen. Kein erwachsener Homosexueller wird diskriminiert oder entgegen den Regeln der EU behandelt. Ich wäre froh wenn es ähnliche Gesetze hier in Deutschland geben würde!
Vom Inhalt der ungarischen Gesetze mal ganz abgesehen, die gezielten deutschen Aktionen gegen Ungarn sind eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines souveränen Staates.



Originaltext in englisch:
[Links nur für registrierte Nutzer]

Das ungarische Gesetz, über das ganz Europa diskutiert



Orban selbst hatte bereits vor dem Treffen klargemacht, dass er an dem Gesetz nichts ändern werde. Er hatte den Vorwurf zurückgewiesen, dass es sich um ein diskriminierendes Gesetz handele und hatte sich selbst als [Links nur für registrierte Nutzer] bezeichnet.

Darstellung von Homo- und Transsexualität laut Gesetz nicht jugendfrei

Auf Anfrage bei der Deutschen Botschaft in Berlin erhielt WELT eine offizielle Übersetzung des Gesetzes auf Englisch. Dessen Titel lautet: „Act on taking more severe action against paedophile offenders and amending certain Acts for the protection of children“ . Zu Deutsch: „Gesetz über härtere Maßnahmen gegen pädophile Straftäter und zur Änderung bestimmter Gesetze zum Schutz von Kindern“.

Das Gesetz sieht eine Reihe von Änderungen an bestehenden Regelungen vor. So soll im ungarischen Kinderschutzgesetz jener Abschnitt ergänzt werden, der Minderjährigen den Zugang zu Darstellungen von Pornografie, Homosexualität oder Darstellungen von Personen, deren Identität nicht ihrem biologischen Geschlecht entspricht, verbietet. Konkret heißt es:

„For ensuring the fulfilment of the objectives set out in this Act and the implementation of the rights of the child, it is forbidden to make accessible to persons who have not attained the age of eighteen years content that is pornographic or that depicts sexuality in a gratuitous manner or that propagates or portrays divergence from self-identity corresponding to sex at birth, sex change or homosexuality.”

Auf Deutsch: „Zur Verwirklichung der Ziele dieses Gesetzes und zur Durchsetzung der Rechte des Kindes ist es untersagt, Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht erreicht haben, Inhalte zugänglich zu machen, die pornografisch sind oder die Sexualität in unnötiger Weise darstellen, oder die eine Abweichung von der eigenen Identität, entsprechend dem Geschlecht bei Geburt, Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität propagieren oder darstellen.“
Ein ähnlicher Absatz wird sich auch im Gesetz über die Rahmenbedingungen zur wirtschaftlichen Werbetätigkeit finden:

It shall be forbidden to make accessible to persons who have not attained the age of eighteen years advertisement that depicts sexuality in a gratuitous manner or that propagates or portrays divergence from self-identity corresponding to sex at birth, sex change or homosexuality.”
Auf Deutsch: „Es ist untersagt, Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Werbung zugänglich zu machen, die Sexualität in unnötiger Weise zeigt, oder die eine Abweichung von der eigenen Identität entsprechend dem Geschlecht bei Geburt, Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität propagiert oder darstellt.“

Sexualaufklärung soll nicht für Homo- und Transsexualität werben

Fast wortgleich wird die Vorschrift auch in das Familienschutzgesetz aufgenommen. Auch das Erziehungsgesetz soll geändert werden: Sexualaufklärung könne nicht darauf zielen, für Homosexualität, für Transsexualität oder für eine andere Identität als die bei Geburt zu werben.
„In the conduct of activities concerning sexual culture, sex, sexual orientation and sexual development, special attention shall be paid to the provisions of Article XVI (1) of the Fundamental Law. Such activities cannot be aimed at the propagation of divergence from self-identity corresponding to sex at birth, sex change or homosexuality.“

Zudem sollen durch eine Änderung des Mediengesetzes Programme, die Homo- und Transsexualität darstellen, als nicht-jugendfrei eingestuft werden – wie auch Programmen, die Gewalt zeigen oder die physische, psychische oder moralische Entwicklung von Kindern beeinträchtigen könnten. Wörtlich:
Programmes shall be classified into category V if they are capable of exerting negative influence on the physical, mental or moral development of minors, in particular as a result of having as their central element violence, propagation or portrayal of divergence from self-identity corresponding to sex at birth, sex change or homosexuality or direct, naturalistic or gratuitous depiction of sexuality. These programmes shall be rated as „not appropriate for audiences under the age of eighteen.“

Der ungarische Botschafter in Deutschland, Péter Györkös, erklärte, das Gesetz stehe in keinem Widerspruch zu europäischen Rechtsnormen. „Es besagt, dass die Entscheidung über die sexuelle Erziehung eines Kindes den Eltern obliegt. Ausschließlich den Eltern“, heißt es in einer Stellungahme der Botschaft. Györkös verweist auch auf die Diskussion im Bundestag über die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz, die sich ebenfalls im Spannungsfeld zwischen Kind, Eltern und Staat bewegt habe.

alles auf: [Links nur für registrierte Nutzer]