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Thema: Straftat oder Zivilklage

  1. #1
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
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    Standard Straftat oder Zivilklage

    Ich beschreibe mal kurz den Fall:

    2019 kaufte ich über Ebay bei einem Wiederverkäufer (BBSonderposten) eine Wasserpumpe. Von dieser Wasserpumpe habe ich leider letzten Monat einen Stromschlag erlitten. Ich schrieb es dem Wiederverkäufer und er bat micht den Artikel samt Rechnung an ihn zu senden. Habe ich getan, er hat den Eingang per Email bestätigt und sich sich mit dem Hersteller in Verbindung gesetzt. Es besteht kein Gewährleistungsanspruch mehr und er bot mir an, dass er mir den kompletten Kaufpreis erstattet.
    Eine Woche darauf kam wider eine Mail von ihm, wo er sich entschuldigte dass der Zahlungsvorgang sich verzögerte. Das ist jetzt 2 Wochen her. Ich habe ihn 2 weitere Male per Email auf den nicht erhaltenen Betrag aufmerksam gemacht, aber es kam keinerlei Reaktion mehr seinerseits.
    Dann habe ich ihm nun eine letzte Zahlungsaufforderung per Einschreiben/Rückschein zugesandt, wo ich darauf hinweise dass ich den Zahlungseingang bis spätestens 31.07. erwarte und sollte er bis zum 01.08. nicht zu verbuchen sein, werde ich ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

    Und da stelle ich mir die Frage ob er nciht auch eine Straftat begeht, denn er hat sich meine erworbene Ware zurücksenden lassen und erstattet mir nicht das Geld. Ist ja irgendwie auch eine Art Diebstahl/Betrug. Zumal eine Anzeige wegen einer Straftat für mich kostenfrei wäre, im gegensatz zum Mahnverfahren.

    Ist hier jemand juristisch so bewandert, dass er das einschätzen kann, ob hier auch eine Straftat vorliegt?

  2. #2
    mll Bewegung 31. Oktober Benutzerbild von twoxego
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    Standard AW: Straftat oder Zivilklage

    Du solltest erst einmal bei e-Bay einen Antrag auf Käuferschutz stellen. In berechtigten Fällen zahlt e-Bay selbst.
    Wird ein zurückgesendeter Artikel vom Verkäufer nicht innerhalb von 3 Tagen ausgeglichen, kann das greifen.

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    Du musst darauf achten, den Antrag innerhalb von 37 Tagen, ab dem Tag Deiner Rücksendung zu stellen.
    Danach läuft bei e-Bay in der Regel nichts mehr.

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    Geändert von twoxego (20.07.2021 um 15:36 Uhr)
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  3. #3
    Misanthrop Benutzerbild von Smoker
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    Standard AW: Straftat oder Zivilklage

    Wenn er die Rücknahme des Artikels zur Erstattung des Kaufpreises akzeptiert hat, gilt dies rechtlich als geschlossener Vertrag. Du kannst somit zivilrechtlich auf Erfüllung des Vertrages klagen. Da er den Artikel bereits zurück genommen hat und lediglich die Erstattung aussteht, hast du deine Pflicht in dem Vertrag erfüllt, während er seine nicht erfüllt hat. Strafrechtlich könnte man eventuell eine Unterschlagung und oder Übervorteilung geltend machen, dazu solltest du aber einen Anwalt konsultieren...
    Leben und sterben lassen...

  4. #4
    Have a little faith, baby Benutzerbild von Maitre
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    Standard AW: Straftat oder Zivilklage

    Zitat Zitat von twoxego Beitrag anzeigen
    Du solltest erst einmal bei e-Bay einen Antrag auf Käuferschutz stellen. In berechtigten Fällen zahlt e-Bay selbst.
    Wird ein zurückgesendeter Artikel vom Verkäufer nicht innerhalb von 3 Tagen ausgeglichen, kann das greifen.

