Zitat von
Querulator
Ich wüsste auch nicht, was noch folgen soll, aber ich weiß etwas, was nicht folgen darf aber von den Betroffenen angestrebt wird.
Es wurde in einer Weise erweitert, die Sinn und Zweck in wesentlicher Hinsicht veränderte. Das von einer kleinen Minderheit Gewünschte und eine andere Personengruppe Betreffende wäre in einem anderen Gesetz, auf die andere Personengruppe zugeschnitten, zu realisieren, die ja gesetzlich bereits definiert war. Die Bezeichnung der darin vorkommenden Gemeinschaft, die trotz aller denkbaren Analogien zwangsläufig Unterschiede aufwiese, müsste im Text anders lauten. Unter sich privat könnten sie ja dennoch sagen: 'wir heiraten' und einender mit 'Schatzi' oder sonstwie ansprechen.
Ist dir bewusst, dass eine Ehe im herkömmlichen Sinn erst rechtsgültig ist, wenn sie vollzogen wurde, was in der Regel nicht vor dem Standesbeamten geschieht? Bis dahin bedarf es nicht mal einer Scheidung, wenn sich die betroffenen trennen möchten, sondern nur der übereinstimmenden Aussage, dass sie nicht vollzogen wurde. Das galt sowohl aus staatlicher wie aus kirchlicher Sicht.
Wie ist das mit der angestrebten "Homo-Ehe"? Wie wäre der Vollzug denn da definiert?