Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
Nach meinem Rechtsempfinden verstößt die Schufa auch gegen die Datenschutzverordnung, nach der man das Recht hat, sämtliche Daten, deren Existenz keine zwingende rechtliche Grundlage hat, löschen zu lassen. Das einzige, was sie von mir dann noch 10 Jahre behalten dürfen, wäre der Beleg über die Gebühr, die ich für eine Auskunft bezahlt habe. Das verlangt nämlich das Finanzamt.
Mich wundert, dass da noch niemand geklagt hat.
Das kann man nicht. Dein Einverständnis steht irgendwo ganz tief in der Schufa-Datenbank. An manche Dinge, an die du gerne herankommen möchtest kommst du ohne diese Einwilligung nicht heran. Nicht nur an einen Handyvertrag. Lies das Kleingedruckte in Finanzierungsverträgen. Keine Zustimmung, keine Leihkohle. Nur als Beispiel. Das ist nicht illegal, weil sie deine Erlaubnis haben, die du irgendwann irgendwo unwissentlich, aber dennoch rechtsgültig gegeben hast. Ein wesentliches Kriterium, bitte nicht lachen, das ist voller Ernst, besteht z.B. in der Schriftgröße des "Kleingedruckten". Ist sie zu klein, sind Vertrag und sämtliche Vereinbarungen hinfällig. Nur mal als leicht groteskes Beispiel. Dabei ist die Schriftgröße gar nicht vorgeschrieben. Leicht lesbar muss es sein. Ha, für wen, frage ich.

Einzelfallbetrachtung bei Schriftgrösse

Eine feste Schriftgrößenangabe gibt es nicht. Es geht um leichte Lesbarkeit. Laufweiten, Satz, Kontrast, Papierart sind weitere Parameter, die eine wesentliche Rolle bei der gebotenen Einzelfallbetrachtung spielen können. In der Regel sollten Sie eine Schriftgröße von 6 Punkt keinesfalls unterschreiten. Bei einer 8 Punkt-Schrift mit normaler Laufweite und Kontrast dürften Sie in den meisten Fällen im grünen Bereich sein. Unterschreiten Sie die gebotene Größe, sind die Regelungen meist als nicht existent zu betrachten. Das bedeutet Abmahnfähigkeit und manchmal auch weiter Nachteile, weil z.B. Einschränkungen im Kleingedruckten nicht als vereinbart gelten.
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