Zitat von
GSch
Zu 1.: das ist zwar unter den gegenwärtigen Umständen verfassungswidrig, aber unter rein ethischen Gesichtspunkten könnte man darüber reden. Der Vorschlag wäre jedenfalls alles Andere als neu.
zu 2.: wo ist da jetzt der Unterschied zu 1.?
zu 3.: abzulehnen, denn niemand darf für etwas bestraft werden, was er nicht getan hat. (Oder soll ich das Bußgeld bezahlen, wenn meine Tochter zu schnell fährt? Sie ist volljährig und erwerbstätig!) Sinnvoller wäre es, wenn man einen verurteilten Straftäter dazu verpflichten würde, dem Geschädigten seinen Schaden zu ersetzen, plus gesunde Aufschläge für den ganzen Ärger, Verdienstausfälle, Gesundheitsschäden oder was auch immer (funktioniert natürlich nicht bei Mord, aber der Fall wäre ja dann speziell geregelt). Und dann noch mal eine mindestens genau so hohe Buße an die Staatskasse.