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Nachdem es den deutsvhen Behörden nach Jahren gelungen ist einen schwerstkriminellen "Flüchtling" abzuschieben und dieser dann umgehend wieder nach Deutschland eingereist und sofort wieder abgeschoben wurde versucht man es nun auf "legale" Art und Weise - sprich, man verklagt den Staat in dem man seine Verbrechen begangen hat (und in Zukunft wohl auchbegehen wird), dass die Abscheibung nicht rechtmässig war und man zurück in das Lan darf (um seine Verbrecherkarriere fortzusetzen sagt man natürlich nicht).
Begründet wird es damit, man woll seine Kinder, seine Lebensgefährtin und seine Mutter (wieder) sehen.
Es wird spannend sein wie die Bremer Justiz nun entscheiden wird - denn, wer hindert den seine Mutter zu ihrem Sohn zu ziehen, wer hindert seine Lebensgefährtin und seine Kinder sich auf den Weg in den Libanon zu machen. Das wird Ihnen doch nicht verboten (´mal davon abgesehen, dass es dort wohl keine Sozialleistungen zum abgreifen gibt).
Mich würde es nicht wundern, wenn hier die deutschen Justiz entscheiden würde, dass die "Familienzusammenführung" in Deutschland wichtiger wäre als das Wohl und Wehe der Bevölkerung und deren Schutz vor solch zugewanderten höchstkriminellen Elementen.