9.7.2021
Interview mit dem Verteidiger eines der Angeklagten.
9.7.2021
Interview mit dem Verteidiger eines der Angeklagten.
Wenn in solchen Fällen berechtigt die Wogen hochgehen, ich verurteile trotz aller politischen Bemühungen um eine Lösung diese gravierende, opferverhöhnende JUDIKATUR.
Ich vermisse nicht nur in der Corona - Krise den nationalen Schulterschluss; viele Kräfte wollen dem folgen und treffen meist auf kalte Schultern.
Ein sofortiges Umdenken in der Asylpolitik ist dringend notwendig.
Wenn man sich aber die Nachkriegsgeneration ansieht, dann ist Deutschland von der Einwohnerzahl her rasant gewachsen. Ich bin nicht davon überzeugt, daß wenn es mal Jahre gibt, oder ganze Dekaden wo weniger Kinder geboren werden, daß wir dann direkt aussterben werden. Es wird auch mal wieder Regierungen geben, die sich ganz für den Kinderwunsch einsetzen werden, mit Steuererleichterungen und finanziellen Vorteilen. Wenn wir mal vorübergehend weniger Kinder in die Welt setzen, dann ist das nicht direkt dramatisch.
Sie sind wie eine Wolke: wenn sie sich verziehen, kann es doch noch ein schöner Tag werden.
Für mich gibt es nur noch die AFD.
In der Schweiz gehts besser, und Zuzügler sind dort meistens intelligent
Dazu kommt die schlanke Verwaltung mit niedrigen Steuern. Je mehr Regelungen, je schlechter - Regelungen kosten viel Geld. Wenn sich der Staat anmasst, da was zu regeln, importiert er sie später aus Afrika.
Betrüger von Beginn an. Nicht abgeschoben, obwohl es Profi Kriminelle sind und waren
Mindestens drei, wahrscheinlich vier Jahre älter
Afghane log beim Alter: Mutmaßlicher Leonie-Killer deutlich über 16 Jahre
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Afghane entgeht trotzdem fix lebenslanger Haftstrafe
Dieser Fall schockierte ganz Österreich: Vier Afghanen stehen im Verdacht, Leonie (13) unter Drogen gesetzt, in eine Wohnung gelockt, brutal zu Tode vergewaltigt und ihren Leichnam schließlich an einem Baum abgestellt zu haben. Maßgeblich tatbeteiligt gilt dabei ausgerechnet jener „16“-Jährige, der laut Medienberichten schon deutlich älter war. Strafrechtlich macht die Einschätzung auf 20,6 Jahre nur zum Teil einen Unterschied. Auf der einen Seite würde für ihn somit die Herabsetzung des Maximal-Strafmaßes auf die Hälfte, wie bei jugendlichen Tätern, nicht mehr gelten.
Dennoch ist man dann vor dem Gesetz bis zu seinem 21. Geburtstag ein „junger Erwachsener“. Eine lebenslange Freiheitsstrafe ist in diesem Fall daher nicht möglich. Stattdessen sind nur bis zu 20 Jahren erlaubt. Das heißt: Er könnte selbst bei Verhängung der Höchststraße bereits nach 10 bis 13 Jahren wieder ein freier Mann sein. Bei „lebenslang“ wären hingegen zumindest 15 Jahre der Freiheitsstrafe zu verbüßen.
Alters-Schwindel als häufiges Asyl-Vergehen
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Alle 3 wg. MORD VERURTEILT.
SIE VERGEWALTIGTEN UND TÖTETEN LEONIE (13)Dreimal Mord! Richterin schickt Afghanen-Trio in den KnastLange Haftstrafen ++ Schmerzensgeld an Hinterbliebene ++ Nach Gefängnis droht ihnen Abschiebung
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