Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
Die freie Religionsausübung ist geschützt. Geschützt ist also, dass ich meine Religion frei auslebe. Gehört etwas zu meiner Religion, ist es also geschützt, es auszuleben, gehört es nicht dazu, dann nicht. (Das alles innerhalb gesetzlicher Grenzen, versteht sich.)

Das ist in der Religionsfreiheit schon angelegt und eine fallweise Ungleichbehandlung nur dann möglich, wenn der Staat bereit ist, entweder auf ein Handeln zu verzichten, das Probleme auslösen könnte, oder aber bereit ist, diese Probleme dann konsequent zu ignorieren.

Beispiel: Es ist Krieg und die Angehörigen einer pazifistischen Religion dürfen keine Kriegs-/Wehrdienst leisten. Dann kann ich entweder auf eine Zwangseinziehung insgesamt verzichten oder ich muss tausende, zehntausende, hunderttausende junge Männer (und vielleicht auch Frauen) ins Gefängnis werfen, bei geographischer Konzentration dieser Religion vielleicht die halbe Jugend ganzer Landstriche.

Das kann man natürlich wollen! Aber man muss es wohl nicht, nicht wahr?


Leider nicht, nein.
Zunächst einmal ist in dem Artikel nicht nur die Religion geschützt, sondern

Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses
Und ich wüßte nicht, warum der Staat auf originäre Bekundungen verzichten sollte, nur um Religionen zu ermöglichen. Die Religionen haben sich dem Staat und seinen Regeln zu unterwerfen und nicht umgekehrt.

Und zu deinem Beispiel: Wenn es, als es noch eine Wehrpflicht gab, ein berechtigtes Interesse an der Wehrpflichtverweigerung gab, dann gab es den Weg der Wehrdienstverweigerung. Wenn diese nicht anerkannt wurde, dann hast du dem Befehl zu folgen oder mit den Folgen zu leben.
Wir können unser nationales Interesse im Falle eines Bundeswehreinsatzes doch nicht den persönlichen Befindlichkeiten der Soldaten unterwerfen.