Wie man dem Urteil entnehmen kann, ist das Verfahren bereits in der nächsten Instanz, beim Verwaltungsgerichtshof. Es wäre sicherlich sinnvoll den Instanzenweg zu verkürzen, jedoch schwierig mit den Grundrechten und der Rechtsstaatlichkeit zu vereinbaren.
Vielleicht wäre das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ein Ansatz um Missbrauch zu bekämpfen.