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    Du musst darauf achten, den Antrag innerhalb von 37 Tagen, ab dem Tag Deiner Rücksendung zu stellen.
    Danach läuft bei e-Bay in der Regel nichts mehr.

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    Käuferschutz nach zwei Jahren? Das wäre selbst für Ebay sehr extrem.
    Natürlich hat Kernkraft ihre Risiken. Es gibt aber keine Energie und nichts auf der Welt ohne Risiken, nicht einmal die Liebe. (Helmut Schmidt, 2008)



  5. #5
    Have a little faith, baby Benutzerbild von Maitre
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    Standard AW: Straftat oder Zivilklage

    Zitat Zitat von Krombacher007 Beitrag anzeigen
    Ich beschreibe mal kurz den Fall:

    2019 kaufte ich über Ebay bei einem Wiederverkäufer (BBSonderposten) eine Wasserpumpe. Von dieser Wasserpumpe habe ich leider letzten Monat einen Stromschlag erlitten. Ich schrieb es dem Wiederverkäufer und er bat micht den Artikel samt Rechnung an ihn zu senden. Habe ich getan, er hat den Eingang per Email bestätigt und sich sich mit dem Hersteller in Verbindung gesetzt. Es besteht kein Gewährleistungsanspruch mehr und er bot mir an, dass er mir den kompletten Kaufpreis erstattet.
    Eine Woche darauf kam wider eine Mail von ihm, wo er sich entschuldigte dass der Zahlungsvorgang sich verzögerte. Das ist jetzt 2 Wochen her. Ich habe ihn 2 weitere Male per Email auf den nicht erhaltenen Betrag aufmerksam gemacht, aber es kam keinerlei Reaktion mehr seinerseits.
    Dann habe ich ihm nun eine letzte Zahlungsaufforderung per Einschreiben/Rückschein zugesandt, wo ich darauf hinweise dass ich den Zahlungseingang bis spätestens 31.07. erwarte und sollte er bis zum 01.08. nicht zu verbuchen sein, werde ich ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

    Und da stelle ich mir die Frage ob er nciht auch eine Straftat begeht, denn er hat sich meine erworbene Ware zurücksenden lassen und erstattet mir nicht das Geld. Ist ja irgendwie auch eine Art Diebstahl/Betrug. Zumal eine Anzeige wegen einer Straftat für mich kostenfrei wäre, im gegensatz zum Mahnverfahren.

    Ist hier jemand juristisch so bewandert, dass er das einschätzen kann, ob hier auch eine Straftat vorliegt?
    Vom Mahnverfahren würde ich abraten. Wenn das Gegenüber nicht gerade vollverblödet ist, wird er dem Mahnbescheid einfach widersprechen. Man könnte stattdessen einen Anwalt einschalten. Fragt sich nur, ob sich das lohnt? Um wieviel Geld geht es denn?
    Natürlich hat Kernkraft ihre Risiken. Es gibt aber keine Energie und nichts auf der Welt ohne Risiken, nicht einmal die Liebe. (Helmut Schmidt, 2008)



  6. #6
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
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    Standard AW: Straftat oder Zivilklage

    Danke für die Antworten, aber der Fall ist gerade erledigt. Heute, als er das Einschreiben mit der letzten Zahlungsaufforderung und der Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens erhalten hat, hat er gerade das Geld via PayPal erstattet. Mit dem Einschreiben/Rückschein und meiner behördlichen Art solche Schreiben aufzusetzen, hat er wohl eingesehen dass ich es ernst meine und das Ding durchziehen werden.

  7. #7
    mll Bewegung 31. Oktober Benutzerbild von twoxego
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    Standard AW: Straftat oder Zivilklage

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Käuferschutz nach zwei Jahren? Das wäre selbst für Ebay sehr extrem.
    Ach her je, das habe ich glatt übersehen.
    Wer geht aber auch schon davon aus, dass so etwas jemanden nach zwei Jahren einfällt.
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    ~Frank Zappa~



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