Eine staatliche Kompatibilitätsprüfung von Religionen mit dem Grundgesetz gab es nie, gibt es nicht und wird es nicht geben, da sie der Idee der Religionsfreiheit als Menschen- und Jedermannsrecht zuwiderläuft, genauso der Geschichte des Artikels und dem Begriff der Religion.
In sieben Jahrzehnten Bundesrepublik wurde noch keine Religion gerichtsmässig darauf geprüft, ob sie vereinbar sei mit der Verfassung. Warum auch? Die Verfassung selbst kennt eine solche Forderung nicht. Ganz im Gegenteil hat das BVerfG im KPD-Urteil festgestellt, dass nichteinmal politische Parteien den Wertekatalog des GG teilen müssen. Und wenn das schon für halbstaatliche Einrichtungen wie politische Parteien gilt, dann doch sicher auch für Einrichtungen jenseits des Staates wie eben z.B. Religionen, nicht wahr?
Jedem steht es frei, die Verfassungs und diesen Staat doof zu finden und abzulehnen*. Auch Mohammedanern. Oder
Bruddlern, die mal eben einfach Leuten ihre Grundrechte aberkennen wollen, egal, was Verfassung, Verfasssungsrecht und Verfassungsgeschichte sagen.
* Gesinnungsprüfungen vor der Einbürgerung sind eine andere Sache.